Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,

    wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, in sich auch Gewerbeflächen befinden. Kürzlich erhielten wir die Betriebskostenabrechnung für 2014. Das Berechnungsformat hat sich hier wesentlich geändert, so dass eine einfache Prüfung - ohne Belegeinsicht - kaum mehr möglich ist

    Beispiel:

    die Gesamtfläche beträgt 1.569 m², die Fläche der Wohneinheiten 1354 m² und die Gewerbefläche 215 m². Hier exemplarisch die Daten für den Allgemeinstrom lt. Abrechnung:

    Jahr 2013

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    Jahr 2014

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    Zunächst fällt hier auf, dass sich die Fläche für Wohneinheiten von 2013 bis 2014 geändert hat, wobei es hier keine Änderungen (An- bzw. Umbauten) gegeben hat.

    Weiterhin sind die Daten für die Gewerbeeinheiten nicht mehr aufgeführt. Die Hausverwaltung hat nun auf Nachfrage dahingehend argumentiert, dass in der BKA 2014 als Gesamtsumme nur noch der Anteil an den Gesamtkosten angegeben ist, der direkt den Wohneinheiten zuzuordnen ist. In obigem Beispiel entspricht die Summe von 1.290,95 EUR also nur noch ca. 86 % der Gesamtkosten. Andere Kostenpositionen jedoch (wie z.B. den Fahrstuhlkosten) werden zu 100 % aufgeführt, da die Gewerbeflächen mit diesen Kosten nicht belastet werden. Die Abrechnung enthält hierzu jedoch keinerlei Hinweise und man kann raten, ob es sich nun um 100% oder eben diese ominösen 86 % handelt.

    Bei meinen Recherchen im Internet (BGH-Urteile) zu den Anforderungen an eine formal gültige BKA tauchte immer wieder die Formulierung auf: die Gesamtkosten des Objektes müssen aufgeführt sein.

    Wie verhält es sich denn nun tatsächlich ?

    Vielen Dank

  • Bei meinen Recherchen im Internet (BGH-Urteile) zu den Anforderungen an eine formal gültige BKA tauchte immer wieder die Formulierung auf: die Gesamtkosten des Objektes müssen aufgeführt sein.

    Wie verhält es sich denn nun tatsächlich ?

    Vielen Dank

    Hallo,

    die Gesamtkosten der Gewerbeeinheiten sind bereits abgegrenzt, für dich maßgeblich sind die Gesamtkosten der Wohneinheiten, anders wäre die Abrechnung falsch.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    vielen Dank für die Antwort. Leider scheint es doch nicht so einfach zu sein.

    Meine Frage im Kern:

    "Gesamtkosten heißt für mich - wie in der BKA 2013 - alle Kosten (Mieter und Gewerbe). Andernfalls kann ich niemals erkennen können, ob z.B. durch Fehler, geänderte Absprachen o.ä. der korrekte Anteile (Mieter) berechnet wurde bzw. Gewerbepositionen vergessen wurden."

    Antwort eines Sachverständigen:

    "Ja, das ist richtig. Der Mieter muss in der Lage sein, Kostenaufteilungen und Kostenzuordnungen nachzuvollziehen. Fehlen Angaben über die Gewerbeanteile im Gegensatz zum Vorjahr ganz, ist eine Nachvollziehbarkeit nicht mehr gegeben.
    Die BK-Abrechnung ist damit formell unrichtig.
    "

    Ich melde mich, wenn das Thema abschließend geklärt ist.

  • Hallo Berny,

    ja, das tut es ...

    by the way ...

    ich habe hier soeben noch etwas bei http://www.anwalt.de/rechtstipps/zu…bgh_064141.html gefunden. Dort heißt es:

    Zitat

    Legte der Vermieter allerdings eine schon um die Gewerbefläche bereinigte Fläche zugrunde, wird wie beim Ansatz bereits bereinigter Gesamtkosten die Abrechnung formell unwirksam sein, weil ein Rechenschritt fehlt.

    Gruß - MikeHL

    Einmal editiert, zuletzt von MikeHL (17. Dezember 2015 um 14:14)

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