Ärger mit der Hausverwaltung

  • Hallo zusammen,

    ich bin derzeit einer von vier Bewohnern einer WG. Wir habe momentan etwas Ärger am Hals mit der (den Vermieter vertretenden) Hausverwaltung und erhoffen uns hier im Forum etwas Rat.

    Nun zum Problem:

    Es ist eine 4er WG, von denen 3 Personen Hauptmieter sind und 1 Untermieter. Das ergab sich vor etwa 10 Jahren bei Vertragsabschluss mit der damaligen Hausverwaltung, da die Bewohner damals die WG zu dritt gegründet hatten und erst später einen 4. Bewohner aufnahmen, was auch so abgesprochen war. Eines der "Gründungsmitglieder" wohnt heute immer noch in der WG, also bereits über 10 Jahre, ich selbst als einer der drei Hauptmieter seit etwa 4 Jahren.
    Die (mündliche) Absprache mit der Hausverwaltung war damals, bei Bewohnerwechseln einfach eine Übernahmeerklärung mit Kopie des Personalausweises des neuen Bewohners an die Hausverwaltung zu schicken. Das hat auch besagte 10 Jahre gut funktioniert, mit der Hausverwaltung bestand so gut wie kein Kontakt. Alle paar Jahre wechselte die Hausverwaltung, immer wieder verschiedene Immobilienverwaltungsgesellschaften, was für uns immer nur eine Randnotiz war, da kaum Kontakt zur jeweiligen Verwaltung bestand.
    Im Zuge der Rauchmelderpflicht haben wir Ende 2014 erstmalig den aktuellen Hausverwalter zu Gesicht bekommen, der uns darauf auf einige Punkte ansprach, die ihm nicht passten. So weit noch in Ordnung, wir nahmen das eher als netten Plausch wahr und haben ihm auch mündlich versichert, uns in einigen Punkten zu bessern.

    Nun kam im Januar 2015 dann plötzlich eine schriftliche Abmahnung mit Bezug auf unser Gespräch wegen mehrerer Punkte, zum einen unserer Lagerung von Gelben Säcken (grüner Punkt Plastikabfall, der alle 3 Wochen abgeholt wird) im Keller länger als 3 Wochen und zum anderen wegen des Parkens auf den hauseigenen Parkplätzen.
    Nun sollte man zuerst noch wissen, dass zum Haus eine Tiefgarage mit mehreren Stellplätzen und eine Auffahrt mit zusätzlichen Stellplätzen gehört. Diese sind zum Teil vermietet an Hausbewohner bzw. Geschäfte im Nebengebäude.
    Da diese aber größtenteils leerstanden, war es in den 10 Jahren immer Usus, dass der ein oder andere WG-Bewohner sein Auto einfach auf einen der Parkplätze stellte. Dabei gab es auch nie irgendwelche Probleme (natürlich war uns dabei bewusst, dass das eigentlich nicht so ganz in Ordnung war).

    Jetzt allerdings stand im Schreiben, dass die Hausverwaltung Parkgebühren über die letzten 1,5 Jahre für das falsche Parken unserer Mitbewohnerin forderte (in Summe 1800 Euro), weil angeblich Fotos gemacht wurden, die beweisen sollten, dass ihr Auto in dieser Zeit ständig einen der Parkplätze belegte. Hier sollte ich erwähnen, dass unsere Mitbewohnerin gegen den Rat von uns restlichen Bewohnern tatsächlich ständig einen der Parkplätze belegte.

    Wir haben dann als Antwort ein Schreiben aufgesetzt und die Zahlung verweigert, weil das unseres Wissens nach jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrte, uns das als WG in Rechnung zu stellen; mit Hinweis darauf, dass er jederzeit Abschleppen lassen hätte können oder andere zivilrechtliche Schritte gegen den Halter (die Eltern unserer Mitbewohnerin) hätte unternehmen können, sowie wir jederzeit erreichbar gewesen wären und keine Hinweise kamen. Verlust hatte er auch keinen, da die Parkplätze ja leerstanden. Wir versprachen aber auch, künftig nicht mehr dort zu Parken und haben uns seitdem auch daran gehalten.
    Die Abmahnung aufgrund zu lange gelagerter Abfallsäcke im Keller haben wir erstmal als Blödsinn abgetan, ihm aber auch hierbei Besserung versprochen (im Mietvertrag oder der Hausordnung war hierzu nichts geregelt, außer dass wir sogar aufgefordert waren, Gelbe Säcke im Keller bis zur Abholung zu lagern).
    Zusätzlich haben wir in unserem Schreiben dann noch einige Dinge angesprochen, die unserer Meinung nach schief liefen in Verbindung mit der Hausverwaltung (kaum Erreichbarkeit, keine Antworten auf Anfragen, lauter Kleinigkeiten). Insgesamt hatte sich die Hausverwaltung einfach die letzten 10 Jahre nie um irgendwas gekümmert, weswegen wir diese Abmahnung aus dem Nichts eben erstmal etwas schockiert aufnahmen, aber nach etwas Googeln als nicht weiter relevant ablegten.

