Bei Auszug Wände weiss streichen?

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage. In meiner alten Wohnung lief die Suche nach einem Nachmieter über einen beauftragten Makler durch den Vermieter. Ein Nachmieter wurde zwischenzeitlich gefunden. Der Makler schreibt mir, er erwartet, dass die Wohnung zur Übergabe komplett weiss gestrichen übergeben wird.

    Mein Schlafzimmer ist aktuell in einem hellen blau, der Flur in einem dezenten orange.

    Ich habe gegoogelt und es wird dazu immer auf ein BGH Urteil verwiesen, welches von neutralen, nicht störenden Farben ausgeht, welche dann bleiben dürfen. Und die bisherigen Farben dürfen nicht dazu führen, dass sich Mietinteressenten durch den Anblick abgestoßen fühlen, und sich so die Wohnung schlechter vermitteln lässt.

    In meinem Fall wurde bereits ein Nachmieter gefunden, und die Farben sind (in meinen Augen), dezent.

    Also was tun?

    Viele Grüße,

    Peter

  • Hallo Peter,

    wäre interessant zu wissen, was vertraglich vereinbart wurde.
    In der Regel steht im Mietvertrag etwas unter "Rückgabe der Mietsache" oder ähnlichen Punkten.
    Normalerweise ist eine Wohnung "besenrein" zu übergeben, Bohrlöcher usw. zuspachteln.

    Bei meinem Auszug musste ich die Wohnung weiß streichen, da ich in der Wohnung geraucht hab.

    In meiner vorletzen Wohnung haben meine Ex und ich nur in der Küche geraucht, in Küche und im Schlafzimmer hatten wir je eine Wand, andersfarbig gestrichen. Streichen brauchten wir trotzdem nix.

    Einmal editiert, zuletzt von timo_81 (11. Dezember 2015 um 15:31) aus folgendem Grund: was vergessen

  • naja, nachdem Wohnungsbesichtigung mit dem Nachmieter bereits war, gehe ich davon aus das er dem Makler was gesagt hätte, wenn er die Farben für sich hätte lassen wollen.

  • Nope - der Vermieter ist eine weitere Person. Dieser tritt aber von je her nie in Kontakt zu mir. Er meint häufig er hätte sich an mich gewendet und mich angerufen - getan hat es aber noch nie und wählt immer andere Wege um Informationen zu transferieren.

  • Also ich bin der Meinung, dass die von dir gewählten Farbtöne durchaus zulässig sind, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich "Weiß" steht.

    Zitat:
    Während der Mietzeit können Mieter selbst bestimmen, welche Farbe ihre Wände haben. Vor der Rückgabe aber müssen bunt gestrichene Wände wieder in neutralen Farben gestrichen werden, auch wenn dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Dies hat der BGH im November 2013 so entschieden (Az.: VIII ZR 416/12). Das heißt nicht unbedingt, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen. Um dem Vermieter die Weitervermietung nicht zu erschweren, kann dieser aber verlangen, dass beim Auszug in "dezenten" oder "neutralen" Farben gestrichen wird. http://www.sueddeutsche.de/geld/auszug-au…ch-zu-1.1735114

    Beim Mieterbund hab ich folgendes gefunden http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von timo_81 (11. Dezember 2015 um 16:02)

  • Der Link zu den Farben ist interessant. Danke dafür. Ja indem Urteil wird halt immer drauf verwiesen um es dem Vermieter nicht zu erschweren einen nachmieter zu finden soll neutral gestrichen werden. In meinem Fall hat der nachmieter den Mietvertrag bereits unterschrieben. Es wurde also bereits einer gefunden. Neutrale Farben hin oder her. Deshalb halt meine Frage :]

  • Der Link zu den Farben ist interessant. Danke dafür. Ja indem Urteil wird halt immer drauf verwiesen um es dem Vermieter nicht zu erschweren einen nachmieter zu finden soll neutral gestrichen werden.


    Im Zweifelsfalle warten die Sachverständigen bereits in den Startlöchern, um sich goldene Nasen zu verdienen...

  • Ja das sehe ich halt auch als Hauptproblem. Es ist alles recht schwammig und lässt auf beiden Seiten viel Raum. Zu viel Raum.


    Tipp: Streiche die infrage kommenden Räume einfach selbst weiss und vermeide evtl. viel Ärger.

  • Berny
    Deine Anmerkung ist durchaus berechtigt.

    Peter:
    Wenn dein Nachmieter den Vertrag bereits unterschrieben hat.
    Und du die Wohnung noch nicht übergeben hast (mit Übergabeprotokoll etc.
    Im Zweifel is es günstiger, sich n Eimer Weißer Farbe zu kaufen und die Räume wieder weiß zu machen.

  • So ich habe den Mietvertrag gefunden. Hier der Auszug zum Thema Schönheitsreparaturen. Siehe Punkt 4.

    Dort ist die Rede von

    Ausdrücklich für die Rückgabe gilt: die Schönheitsreparaturen sind in neutralen. decken- den. hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben. wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war: farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurück gegeben werden. (siehe Übergabeprotokoll). 4.1 Der Mieter übeminunt die im laufenden Mietverhältnis durch den Mietgebrauch erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen. Zu den
    Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren. Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken. die sachgemäße Pflege der Fußböden. das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre. das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen oder soweit deren Materialgestaltung eine anderweitige sachgerechte Pflege erfordert. die Durchführung derselben.

    Hier ist also klar die Rede von hellen, deckenden Farben die Rede. Wie seht ihr nun die Sachlage?

  • Hier ist also klar die Rede von hellen, deckenden Farben die Rede. Wie seht ihr nun die Sachlage?


    So, wie beschrieben, jedoch muss nicht frisch schönheitsrenoviert zurückgegeben werden.

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