Fehlende Zimmertür - Muss der Vermieter die Miete mindern?

  • Hallo,

    ich bin Vermieter eines Zweifamilienhauses in dörflicher Lage.
    Wir haben eine Dachgeschosswohnung ausgebaut, somit befinden sich drei Wohnungen in dem Haus.
    Die Wohnung im Dachgeschoss wurde neu vermietet. Der Mieter hat aus der Wohnung im Obergeschoss

    noch ein Zimmer dazu gemietet. Die anderen Räumlichkeiten der Wohnung im Obergeschoss gehören
    dem Vermieter ( also uns). Wir wohnen aber nicht in dem Haus.
    Die Wohnung im Obergeschoss war, bis auf das vermietete Zimmer, sanierungsbedürftig (
    Laminatverlegung ). Um den Boden neu zu verlegen gingen in der Wohnung Handwerker ein und aus.
    Zu der Zeit, war die Zimmertür in dem vermieteten Zimmer noch nicht eingebaut, so dass das Zimmer
    offen stand, bzw. ohne Tür war.

    Jetzt weiß ich nicht, ob und wie viel ich als Vermieter die Miete mindern muss.
    (Mangel: Zimmer ohne Tür)

  • Hallo,

    als Vermieter musst Du gar nichts mindern. Wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Mietsache im Gebrauch beeinträchtigt, kann dieser eine Mietminderung durchführen.

    Will der Mieter denn mindern?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zu der Zeit, war die Zimmertür in dem vermieteten Zimmer noch nicht eingebaut, so dass das Zimmer
    offen stand, bzw. ohne Tür war.
    Jetzt weiß ich nicht, ob und wie viel ich als Vermieter die Miete mindern muss.
    (Mangel: Zimmer ohne Tür)


    Kommt drauf an, WIE das Zimmer seinerzeit vermietet wurde.
    Mietminderungsbegehren werden i.a. vom M an den VM herangetragen.

  • Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung diesbezüglich. Der Mieter hat keine Minderungsansprüche wegen der Tür gestellt.
    Der Mieter nutzt das Zimmer als Gästezimmer. Desweiteren steht sein Kleiderschrank darin.

  • Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung diesbezüglich. Der Mieter hat keine Minderungsansprüche wegen der Tür gestellt.
    Der Mieter nutzt das Zimmer als Gästezimmer. Desweiteren steht sein Kleiderschrank darin.

    Hallo,

    das ist ja mal lustig, so haben wir das auch noch nie gehabt :rolleyes:

    Nein, warte ob der Mieter überhaupt mindern möchte, so lange er noch nichts angetragen hat musst du auch nichts machen.

    Vielleicht einigt man sich ja einvernehmlich.

    Gruß

    BHShuber

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