genau das ist es ja. vertraglich ist das vorher alles festgehalten worden. die rückgabe erfolgte im Juli. Im August kam die Betriebskostenabrechnung, in der stand das das guthaben innerhalb von 2 wochen ausgezahlt wird. haben der Wohnungsgesellschaft die kontodaten übermittelt und warteten dann. nach 2 wochen kam nichts, riefen an, sie würden nachschauen, sich melden usw. 2 mal die woche angerufen, immer eine instanz höher. jeder wollte sich erkundigen und sich zurückmelden. daher auch die lange wartezeit. übergabeprotokoll ist vorhanden, schäden sich auch gerechtfertigt mit der summe von 500 € auch in ordunung. (schäden durch haustier an türen, tapete)
es geht eher darum, das das guthaben nicht ausgezahlt wird weil die 500 € ja noch eine "offene forderung" sind. haben aber was ganz anderes schriftlich vereinbart.
ich sehe es so, WIR haben noch 1.000 € guthaben (+200 guthaben), und nicht die wohnungsgesellschaft 500 € bei uns.
Beiträge von marcka
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