fristgerechte Kündigung- Nachmieter- Mietanteil

  • hallo,

    ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Habe bereits einen Nachmieter und meinen Vermieter darüber informiert. Nachdem ich mit meinem Vermieter vereinbart habe das ich bereits heute die Wohnungsschlüssel an ihn übergebe, meinte er das ich dann nur die Hälfte der Monatsmiete zahlen muss. Bis zu diesem Gespräch wusste der Vermieter aber noch nicht wann er die Wohnung an den Nachmieter übergibt. Nun habe ich heute erfahren, dass der Nachmieter gleich nach meiner Wohnungsschlüsselübergabe einen Termin mit meinem Vermieter hat. Und er die Schlüssel sofort ausgehändigt hat. Somit kann der Nachmieter sofort rein und renovieren.
    Nun ist meine Frage: ich habe den halben Monat Miete gezahlt, aber die Wohnung ja heute übergeben. Müsste ich dann nicht rein theoretisch nur die 4Tage Mietanteil bezahlen?
    Ich konnte meinen Vermieter heute nicht mehr erreichen. Daher wollte ich mich im vorhinein informieren.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Mfg Ronja14

  • Ihr Mietvertrag gilt bis zum Kündigungstermin und bis dahin haben Sie alle Rechte und Pflichten zu erfüllen.
    Das gilt auch für den Mietzins.
    Anderweitige Regelungen mit Ihrem Vermieter können Sie, unabhängig davon, jederzeit treffen.
    Fordern Sie den Schlüssel zurück!

  • Hallo Ronja14,

    "ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt."
    - Wann hast Du sie zu wann gekündigt?

    "Habe bereits einen Nachmieter"
    - Ähem, war das Deine Aufgabe, einen NM zu finden?

    "Nachdem ich mit meinem Vermieter vereinbart habe das ich bereits heute die Wohnungsschlüssel an ihn übergebe,"
    - Wer ist "ihn"?

    "meinte er das ich dann nur die Hälfte der Monatsmiete zahlen muss. Bis zu diesem Gespräch wusste der Vermieter aber noch nicht wann er die Wohnung an den Nachmieter übergibt. Nun habe ich heute erfahren, dass der Nachmieter gleich nach meiner Wohnungsschlüsselübergabe einen Termin mit meinem Vermieter hat. Und er die Schlüssel sofort ausgehändigt hat. Somit kann der Nachmieter sofort rein und renovieren."
    - Interessant..., Basar...?

    "Nun ist meine Frage: ich habe den halben Monat Miete gezahlt, aber die Wohnung ja heute übergeben. Müsste ich dann nicht rein theoretisch nur die 4Tage Mietanteil bezahlen?"
    - Nein, wenn eine halbe MM vereinbart war.

    "Ich konnte meinen Vermieter heute nicht mehr erreichen. Daher wollte ich mich im vorhinein informieren."
    - ... und uns anschliessend über das Resultat.
    Vorab: Ein VM kann für eine Mietsache NICHT doppelte (für sich überschneidende Zeiträume) Miete kassieren.

  • Hallo,

    ich sehe da eine wirksame Aufhebungsvereinbarung. Ihr zieht vor dem Ende der offiziellen Mietzeit aus und zahlt die halbe Monatsmiete.

    Das der Vermieter jetzt für zwei Wochen doppelt kassiert, ist ja nicht dein Schaden.

    Gruß
    H H

  • hallo,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Es hat sich alles zum guten gewendet. Natürlich hatte ich nicht die Aufgabe für einen Nachmieter zu sorgen, aber ich hatte mir ja erhofft das ich dadurch frühzeitig ausziehen kann und somit Miete "sparen" kann...
    Meine Miete wurde jetzt nur bis zu dem Schlüsselübergabe-Tag berechnet. Somit krieg ich von der Vorausgezahlten Miete etwas wieder :)

    Liebe Grüße

  • Doppelt kassieren halte ich nach wie vor für illegal.

    Ob du es für illegal hältst interessiert zum Glück nicht. Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, in dem eine Restzahlung vereinbart wird, dann ist das doch nicht illegal.

    Gruß
    H H

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