Beiträge von RiverValley

    Danke. Leicht veränderter Sachverhalt: A und B sind ein Paar. Der Rest bleibt wie beschrieben. Da B sich um nichts kümmert und den ganzen Tag nur zockt und A auf der Tasche liegt, und es sich zudem um eine Einraumwohnung handelt, macht A Schluss.

    Es gibt nun für B keinerlei Grund mehr, dazubleiben, aber er droht damit, nicht vor Ende Februar auszuziehen, da er nicht weiß, wie er seinen ganzen Klumpatsch alleine mitnehmen soll und auf seine Eltern warten muss, um ihn abzuholen. Diese wollen den Weg wegen vereister Straßen nicht auf sich nehmen.

    A hat allerdings überhaupt keine Böcke darauf, noch einen Monat mit dem faulen, bockigen B sich die Wohnung zu teilen, der sie niemals verlässt und nur Strom, Wasser und Heizung verbraucht.

    Ist Beziehungsende ein deutlicher Nachweis dafür, dass die Vereinbarung beendet ist? Kann A wirklich die Polizei rufen und entfernen diese B dann auch? Oder muss A B eine Frist setzen?

    B schreit A manchmal an und macht Sprüche wie er sollte sie im Schlaf ersticken als Scherz, wäre das schon ein Ansatz für eine Bedrohung?

    Der Vermieter von Person A ist aber nicht der Wohnungsgeber. Das ist Person A, wenn auch nicht der Eigentümer.

    Person A könnte also dem EMA mitteilen das Freund B sich dort ohne sein Wissen bzw. seine Zustimmung an-/umgemeldet hat.

    Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem? Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt? Und sollte A B dann schriftlich kündigen?

    Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig? Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken. Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular.

    Danke für die Hilfe übrigens! Bin ich sehr froh drüber.

    Bitte mal genaue Daten.

    Am 21. November welchen Jahres?

    Wenn im Jahr 2015 kann sich Person B gar nicht so einfach beim EMA (Einwohnermeldeamt) an-/ummelden.

    Aber wie schon geschrieben, Gäste kann man der Wohnung verweisen.

    Vermieter hat auf Nachfrage zugestimmt und es schriftlich beim Meldeamt bestätigt. Ging also.

    Hallo.

    Folgende Situation: Person A lässt einen Freund B in seiner Wohnung wohnen, dieser meldet sich dort mit Hauptwohnsitz an.

    Es gibt kein Mietverhältnis, keinen Untermietvertrag, A zahlt alleinige Miete und steht allein im Mietvertrag, B steuert zu den Mietkosten nichts bei.

    Kann A nun B jederzeit aus der Wohnung verweisen? Oder sind Kündigungsfristen usw. einzuhalten?

    Viele Grüße,
    RiverValley

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