Kautionsrückbehalt berechtigt?

  • Hallo zusammen!

    Mein ehemaliger Vermieter behält die Kaution ein, weil ich nach fristgerechter Kündigung und Auszug nicht beide Schlüssel übergeben habe, sondern nur einen. Den habe ich behalten weil er nach Auszug den Kontakt mit mir gemieden hat und weil ich, in Absprache mit ihm, die vom Vormieter angekaufte Küche evtl. an einen Nachmieter weiterverkaufen wollte. Wenn nicht, müsste ich sie zügig ausbauen. (Der Nachmieter hat sie tatsächlich gekauft)

    Kurzer Zeitablauf:
    01.02.2013 Einzug (Kaution 2361€) (Küche vom Vormieter gekauft!)
    01.08.2014 zu diesem Tag gekündigt
    10.07.2014 verfrüht ausgezogen, den ersten Schlüssel dem Mieter übergeben zwecks einfacher Wohnungsbesichtigungen ohne meine Anwesenheit. (Wie nett ich Idiot war...)
    xx.08.2014 Der Vermieter beginnt in der Wohnung mit Renovierungsarbeiten, der alte Nachbar berichtet zufällig von Malerarbeiten, Umbaulärm usw.
    15.10.2014 Einzug neuer Mieter
    20.09.2014 Treffen mit Vermieter in Wohnung, Übergabe 2. Schlüssel da nun klar war der Nachmieter übernimmt alles.

    Nach einiger Zeit frage ich beim Vermieter nach, wann ich mit einer Abschlußrechnung und der Kaution rechnen könne.
    Er macht mir klar, das ich nichts zurückbekomme.
    Obwohl die Wohnung fristgerecht gekündigt war, hätte ich die Wohnung noch fast 2 Monate weitergenutzt, da ich ihm nicht beide Schlüssel zurückgegeben habe. Ich hätte noch eine Nutzungsmöglichkeit gehabt durch die ich ihm einen Nutzungsentzug zugefügt hätte. Diesen Nutzungsentzug macht er mit normaler Miete geltend, die er von der Kaution abzieht.
    Inklusive einer Nebenkostennachforderung (600€), Pauschalen Schönheitsreparaturen (200€), bleibt damit von den 2400€ nichts mehr übrig, da er die Warmmiete+Strom+Stellplatz von 1047€ veranschlagt.
    Die Nebenkostennachforderung (600€) kommt Zustande, da die Basismiete von vornerein zu niedrig (50€) angesetzt war. Meine Heizkosten-, Wasser- und Stromvorrauszahlungen deckten zu 105% meinen Bedarf.

    Nach vielen Telefonaten und Diskussionen, Androhung von rechtlichen Schritten hat er sich nun erbarmt und bietet mir an, den Schaden 50/50 zu teilen, so daß ich noch ca. 1150€ von ihm bekommen könnte. Ein Vereinbarungsschreiben von ihm zum unterschreiben liegt mir nun vor, wonach der Fall dann abgeschlossen sein soll.


    Wie seht ihr Profis den Fall?
    Ich finde, dass der Vermieter hier seine Position zu unrecht ausnutzt, ich aber eigtl. keine Lust habe vor Gericht zu ziehen, jedoch geht es schon um eine stolze Summe.
    Muss ich mir selber aber auch eine Schuld eingestehen oder behält er sich sogar zurecht meine ganze Kaution?
    Soll ich auf den 50/50 Deal eingehen und zumindest etwas wieder bekommen?


    Vielen Dank für eure Mühe
    rsturm

  • Hallo rsturm,

    "xx.08.2014 Der Vermieter beginnt in der Wohnung mit Renovierungsarbeiten, der alte Nachbar berichtet zufällig von Malerarbeiten, Umbaulärm usw."
    - Ab diesem Datum kann er keine Miete mehr von Dir verlangen.
    Zu dem anderen HickHack möchte ich mich nicht äussern, empfehle eher einen FachAnwalt zu konsultieren.

