Danke. Leicht veränderter Sachverhalt: A und B sind ein Paar. Der Rest bleibt wie beschrieben. Da B sich um nichts kümmert und den ganzen Tag nur zockt und A auf der Tasche liegt, und es sich zudem um eine Einraumwohnung handelt, macht A Schluss.
Es gibt nun für B keinerlei Grund mehr, dazubleiben, aber er droht damit, nicht vor Ende Februar auszuziehen, da er nicht weiß, wie er seinen ganzen Klumpatsch alleine mitnehmen soll und auf seine Eltern warten muss, um ihn abzuholen. Diese wollen den Weg wegen vereister Straßen nicht auf sich nehmen.
A hat allerdings überhaupt keine Böcke darauf, noch einen Monat mit dem faulen, bockigen B sich die Wohnung zu teilen, der sie niemals verlässt und nur Strom, Wasser und Heizung verbraucht.
Ist Beziehungsende ein deutlicher Nachweis dafür, dass die Vereinbarung beendet ist? Kann A wirklich die Polizei rufen und entfernen diese B dann auch? Oder muss A B eine Frist setzen?
B schreit A manchmal an und macht Sprüche wie er sollte sie im Schlaf ersticken als Scherz, wäre das schon ein Ansatz für eine Bedrohung?