Hallo Liebe Forenmitglieder,
Ich habe eine wohnung gemietet. von einer wohnungsgenossenschaft, mit anteilen. 1.500 € eingezahlt.
nach der wohnungsabnahme und kündigung bekomme ich die betriebskostenabrechung in höhe von 200 € nicht ausgezahlt.bei der wohnungsabnahme wurde vereinbart 500 € der genossenschaftsanteile einzubehalten. diese soll mitte 2017 ausgezahlt werden. also bekomme ich 2017 noch 1.000 €
da einige dinge repariert werden müssen.
un zu meinem anliegen, die wohnungsgenossenschaft weigert sich das Guthaben der Betirbekskostenabrechnung auszuzahlen, da noch "offene forderungen" vorhanden sind.
ist dies so korrekt und dürfen sie das so?
vielen dank für antworten