Beiträge von marcka

    genau das ist es ja. vertraglich ist das vorher alles festgehalten worden. die rückgabe erfolgte im Juli. Im August kam die Betriebskostenabrechnung, in der stand das das guthaben innerhalb von 2 wochen ausgezahlt wird. haben der Wohnungsgesellschaft die kontodaten übermittelt und warteten dann. nach 2 wochen kam nichts, riefen an, sie würden nachschauen, sich melden usw. 2 mal die woche angerufen, immer eine instanz höher. jeder wollte sich erkundigen und sich zurückmelden. daher auch die lange wartezeit. übergabeprotokoll ist vorhanden, schäden sich auch gerechtfertigt mit der summe von 500 € auch in ordunung. (schäden durch haustier an türen, tapete)
    es geht eher darum, das das guthaben nicht ausgezahlt wird weil die 500 € ja noch eine "offene forderung" sind. haben aber was ganz anderes schriftlich vereinbart.
    ich sehe es so, WIR haben noch 1.000 € guthaben (+200 guthaben), und nicht die wohnungsgesellschaft 500 € bei uns.

    Hallo Liebe Forenmitglieder,

    Ich habe eine wohnung gemietet. von einer wohnungsgenossenschaft, mit anteilen. 1.500 € eingezahlt.
    nach der wohnungsabnahme und kündigung bekomme ich die betriebskostenabrechung in höhe von 200 € nicht ausgezahlt.bei der wohnungsabnahme wurde vereinbart 500 € der genossenschaftsanteile einzubehalten. diese soll mitte 2017 ausgezahlt werden. also bekomme ich 2017 noch 1.000 €
    da einige dinge repariert werden müssen.

    un zu meinem anliegen, die wohnungsgenossenschaft weigert sich das Guthaben der Betirbekskostenabrechnung auszuzahlen, da noch "offene forderungen" vorhanden sind.

    ist dies so korrekt und dürfen sie das so?

    vielen dank für antworten

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