Mögliche Kündigungsgründe nach Grundstücksverkauf

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation: Wir haben vor 8 Jahren ein Haus mit großem Grundstück angemietet. Haus und Grundstück (sowie ein ebenfalls bebautes und vermietetes Nachbargrundstück) gehören einer älteren Frau. Von Anfang an war uns sehr wichtig, dass das Mietverhältnis möglichst langfristig ist, denn wir wollten hier gerne alt werden. Die Vermieterin hat dies so auch immer und vehement bestätigt, zumal es sich bei unserem Haus (altes, aber grundsolides Fachwerkhaus) um ihr Elternhaus handelt. Auf Grund der Zusage haben wir in den letzten Jahren weit über 20.000,- € in Haus und Garten investiert. Nun ist die Eigentümerin, offenbar auf Grund der steil ansteigenden Grundstückspreise, wohl doch auf den Geschmack gekommen, das komplette Areal zu verkaufen (rund 8.000 qm). Wir machen uns jetzt natürlich große Sorgen um die Zukunft, zumal hier bereits private Investoren mit Bauplänen herumlaufen und wohl auch schon die Stadt potenzielles Interesse am Erwerb des Areals geäußert haben soll. Einige Stimmen aus dem Umfeld sprechen sogar davon, dass die Stadt bei einem positiven Erwerb gerne (derzeit äußerst lukrative) Aslanten-Wohnungen auf dem Gesamtgrundstück bauen möchte bzw. könnte. Ein Investor spach bereits davon, eine Zufahrts-Straße zu bauen, wo jetzt noch unser Haus steht. Die Vermieterin selbst hat sich bei uns überhaupt noch nicht gemeldet, unsere Anrufe bei ihr waren bisher ergebnislos. Ich gehe daher stark davon aus, dass sie einfach nur schnell und ohne Aufwand verkaufen möchte (was ja leider ihr gutes Recht ist).

    Ich weiß, dass der neue Besitzer erst einmal an den bestehenden Mietvertrag gebunden ist (unsere Kündigungszeit beträgt derzeit 6 Monate, ab Februar 2016 wären es 9 Monate). Allerdings muss man nicht bis 3 zählen können, um zu vermuten, dass potenzielle Investoren mit ausreichend Kapital sicher irgendwelche Schlupflöcher finden werden, um uns (und unseren Nachbarn) möglicherweise doch erfolgreich zu kündigen, um das komplette Areal neu zu bebauen. Kündigungsgründe wie nicht vertragsgemäßes Verhalten etc. scheiden komplett aus (wir sind solvente Mieter und vorbildliche glaube ich auch).

    Frage: Gibt es auf Grund der geschilderten Umstände mögliche, erfolgversprechende Kündigungsgründe für den neuen Besitzer, die Ihr Euch vorstellen könnt?

    Danke vorab für Eure Hilfestellung!

  • Frage: Gibt es auf Grund der geschilderten Umstände mögliche, erfolgversprechende Kündigungsgründe für den neuen Besitzer, die Ihr Euch vorstellen könnt?

    Danke vorab für Eure Hilfestellung!

    Hallo,

    ja die gibt es, einer davon ist die sog. Verwertungskündigung, siehe hier:

    http://www.gevestor.de/details/verwer…ein-714405.html

    Wenn die beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, haben Sie sehr wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.

    Was genau haben Sie denn in Höhe von 20.000 € in die Wohnung investiert?

    Gruß

    BHShuber

  • Das Eigenbedarf Kündigungsgrund Nr. 1 ist, ist mir klar. Allerdings wird Eigenbedarf ja wohl recht eng ausgelegt von Gerichten und der neue Eigentümer (=Investor) will ganz sicher nicht seine Verwandten hier unterbringen, sondern das Grundstück komplett dem Erdboden gleich machen, um neu zu bauen.

    ja die gibt es, einer davon ist die sog. Verwertungskündigung, siehe hier:
    http://www.gevestor.de/details/verwer…ein-714405.html
    Wenn die beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind, haben Sie sehr wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.


    Danke für den Hinweis. Das hört sich gar nicht gut an für uns. Was mich allerdings wundert ist, dass es einerseits eine so enge Auslegung für Eigenbedarf gibt (im Sinne des Mieter-Schutzes), man mit einer Verwertungskündigung aber wohl offenbar weitaus einfacher ans Ziel kommt (als Vermieter). Das hätte ich so nicht vermutet.


    Was genau haben Sie denn in Höhe von 20.000 € in die Wohnung investiert?


    Die Investitionen betreffen im Wesentlichen den Garten... Neue Terrasse angelegt, Holz-Gartenhaus gebaut (nicht transportabel), viele Bepflanzungen, Büsche, kleine Bäume etc. Sicher könnte man sagen, dass das auf eigene (finanzielle) Gefahr hin geschehen ist, aber wir hätten das nicht getan, wenn die Eigentümerin den potenziellen Verkauf nicht immer vehement ausgeschlossen hätte (auch einen Kauf unsererseits).

  • Die Investitionen betreffen im Wesentlichen den Garten... Neue Terrasse angelegt, Holz-Gartenhaus gebaut (nicht transportabel), viele Bepflanzungen, Büsche, kleine Bäume etc. Sicher könnte man sagen, dass das auf eigene (finanzielle) Gefahr hin geschehen ist, aber wir hätten das nicht getan, wenn die Eigentümerin den potenziellen Verkauf nicht immer vehement ausgeschlossen hätte (auch einen Kauf unsererseits).

    Hallo,

    das nennt man schicksalhafter Verlauf, denn hätte, wäre, täte und das nicht beweisbar, ist eben leider keine Rechtsgrundlage für Schadenersatz.

    Es wäre eine Frage des Anstandes wenn der Vermieter hier Auskunft über die weiteren Pläne geben würde und die Mieter nicht in dieser Unsicherheit leben müssten, eventuell fordern Sie die Dame schriftlich auf, hierzu Stellung zu nehmen, vielleicht bekommen Sie dann wenn es gut geht eine Auskunft.

    Gruß

    BHShuber

  • Gibt es auf Grund der geschilderten Umstände mögliche, erfolgversprechende Kündigungsgründe für den neuen Besitzer, die Ihr Euch vorstellen könnt?


    Bestenfalls begründeter Eigenbedarf.

  • Bestenfalls begründeter Eigenbedarf.

    Was genau meinst Du damit? "Bestenfalls Eigenbedarf" hört sich ein wenig so an, als wenn andere Gründe für Dich nicht in Frage kommen..?

    Bzgl. des Eigenbedarfs haben wir bisher eher angenommen, dass diese Begrundung in unserem konkreten Fall eher unwahrscheinlich ist, denn ein Investor mit Neubau-Absichten würde ja wohl kaum seine Verwandten hier einquartieren. Oder gilt ein geplanter Abriss mit reinen Neubau-Absichten ebenfalls als Eigenbedarf?

  • Bzgl. des Eigenbedarfs haben wir bisher eher angenommen, dass diese Begrundung in unserem konkreten Fall eher unwahrscheinlich ist, denn ein Investor mit Neubau-Absichten würde ja wohl kaum seine Verwandten hier einquartieren. Oder gilt ein geplanter Abriss mit reinen Neubau-Absichten ebenfalls als Eigenbedarf?

    Hallo,

    nein, das ist kein Eigenbedarf, das ist wie schon beschrieben eine Verwertung und damit einhergehend eine Verwertungskündigung.

    Gruß

    BHShuber

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