    Auf unser Antwortschreiben kam jetzt fast ein Jahr lang keine Antwort und wir hatten das Thema als erledigt angesehen. Anfang Dezember allerdings ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen und wir wollten den Hauptmieter-Wechsel wie immer handhaben. Telefonisch hatten wir den Mieterwechsel angekündigt und das mit der Frau der Hausverwaltung abgestimmt und eine Überlassungserklärung sowie Ausweiskopie des neuen Vermieters geschickt. So, wie das in den letzten 10 Jahren immer gehandhabt wurde.
    Heute allerdings (17.12.) kam eine Email, in der der Mann von der Hausverwaltung (vermutlich ein Ehepaar) uns die Zustimmung zum Mieterwechsel verweigert. Zusätzlich fordert er wieder die o.g. 1800 Euro für das Falschparken der ausgezogenen Mitbewohnerin. Nun wohnt allerdings unser neuer Mitbewohner schon in der WG und das Mädel mit dem Auto eben nicht mehr. Zusätzlich stellt er uns eine Zahlungsfrist bis zum 28.12. und möchte uns Verzugszinsen seit Januar in Rechnung stellen.

    Nun kennt sich keiner von uns Bewohnern im Mietrecht aus. Wenn das ganze nicht so ernst gemeint wäre, würden wir alle darüber lachen, weil das ganze Auftreten und die Schreiben immer einen äußerst unprofessionellen Eindruck machen. Wir hatten auch das Gefühl, dass er es einfach mal probieren wollte und auf einen Dummen gehofft hatte, der schnell bezahlen würde. Da keine Rückantwort auf unser Schreiben kam, hatten wir das Thema auch abgehakt.

    Jetzt mit der erneuten Forderung nach Zahlung und der Verweigerung des (Haupt-)Mieterwechsels mache ich mir allerdings Sorgen, ob das mietrechtlich Konsequenzen haben kann, wenn wir uns weiter weigern, den Betrag zu bezahlen, da er uns ja auch ne Frist gesetzt hat. Zusätzlich wissen wir natürlich auch nicht, wie wir mit der Tatsache umgehen sollen, dass er uns im Nachhinein den Mieterwechsel verweigert.

    Ich hoffe, hier im Forum kann mir jemand einen Rat geben, wie wir am besten weiter verfahren sollten.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten und entschuldigt den ewig langen Text. :)

  • Nehmen Sie mal folgendes zur Kenntnis:

    Das ist ein Forum für Mietrecht. Da können Sie von etwas sachkundigen Laien Hinweise zu Ihren Problem bekommen.
    Da das ohne Bezahlung und auf freiwilliger Basis geschieht, sollten Sie die Zumutbarkeit für diese Personen in Grenzen halten.
    Was Sie hier abliefern, ist eine Zumutung.
    Ich werde mir das nicht antun.

  • Nehmen Sie mal folgendes zur Kenntnis:

    Das ist ein Forum für Mietrecht.


    Der Tatsache bin ich mir bewusst, deswegen hab ich meinen Thread ja auch hier eröffnet. Schließlich geht es meiner Meinung ja auch um ein mietrechtliches Problem.
    Dass meine Ausführung tatsächlich etwas lange geraten ist, muss ich eingestehen. Jedoch erachte ich die meisten Details für notwendig, um den Zusammenhang zu verstehen. Deshalb habe ich es auch für zumutbar gehalten, dass das Lesen meines Beitrages eventuell eine Minute übertreffen könnte. Sollte ich Ihnen Ihre kostbare Zeit gestohlen haben, so tut es mir leid.

    Allerdings ist oben beschriebener Text tatsächlich ein Problem, mit dem ich mich derzeit befassen muss, weswegen ich mir hier einfach nur Hilfe von erfahreneren Leuten als ich es bin erhofft hatte. Hierbei kann und werde ich niemanden zwingen, sich damit zu befassen, schließlich ist es auch mein Problem. Trotzdem hatte ich hier auf die Freundlichkeit/Güte anderer User gehofft, sich des Themas anzunehmen.
    Dafür sind Foren meines Erachtens auch da, so kenne ich das aus zahlreichen anderen Foren und so handhabe ich selbst das in den Bereichen, in denen ich mich auskenne.

    Ich nehme keinem übel, wenn er sich meines Problems nicht annehmen möchte, hierfür möchte ich allerdings dann gerne die Foren-Ankündigung zitieren: "Sagt euch ein Thema oder eine Frage nicht zu, dann lasst den Beitrag links liegen."


