So ich habe den Mietvertrag gefunden. Hier der Auszug zum Thema Schönheitsreparaturen. Siehe Punkt 4.
Dort ist die Rede von
Ausdrücklich für die Rückgabe gilt: die Schönheitsreparaturen sind in neutralen. decken- den. hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben. wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war: farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurück gegeben werden. (siehe Übergabeprotokoll). 4.1 Der Mieter übeminunt die im laufenden Mietverhältnis durch den Mietgebrauch erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen. Zu den
Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren. Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken. die sachgemäße Pflege der Fußböden. das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre. das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen oder soweit deren Materialgestaltung eine anderweitige sachgerechte Pflege erfordert. die Durchführung derselben.
Hier ist also klar die Rede von hellen, deckenden Farben die Rede. Wie seht ihr nun die Sachlage?