Verbindungstür in einer Zweck WG Schall-Isolieren

  • Guten Abend, ich hab schon rumgeschaut aber nicht wirklich was gefunden.

    Bevor ich meine Frage stelle nochmal kurz Hintergrund Infos zu meiner Miet Situation.

    Ich mache gerade eine Ausbildung, da der Firma aber die Nötigen Kapazitäten für eine Grundausbildung fehlen (platz Angebot) lassen die das von einer Schule/Firma machen (Dauer = 12 Monate)
    Der Besitzer/Leiter dieser Schule besitzt auch 4 Wohnungen (1 Haus & 1 Separate Wohnung)
    Ich wohne in eine der 3 Wohnungen in besagtem Haus.
    Alle Zimmer werden einzeln vermietet (4 Zimmer, 3 Etagen) mit Bett, Schrank, Schreibtisch, TV und Miete wird auch pauschal bezahlt.

    Jetzt zum Problem: Ich habe eine Verbindungs-Tür zu meinem Nachbar-Mieter. Diese ist aber nicht abgeschlossen und ein Schlüssel gibt's auch nicht. Zudem ist die Schall-Isolierung quasi nicht vorhanden.
    Die "Schall-Isolierung" vom Vermieter beinhaltet, den Schrank vor die Tür zu stellen, wodurch in meinem ca 11m² Zimmer eine Komplette Wand und 2 Anliegende Wände nur noch Semi benutzbar werden.
    Auf Anfrage, ob ich mir eine Schall Isolierung Bauen dürfe ( Spanplatte mit Schall schluckenden Stoff-Matratzen an den Türrahmen befestigen). Dies wurde mir aber tunlichst verboten und mir wurde nahe gelegt, ich solle doch wieder den Schrank in die Mitte der Wand stellen.
    Ich höre alles was mein Nachbar macht mit, und jedes Saufgelage (Sitzecke ist direkt vor der Tür) auch.
    Kann ich da nun etwas verlangen oder selber machen?

    p.s 1m² einer solchen Schall-Isolier Matratze kostet zw 60-80€

  • Hallo Scrittarso,
    Du hast das Zimmer wie besichtigt angemietet. Wenn Du zwischenzeitig irgendwelche Einbauten schaffst, hast Du sie bei Beendigung der Mietzeit spurlos zurückzubauen.

  • Hallo Scrittarso,

    solange Du eine Tuerdaemmung nimmst, die Du bei Auszug ohne Beschaedigung der Tuer wieder entfernen kannst und nicht in die Bausubstanz eingreifst, kann Dir das der Vermieter nicht verbieten. Du musst halt nur darauf achten, nichts zu beschaedigen, das muesstest du dann spaetestens bei Auszug bezahlen. Also beispielsweise Klemmfilz auf Spannplatte kleben und in die Tueroeffnung klemmen = ok, Spanplatte an den Tuerrahmen schrauben = tabu.

    Was die Verschliessbarkeit betrifft: die muesste eigentlich der Vermieter gewaehrleisten. Aber ganz ehrlich, bevor ich mir damit Aerger mit dem Vermieter aufhalse:

    Z.B. bei hier kannst Du Dir fuer wenig Geld einen Buntbartschluessel nachkaufen. Bei hoeherem Sicherheitsbeduerfnis (so ein Zimmertuerschloss macht man auch mit einem umgebogenen Drahtstueck auf und zu) ein Steckschloss dazu, Schluessel bekommt derjenige auf der nicht sperrbaren Seite, und gut ist, ohne dass Du Dich mit dem Vermieter streiten musst. Schliesslich ist der ja auch Leiter Deiner Schule.

    cu
    Guenni

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