  • Dafür sind Foren meines Erachtens auch da, so kenne ich das aus zahlreichen anderen Foren und so handhabe ich selbst das in den Bereichen, in denen ich mich auskenne.

    Erzähl doch keinen Quatsch. Auch in anderen Foren legt man keinen Wert auf Romanschilderungen, sondern erwartet knappe, aber ausreichlich formulierte Fragen. Und in anderen Foren, die sich mit Mietrecht und ähnlichen Dingen befassen werden Anfragen in der Ichform überhaupt nicht beantwortet.


    hierfür möchte ich allerdings dann gerne die Foren-Ankündigung zitieren: "Sagt euch ein Thema oder eine Frage nicht zu, dann lasst den Beitrag links liegen."

    Noch mal Quatsch! Du zitiert die Dinge so, wie die dir in den Kram passen. Es geht doch nicht um das Thema, sondern darum, wie es geschildert wird. Für mich ist es eine Unverschämtheit, wenn ich mir zwischen all den Worthülsen und Empfindungen des Fragestellers den Kern der Frage suchen muss.

    Versuch es noch mal, aber bitte ohne das ganze Drumherum.

  • Ich habe den Roman nur überflogen.

    Es geht wohl hauptsächlich darum das der Mieterwechsel verweigert wird bzw. die Zahlung der 1.800 € (für was noch mal?) zur Bedingung gemacht wird.

    Knappe Antwort:

    Auch wenn 10 Jahre lang dem Wechsel von Mietern zugestimmt wurde, gibt es keinen Anspruch darauf.

    Im Klartext,

    Forderung des Vermieters erfüllen - dann Mieterwechsel

    Forderung nicht erfüllen - kein Mieterwechsel

    Vertrag bleibt wie er ist.

    So einfach.

    Übrigens braucht die neu eingezogene Person ja eine Wohnungsgeberbestätigung um sich beim EMA umzumelden.

    Nun Rate mal wer die ausstellen muß bzw. die Ausstellung verweigern kann? :p

  • Hallo,

    die Forderung der Entrichtung der Parkgebühren gegen euch als WG wird nicht rechtens sein, da die WG das Auto dort nicht abgestellt hat, sondern die ausgezogene Mieterin. aber auch gegen diese dürfte es schwer werden das Geld einzutreiben. Weil sie niemals abgemahnt wurde, könnte sie die Unwissende spielen.

    Das erlöst euch natürlich nicht von dem Problem, das die Verwaltung die Zustimmung zu einem Mieterwechsel nicht erteilt. Ihr könntet allerdings so verfahren, dass ihr die jetzigen Hauptmieter im Vertrag belasst und um die Genehmigung einer weiteren Untervermietung bittet. Diese kann euch eigentlich nicht verwehrt werden, da ihr ja triftige Gründe habt (ein freies Zimmer und Bedarf an einen weiteren Zahler).

    Die "Dumme" wäre in diesem Fall nur die ausgezogene Hauptmieterin, da sie weiterhin Mieterin bleibt und gegenüber dem Vermieter in der Schuld stünde, wenn ihr Eure Miete nicht bezahlt.

    Gruß
    H H


  • Vielen Dank schonmal für eure Antworten und entschuldigt den ewig langen Text. :)

    Hallo,

    mhhm, lass mal nachdenken............................................................................

    Forderung von Seiten des Verwalters für das unsachgemäße Parken, nicht rechtens, sollte man abwarten was er nun mit der Forderung anstellt, wenn nichts kommt, gut, wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen und die Sache durchstreiten, die Chancen stehen gut, denn der Verwalter hätte in erster Linie gegen den Halter vorgehen können/müssen.

    Mieterwechsel:

    eine Kopie des Personalausweises, lies mal bitte hier:
    Angaben zur Identifikation, hierzu zählen Name und Anschrift. Der Vermieter wäre auch befugt, die Angaben durch die Vorlage des Personalausweises zu überprüfen. Die Anfertigung einer Ausweiskopie wäre hingegen unzulässig.
    https://www.activemind.de/magazin/person…ieren-verboten/

    So, nun wenn der Vermieter, bzw. der Verwalter die Genehmigung zur Untervermietung verweigert muss das aus wichtigem Grund geschehen, was er hier anführt ist kein wichtiger Grund sondern ein Versäumnis seinerseits.

    Hier lesen: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/urt…n/10022136.html

    https://www.das.de/de/rechtsporta…rvermieten.aspx

    Jetzt habt ihr genug Munition um gegen das Gebaren des Verwalters vorzugehen, zudem ist der Verwalter nicht der Vermieter, sprich nicht Vertragspartner und ihr müsst euch nicht mit diesem herumschlagen, auch wenn er vom Vermieter mit der Verwaltung des Mietverhältnisses beauftragt ist, ist er dennoch nicht der Vertragspartner im Mietvertrag.

    Gruß

    BHShuber

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