Jemanden der Wohnung verweisen

  • Hallo.

    Folgende Situation: Person A lässt einen Freund B in seiner Wohnung wohnen, dieser meldet sich dort mit Hauptwohnsitz an.

    Es gibt kein Mietverhältnis, keinen Untermietvertrag, A zahlt alleinige Miete und steht allein im Mietvertrag, B steuert zu den Mietkosten nichts bei.

    Kann A nun B jederzeit aus der Wohnung verweisen? Oder sind Kündigungsfristen usw. einzuhalten?

    Viele Grüße,
    RiverValley

  • Kann A nun B jederzeit aus der Wohnung verweisen?

    Wenn B wirklich Gast ist, ja. Zur Not mit Unterstützung von "Freund und Helfer" (Polizei).

    Zitat

    ... dieser meldet sich dort mit Hauptwohnsitz an.

    Wann?

  • Danke soweit.

    B kommt am 21. November in die Wohnung, meldet sich dort am 30. November an. Bedingung war, dass B sich einen Job sucht und zeitnah auszieht, B tut aber rein gar nichts.

  • Danke soweit.

    B kommt am 21. November in die Wohnung, meldet sich dort am 30. November an. Bedingung war, dass B sich einen Job sucht und zeitnah auszieht, B tut aber rein gar nichts.

    Bitte mal genaue Daten.

    Am 21. November welchen Jahres?

    Wenn im Jahr 2015 kann sich Person B gar nicht so einfach beim EMA (Einwohnermeldeamt) an-/ummelden.

    Aber wie schon geschrieben, Gäste kann man der Wohnung verweisen.

  • B kommt am 21. November in die Wohnung, meldet sich dort am 30. November an. Bedingung war, dass B sich einen Job sucht und zeitnah auszieht, B tut aber rein gar nichts.


    Das ändert meiner Antwort garnichts.

  • Bitte mal genaue Daten.

    Am 21. November welchen Jahres?

    Wenn im Jahr 2015 kann sich Person B gar nicht so einfach beim EMA (Einwohnermeldeamt) an-/ummelden.

    Aber wie schon geschrieben, Gäste kann man der Wohnung verweisen.

    Vermieter hat auf Nachfrage zugestimmt und es schriftlich beim Meldeamt bestätigt. Ging also.

  • Vermieter hat auf Nachfrage zugestimmt und es schriftlich beim Meldeamt bestätigt. Ging also.

    Der Vermieter von Person A ist aber nicht der Wohnungsgeber. Das ist Person A, wenn auch nicht der Eigentümer.

    Person A könnte also dem EMA mitteilen das Freund B sich dort ohne sein Wissen bzw. seine Zustimmung an-/umgemeldet hat.

  • Der Vermieter von Person A ist aber nicht der Wohnungsgeber. Das ist Person A, wenn auch nicht der Eigentümer.

    Person A könnte also dem EMA mitteilen das Freund B sich dort ohne sein Wissen bzw. seine Zustimmung an-/umgemeldet hat.

    Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem? Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt? Und sollte A B dann schriftlich kündigen?

    Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig? Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken. Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular.

    Danke für die Hilfe übrigens! Bin ich sehr froh drüber.

    2 Mal editiert, zuletzt von RiverValley (6. Dezember 2015 um 18:29)

  • RiverValley:

    "Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem?"
    - Für A nicht.

    "Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt?"
    - Nöö, niemals. B hat doch von A nix gemietet.

    "Und sollte A B dann schriftlich kündigen?"
    - Ist garnicht möglich, da kein MV besteht.

    "Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig?"
    - Sollte doch wohl der Fall sein...

    "Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken."
    - Ist nicht möglich, das die Wohnung von A alleine gemietet wurde.

    "Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular."
    - Dem würde ich widersprechen, fall mich das EMA fragen würde.

  • Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem? Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt? Und sollte A B dann schriftlich kündigen?

    Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig? Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken. Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular.

    Danke für die Hilfe übrigens! Bin ich sehr froh drüber.

    Hallo,

    auf das wesentliche reduziert, machst du mit Hilfe der Executive "Polizei" von deinem Hausrecht gebrauch und lässt die Made aus der Wohnung entfernen, es ist bekannt, dass die Made sich kurzzeitig bei dir anmeldet und du für Kurzzeit Obdach bietest aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung die von Seiten der Made nicht eingehalten wird.

    Gruß

    BHShuber

  • Danke. Leicht veränderter Sachverhalt: A und B sind ein Paar. Der Rest bleibt wie beschrieben. Da B sich um nichts kümmert und den ganzen Tag nur zockt und A auf der Tasche liegt, und es sich zudem um eine Einraumwohnung handelt, macht A Schluss.

    Es gibt nun für B keinerlei Grund mehr, dazubleiben, aber er droht damit, nicht vor Ende Februar auszuziehen, da er nicht weiß, wie er seinen ganzen Klumpatsch alleine mitnehmen soll und auf seine Eltern warten muss, um ihn abzuholen. Diese wollen den Weg wegen vereister Straßen nicht auf sich nehmen.

    A hat allerdings überhaupt keine Böcke darauf, noch einen Monat mit dem faulen, bockigen B sich die Wohnung zu teilen, der sie niemals verlässt und nur Strom, Wasser und Heizung verbraucht.

    Ist Beziehungsende ein deutlicher Nachweis dafür, dass die Vereinbarung beendet ist? Kann A wirklich die Polizei rufen und entfernen diese B dann auch? Oder muss A B eine Frist setzen?

    B schreit A manchmal an und macht Sprüche wie er sollte sie im Schlaf ersticken als Scherz, wäre das schon ein Ansatz für eine Bedrohung?

  • puhh, ziemlich kuddelmuddel. Ich glaube, hier kann man rechtlich gar keine sichere Antwort geben. Es scheint schon ein Untermietverhältnis vorzuliegen und hierbei wäre es egal, ob ihr eure Beziehung beendet habt, aber in einem Mietverhältnis hat der Mieter auch eine Mietzahlung zu leisten und das ist hier ja nicht der Fall. Auch hat B keine Möbelstücke in der Wohnung. Doof ist allerdings, dass B für diese Wohnung gemeldet ist. Es gibt keinen schriftlichen Untermietvertrag und die Polizei wird wohl erstmal davon ausgehen, dass B rechtmäßig in der Wohnung ist. Und sollte B keinen trifftigen Grund für die Polizei liefern, weshalb er der Wohnung verwiesen werden kann, ist es schwierig.

    Vllt sprichst du mal mit den Eltern von B, dass die mal Einfluss auf ihn nehmen? Oder du holst die Hilfe von männlichen Freunden, dass die ihn aus der Wohnung helfen?

    Ich meine, hier in diesem Forum wirst du keine Hilfe finden.

  • Hallo,

    das ist ja toll. Du lässt das Forum hier dein Problem mit dem "Gast" klären und dann kommst du damit rüber, dass es sich um deinen Partner handelt, genauer um deinen Ex.
    Ich habe Zweifel, dass du ihn wirklich von heute auf morgen vor die Tür setzen kannst. Ob es dir passt oder nicht, ihr habt eine Bedarfsgemeinschaft gebildet, das heißt er hat offiziell bei dir gewohnt und war nicht nur ein Gast. Mit Polizeirecht wird es da wohl schwer, so lange er dich nicht misshandelt.

    Sei froh, dass er Ende Februar freiwillig geht und nicht erst Ende des Jahres. So lange musst du wohl oder über noch aushalten.

    Gruß
    H H

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