Beiträge von PeterL

    So ich habe den Mietvertrag gefunden. Hier der Auszug zum Thema Schönheitsreparaturen. Siehe Punkt 4.

    Dort ist die Rede von

    Ausdrücklich für die Rückgabe gilt: die Schönheitsreparaturen sind in neutralen. decken- den. hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben. wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war: farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurück gegeben werden. (siehe Übergabeprotokoll). 4.1 Der Mieter übeminunt die im laufenden Mietverhältnis durch den Mietgebrauch erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen. Zu den
    Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren. Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken. die sachgemäße Pflege der Fußböden. das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre. das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen oder soweit deren Materialgestaltung eine anderweitige sachgerechte Pflege erfordert. die Durchführung derselben.

    Hier ist also klar die Rede von hellen, deckenden Farben die Rede. Wie seht ihr nun die Sachlage?

    Der Link zu den Farben ist interessant. Danke dafür. Ja indem Urteil wird halt immer drauf verwiesen um es dem Vermieter nicht zu erschweren einen nachmieter zu finden soll neutral gestrichen werden. In meinem Fall hat der nachmieter den Mietvertrag bereits unterschrieben. Es wurde also bereits einer gefunden. Neutrale Farben hin oder her. Deshalb halt meine Frage :]

    Hallo,

    ich habe folgende Frage. In meiner alten Wohnung lief die Suche nach einem Nachmieter über einen beauftragten Makler durch den Vermieter. Ein Nachmieter wurde zwischenzeitlich gefunden. Der Makler schreibt mir, er erwartet, dass die Wohnung zur Übergabe komplett weiss gestrichen übergeben wird.

    Mein Schlafzimmer ist aktuell in einem hellen blau, der Flur in einem dezenten orange.

    Ich habe gegoogelt und es wird dazu immer auf ein BGH Urteil verwiesen, welches von neutralen, nicht störenden Farben ausgeht, welche dann bleiben dürfen. Und die bisherigen Farben dürfen nicht dazu führen, dass sich Mietinteressenten durch den Anblick abgestoßen fühlen, und sich so die Wohnung schlechter vermitteln lässt.

    In meinem Fall wurde bereits ein Nachmieter gefunden, und die Farben sind (in meinen Augen), dezent.

    Also was tun?

    Viele Grüße,

    Peter

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