Miete mindern, wenn das Treppenhaus als Baustelle mit Ablagerung + Neuer Mietvertrag

  • Das Haus ist ein Zweifamilienhaus in dörflicher Lage. Der Mieter hat das Dachgeschoss angemietet.
    Das Dachgeschoss wurde ausgebaut und ist komplett neu saniert. Im Obergeschoss befindet sich das
    Bad und die Toilette, also auf halber Treppe. Das Bad, die Toilette und die Wohnung im Obergeschoss
    sind ebenfalls neu saniert.

    Der Mieter muss durch das Treppenhaus, um die sanitären Räume nutzen zu können.
    Kann der Mieter die Miete mindern, wenn das Treppenhaus noch nicht voll saniert ist. (Putzarbeiten und Deckensanierung). Desweiteren sind unter der Treppe noch geringe Menge Baustoffe gelagert (Putzsäcke).

    Das Treppenhaus ist in einem Zustand, der gegenüber üblichen Mietverhältnissen als
    renovierungsbedürftig anzusehen ist. Im Treppenhaus finden derzeit keine Baumaßnahmen statt.

    Der Mieter hat das Treppenhaus vor dem Einzug gesehen und diesen Zustand akzeptiert. Desweiteren
    haben wir im Mietvertrag festgehalten, dass im Treppenhaus Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.
    Es gibt dazu keine zeitliche Regelung.

    Die Nettokaltmiete ist gemindert. Allerdings haben wir den Prozentsatz der Mietminderung im
    Mietvertrag nicht angegeben. Wir haben lediglich rein geschrieben, dass die Miete aufgrund der
    Mietmängel gemindert ist. ( Siehe Auszug aus dem Mietvertrag unten) Nach dem Marktmietspiegel
    2015 beträgt der Preis pro m² Wohnfläche 4,25 - 5,25€
    (5,25 € bei Neubau). Wir verlangen einen Preis von 3,61 € als geminderte Miete.
    Das entspricht einem Prozentsatz von 15%, wenn man die 4,25€ aus dem ortsüblichen Marktspiegel als
    Grundlage her nimmt.
    Da die Wohnungen frisch saniert sind und das Dachgeschoss ein kompletter Neuausbau ist, sind wir uns
    nicht ganz sicher, ob wir nicht auch mehr als nur 4,25€ verlangen könnten.


    Auszug aus dem Mietervertrag

    15.3.
    Dem Mieter ist bewusst, dass das vermietete Objekt insbesondere folgende Besonderheiten
    aufweist:
    - im Treppenhaus sind Sanierungsmaßnahmen vorgesehen (z.Bsp.: Putzarbeiten,
    Elektroinstallationsarbeiten, Treppenneubau )
    - wegen dieser Besonderheiten bzw. Baumaßnahmen ist eine weitere Minderung der Miete ausgeschlossen.


    15.Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Mängel (siehe § 15.3 Ordnungsstriche 4
    bis 11) gibt. Aufgrund des Mangels wird dem Mieter eine reduzierte Nettokaltmiete von 288 €
    zugestanden. Diese reduzierte Nettokaltmiete gilt solange bis einer oder mehrere der aufgeführten
    wesentlichen Mängel ( z. B. 15.3 Ordnungsstrich 4, 5, 6,11) behoben wurde. Auf einen darüber hinaus
    bestehenden Mietminderungsanspruch aufgrund dieser Mängel verzichtet der Mieter.


    Desweiteren fordert der Mieter eine Neuaufsetzung des Mietvertrages.

    Ursprünglich haben wir dem Mieter ein Mietangebot von der Wohnung im Obergeschoss vorgelegt.
    Da, das Bad und die Toilette eigentlich zu der Wohnung im Obergeschoss gehören.
    Der Mieter wollte aber unbedingt die Wohnung im Dachgeschoss anmieten. Diese wollten wir aber nicht
    vermieten, da in der Wohnung Bad und Toilette fehlen. Also haben wir uns darauf geeinigt, das sie
    die Wohnung im Obergeschoss anmieten, da diese nach Gesetz vermietbar ist und die Räumlichkeiten
    aus dem Dachgeschoss dazu gemietet werden können, aber nicht als eigenständig Wohnung sondern
    als extra Räume. Für dieses Mietangebot "Mietwohnung Obergeschoss + extra Räume im
    Dachgeschoss" haben wir einen Preis pro m² von 3€ vereinbart. Dieses Angebot wurde schriftlich dem
    Arbeitsamt vorgelegt.


    Da die Mieter Harz IV Empfänger ist, hat dieser kurz vor dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt, dass
    die Quatratmeterzahl der Wohnung von 100m² zu groß ist und Ihnen nur 75m² zustehen.
    Daraufhin, gab es eine neue Einigung. Sie wollten unbedingt das Dachgeschoss und aus der Wohnung
    im Obergeschoss nur ein Zimmer anmieten. So haben sie die gewünschte Quadratmeterzahl.
    Also, sind wir dem Mieter entgegengekommen und haben Ihn die Wohnung im Dachgeschoss vermietet.
    Der Vermieter hat ein neues Mietangebot im Mietvertrag aufgesetzt. Da steht ein Mietpreis von
    3,61 € pro m² drin. Der Mieter hat diesen Preis akzeptiert, da er den Mietvertrag unterschrieben hat.

    Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
    Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?
    Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.
    Außerdem ist er Harz IV Empfänger. Also er wird von der Mietminderung nichts haben, sondern nur das
    Arbeitsamt. Das ist diesem Mieter aber nicht so ganz klar.

  • Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
    Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?
    Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.
    Außerdem ist er Harz IV Empfänger. Also er wird von der Mietminderung nichts haben, sondern nur das
    Arbeitsamt. Das ist diesem Mieter aber nicht so ganz klar.

    Niemand muß einen neuen Vertrag aufsetzen. Dazu gibt es keinerlei Rechtgrundlage.
    Was der Mieterschutzbund wirklich ist für Sie bedeutungslos.

  • Dieses Angebot wurde schriftlich dem Arbeitsamt vorgelegt.

    Nicht dem Arbeitsamt, sondern der ARGE. Das Arbeitsamt zahlt keine Mieten.

    Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
    Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?

    Lass ihn fordern bis er grün oder rot wird, den Mietpreis setzt immer noch der Vermieter (also ihr) und nicht der Mieter fest.

    Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.

    Quatsch! Selbst wenn er dort war, Recht sprechen nur Gerichte und nicht Mietervereine § Co. Aber über die Falschauskünfte dieser Vereine könnte man Bücher schreiben. Darum solchen Unsinn einfach ignorieren.

    Lass dich auf keinen Fall zu einem neuen Mietvertrag verleiten, sondern bestehe darauf, dass der jetzige Vertrag voll erfüllt wird.

  • Hallo,

    der Mieter kann da lange fordern und der Mieterbund viel zusprechen. Ihr habt einen Vertrag und es gibt keine Grund einen neuen aufzusetzen.

    Leider zeigt sich viel zu oft, dass Hartz-4 Empfänger nicht nur auf Kosten der Anderen leben, sondern auch noch ein Anspruchsdenken haben, dass man als unverschämt bezeichnen kann.

    Gruß
    H H

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