  • Wie seht ihr Profis den Fall?


    Irrtum! Hier gibt es nichts zu sehen. Es fehlen halt die Profis.

    Allgemein gilt: Bis zur Beendigung des Vertrages haben Sie alle Pflichten und Rechte daraus zu erfüllen.
    Den Rest müssen Sie mit sich ausmachen. Oft zieht ein Unrecht ein anderes nach sich.


  • Wie seht ihr Profis den Fall?

    Hallo,

    zunächst ist das hier keine Rechtsberatung, die Sichtweise kann man durchaus kundgeben.

    Zitat

    Ich finde, dass der Vermieter hier seine Position zu unrecht ausnutzt, ich aber eigtl. keine Lust habe vor Gericht zu ziehen, jedoch geht es schon um eine stolze Summe.

    Mhhm, der Vermieter hätte, nachdem du ja den Schlüssel einfach behalten hast, das Schloss austauschen können, die Kosten von der Kaution abziehen.

    Wie kommt man eigentlich darauf dass man berechtigt einen Schlüssel der bereits gekündigten und zurückgegebenen Wohnung einbehält, hierfür gibt es keine berechtigte Grundlage also dein Fehler.

    Zitat

    Muss ich mir selber aber auch eine Schuld eingestehen oder behält er sich sogar zurecht meine ganze Kaution?

    ja und nein, euer Fehler war, nicht miteinander zu kommunizieren, jeder tut nur das was er für richtig hält, dem entgegen stelle ich, dass der Einbehalt der vollen Kaution auch nicht rechtens sein kann, ein einfaches Austauschen des Schlosses hätte es auch getan, zumal der Vermieter ja offensichtlich die Wohnung zwischenzeitlich renoviert hat.

    Zitat

    Soll ich auf den 50/50 Deal eingehen und zumindest etwas wieder bekommen?
    Vielen Dank für eure Mühe
    rsturm

    Das kannst nur du selber entscheiden, bei einem Betrag in Höhe von über 2.000€ würde ich persönlich schon versuchen einen besseren Deal auszuhandeln oder aber den Rechtsweg bestreiten.

    Gruß

    BHShuber

  • lol :) Die Zeitangaben stimmen? Das fand in 2014 statt? der 15.10. und 20.09. ist komisch. Einfach nur die Daten vertauscht?

    "Die Nebenkostennachforderung (600€) kommt Zustande, da die Basismiete von vornerein zu niedrig (50€) angesetzt war" Das geht nicht. Die Nebenkostenabrechnung enthält, wie der Name sagt, die Abrechnung über die Betriebskosten. Hier kann nicht nachträglich mehr Miete gefordert werden.

    "Pauschalen Schönheitsreparaturen (200€)" - lol. Pauschal, whoat? Gibt es eine offizielle Übergabe der WOhnung mit Protokoll`? Hierin müssen sämtliche Mängel festgehalten werden. Ebenfalls muss dir eine Frist eingeräumt werden, so dass du selbst die Mängel beseitigen kannst. Wurde dir dieses Recht nicht eingeräumt, musst du auch das nicht zahlen.

    "Obwohl die Wohnung fristgerecht gekündigt war, hätte ich die Wohnung noch fast 2 Monate weitergenutzt, da ich ihm nicht beide Schlüssel zurückgegeben habe. Ich hätte noch eine Nutzungsmöglichkeit gehabt durch die ich ihm einen Nutzungsentzug zugefügt hätte." Grundsätzlich möglich. Du hast die Wohnung am Mietende zu übergeben. NUtzt die Wohnung über das Mietende hinaus, hast du ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Dem VM war es scheinbar aber doch möglich, die Wohnung zu gebrauchen und zu renovieren. Somit scheidet ein 100% Nutzungsentgelt in jedem Fall aus. Anteilig könnte sein. Aber hier kann ich schlecht ne Meinung abgeben, da ich die tatsächlichen Umstände nicht kenne.

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