Hallo,
meine Situation als Mieter ist folgendermaßen:
Ich konnte meinen Mietvertrag nur abschließen, weil jemand für mich vollumfänglich gebürgt hat. Hier der Text:
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Die Miete sowie die Nebenleistungen können sich nach Maßgabe der Vorschriften erhöhen oder
ermäßigen.
Für alle aus dem vorgenannten Mietverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden
geldlichen Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter übernehme ich hiermit die
selbstschuldnerische Btrrgschaft unter Vezicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB)
sowie nach § 770 BGB. Die Verpflichtungen aus der Bürgschaft sind also insbesondere zu
erfüllen, ohne dass gegen den Mieter ein Schuldtitel erwirkt oder die Zwangsvollstreckung
betrieben zu werden braucht.
Die Bürgschaft besteht nicht auf Zeit, sondern bis zur völligen Tilgung der verbürgten
Forderungen des Vermieters. Durch diese Bürgschaft wird kein Wohnrecht an der
vorbezeichneten Wohnung begrändet.
Dieser Bürge hat mir dann monatlich freiwillig € 350 Unterhalt bezahlt, um meinen Lebensbedarf zu decken.
Nun hat er diese Zahlung eingestellt, mit der Begründug, sie nicht mehr erbringen zu können. Ich weiß, dass er bisher Vermögen in fünfstelliger Höhe hatte.
Wenn er den Unterhalt wirklich nicht mehr erbringen kann, kann er ja auch nicht mehr für mich bürgen, bei einer Warmmiete von € 600.
Meine Fragen sind:
1. Kann er die Bürgschaft kündigen, wenn seine Verhältnisse sich hinreichend verschlechtert haben?
2. Spielt sein Vermögen dabei eine Rolle?
3. Wenn die Bürgschaft endet, und ich keinen neuen Bürgen finde, muss ich dann ausziehen?
Danke,
Hubi