Mitverhältnis

  • Hallo ihr zusammen,

    Ich brauche eure Hilfe:

    Ich habe eine Kündigung des Untermietvertrages bzw. meines WG Zimmer bekommen, die Begründung ist die Wohnung wurde im Dezember 2014 als Mitarbeiterwohnung fertig gestellt. Sie dient vorrangig dazu Mitarbeitern von der Firma „X“ einen befristeten oder unbefristeten Wohnraum zur Verfügung zu stehen. Sofern dieser nicht benötigt wird, werden einzelne WG Zimmer fremd vermietet. Das hier genannte Zimmer wird zum 01.03.2016 für einen Mitarbeiter der Firma „X“ benötigt. Auf den Mietvertrag steht aber nichts davon und steht das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.


    Auch ein Problem für mich wäre, dass der Vermieter vergessen hat, den Mietvertrag zu unterschreiben. Aber ich wohne schon seit 1 Jahr in der WG. Problemen mit der Mietzahlung habe ich nie gehabt, da ich immer die ersten 3 Tage des Monates das Geld überweise.

    Die Frage ist: Es ist rechtmäßig was der Vermieter macht?

    Ich habe leider keine Zeit bis ende Februar eine neue Wohnung zu suchen, da extrem kompliziert ist und ich verfüge gerade nicht die Zeit


    Danke für Eure Beratung


  • Die Frage ist: Es ist rechtmäßig was der Vermieter macht?
    Danke für Eure Beratung

    Hallo,

    zunächst dürfen hier keine Beratungen vorgenommen werden, dies wäre eine verbotene Rechtsberatung, hierfür gibt es Rechtsanwälte.

    Es ist in jedem Fall rechtmäßig ein WG Zimmer zu vermieten, allenfalls handelt der Vermieter vertragswidrig, wenn in deinem Fall der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, dann ist das auch so, die Möglichkeiten für den Vermieter jetzt die Wohnung oder Zimmer zu kündigen sind begrenzt.

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Anwaltkosten sind teuer und ich kann mich aber leider nicht lesiten!
    Soll ich einfach in der Wohnung bleiben und die Kündigung die ich bekommen habe ignorieren oder soll ich vor Gericht gehen?
    Danke für Eure Kommentare

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Anwaltkosten sind teuer und ich kann mich aber leider nicht lesiten!
    Soll ich einfach in der Wohnung bleiben und die Kündigung die ich bekommen habe ignorieren oder soll ich vor Gericht gehen?
    Danke für Eure Kommentare

    Hallo,

    diese Frage kann und darf hier niemand beantworten, dass wäre einer Aufforderung zu Handlungen gleichzusetzen, das musst du nun schon selber entscheiden, eine Rechtsberatung wäre in jedem Fall angebracht.

    Der Vermieter jedenfalls ist sich nicht bewusst, dass er eigentlich im Bereich der Werksdienstwohnung ganz andere Mietverträge benötigt als bei einem normalen Mietverhältnis.

    Am besten du widersprichst jetzt schriftlich der Kündigung mit dem Hinweis, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und der Kündigungsgrund so nicht akzeptiert wird.

    Gruß

    BHSHuber

  • Auch ein Problem für mich wäre, dass der Vermieter vergessen hat, den Mietvertrag zu unterschreiben. Aber ich wohne schon seit 1 Jahr in der WG.


    Eigentlich ist es kein Problem, denn Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag auf Basis des BGB.

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