Hallo,
meine Schwester wohnt in einer kleinen Wohnung, alleine.
Sie hat kein großes Einkommen, also hat sie sich auch dementsprechend eine günstige Wohnung gesucht.
Die in keinem so gutem Zustand ist. Nun möchte der Vermieter das Bad modernisieren.
Und somit auch die Miete erhöhen. Die Miete wird um 50 Euro erhöht.
Ist das viel? Und darf er das überhaupt ohne es vorher mit den Mietern abzusprechen?
Kenne mich damit nicht aus.
Für meine Schwester wären 50 Euro schon zu viel.
Ich bin schon mal dankbar für Antworten
Wie viel Miete darf der Mieter erhöhen nach Bad Modernisierung?
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KarinD -
6. Dezember 2015 um 16:30 -
Erledigt
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Hallo KarinD,
"Nun möchte der Vermieter das Bad modernisieren."
- Schön, dass er das möchte... Wurde sowas bei Mietvertragsabschluss vereinbart?"Die Miete wird um 50 Euro erhöht."
- "Natürlich" - denn wer macht schon etwas ohne (Hinter)gedanken?"Ist das viel?"
- Das wäre relativ."Und darf er das überhaupt ohne es vorher mit den Mietern abzusprechen?"
- Nein. -
Lesen Sie BGB §§ 555 ff.
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Also es kommt drauf an wie hoch die Miete ist.Er darf die Miete glaube ich bis zu 20 % erhöhen. So jetzt kannst du mal ausrechnen ob er das überschritten hat.Und ja er darf eine Bad-Modernisierung vornehmen. Da muss er die Mieter nicht vorher fragen. Es reicht schon das er sie davon schriftlich informiert. Ich kann dir auch diese Seite geben http://www.hausverwalterscout.de/Magazin-Modern…mers-Teil-I-794 Da kannst du mehr darüber erfahren. In einigen Fällen muss das der Mieter nicht hinnehmen. Aber das muss man dann vor Gericht austragen. Und ich denke deine Schwester gehört nicht zu diesen Einzelfällen. Sie kann ja mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht senkt er die Miete etwas.
Hallo Mario,
leider sind deine Angaben nicht richtig.
-Die Kappungsgrenze gilt nicht für Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungen.
-Modernisierungen dürfen nicht ohne Erlaubnis (jur. Duldung) des Mieters durchgeführt werden. Diese Duldung kann der Vermieter aber ggf. einklagen. Absprechen muss der Vermieter es aber nicht. Er beschließt und der Mieter muss dulden (oder auch nicht).Grundsätzlich muss man prüfen, wie der Vermieter die Mieterhöhung begründet. Eine einfache Badsanierung ist nicht unbedingt eine Modernisierung, wenn keine echte Wohnwertverbesserung entsteht. Wenn ein altes heruntergekommenes Bad neu gefliest und die Sanitärkeramiken ausgetauscht werden, dann würde ich keine Wohnwertverbesserung, sondern eine Instandhaltung sehen. Wird allerdings ohne konkreten Reparaturbedarf ein hochwertigeres Bad eingebaut, ist es eher eine Modernisierung.
Gruß
H H
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