Hallo,
ich bin Vermieter eines Zweifamilienhauses in dörflicher Lage.
Wir haben eine Dachgeschosswohnung ausgebaut, somit befinden sich drei Wohnungen in dem Haus.
Die Wohnung im Dachgeschoss wurde neu vermietet. Der Mieter hat aus der Wohnung im Obergeschoss
noch ein Zimmer dazu gemietet. Die anderen Räumlichkeiten der Wohnung im Obergeschoss gehören
dem Vermieter ( also uns). Wir wohnen aber nicht in dem Haus.
Die Wohnung im Obergeschoss war, bis auf das vermietete Zimmer, sanierungsbedürftig (
Laminatverlegung ). Um den Boden neu zu verlegen gingen in der Wohnung Handwerker ein und aus.
Zu der Zeit, war die Zimmertür in dem vermieteten Zimmer noch nicht eingebaut, so dass das Zimmer
offen stand, bzw. ohne Tür war.
Jetzt weiß ich nicht, ob und wie viel ich als Vermieter die Miete mindern muss.
(Mangel: Zimmer ohne Tür)