Hallo,
wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, in sich auch Gewerbeflächen befinden. Kürzlich erhielten wir die Betriebskostenabrechnung für 2014. Das Berechnungsformat hat sich hier wesentlich geändert, so dass eine einfache Prüfung - ohne Belegeinsicht - kaum mehr möglich ist
Beispiel:
die Gesamtfläche beträgt 1.569 m², die Fläche der Wohneinheiten 1354 m² und die Gewerbefläche 215 m². Hier exemplarisch die Daten für den Allgemeinstrom lt. Abrechnung:
Jahr 2013
Jahr 2014
Zunächst fällt hier auf, dass sich die Fläche für Wohneinheiten von 2013 bis 2014 geändert hat, wobei es hier keine Änderungen (An- bzw. Umbauten) gegeben hat.
Weiterhin sind die Daten für die Gewerbeeinheiten nicht mehr aufgeführt. Die Hausverwaltung hat nun auf Nachfrage dahingehend argumentiert, dass in der BKA 2014 als Gesamtsumme nur noch der Anteil an den Gesamtkosten angegeben ist, der direkt den Wohneinheiten zuzuordnen ist. In obigem Beispiel entspricht die Summe von 1.290,95 EUR also nur noch ca. 86 % der Gesamtkosten. Andere Kostenpositionen jedoch (wie z.B. den Fahrstuhlkosten) werden zu 100 % aufgeführt, da die Gewerbeflächen mit diesen Kosten nicht belastet werden. Die Abrechnung enthält hierzu jedoch keinerlei Hinweise und man kann raten, ob es sich nun um 100% oder eben diese ominösen 86 % handelt.
Bei meinen Recherchen im Internet (BGH-Urteile) zu den Anforderungen an eine formal gültige BKA tauchte immer wieder die Formulierung auf: die Gesamtkosten des Objektes müssen aufgeführt sein.
Wie verhält es sich denn nun tatsächlich ?
Vielen Dank