es fing mit der Heizung/Nebenkosten Abrechnung an

  • Hallo,
    ich wende mich jetzt an dieses Forum um eventuell einen Rat zu bekommen, wie ich vorgehen soll.

    Wir, mein Lebensgefährte und ich sind am 1.10.2014 in unsere gemeinsame Wohnung eingezogen. Die Vermieterin schmierte uns ordentlich Honig um den Mund, wir wären ihre einzigste Wunschwahl gewesen etc. Anfangs lief alles gut, sie meldete sich ab und zu, hat sich erkundigt ob alles okay war. Alles bestens. Dann meldete sie sich über ein halbes Jahr gar nicht mehr. Was schon seltsam war, aber wir hatten uns nichts dabei gedacht. Sie rief mich Mitte Oktober an, wegen der Eigentümer Versammlung, sie wolle mich mitnehmen, weil sie dort noch nie alleine war. Gemeldet hat sie sich jedoch erst an dem Tag, als die Versammlung war und auch nur weil sie kurz vor der Versammlung in die Wohnung wollte um zu sehen ob die Rauchmelder und der Balkon richtig ausgebessert wurde. Gut, ich dachte mir nichts dabei. Als sie dann in unserer Wohnung stand, war sie äußerst seltsam. Sie fragte auf einmal ob wir neue Möbel hätten, ich verneinte, sie fragte ob meine Wände schon immer diese Farbe hatten, ich bejahte. Sie war immerhin schon zweimal zum Kaffee trinken hier, sie sollte es wissen.
    Nun gut, die Versammlung war, sie versprach mir sich kurz danach zu melden. Eine Woche verging, nichts geschah. In dieser Zeit hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem anderen Mieter, der hatte seine Heizung/Betriebskosten/Warmwasser Abrechnung schon seit Juni. (Es war Oktober durch). Ich kannte es auch von meinen Eltern das man diese Abrechnung mitte des Jahres bekommt, denn der Ableser kam ja immer im März.

    Als ich sie dann endlich am Telefon hatte, druckste sie richtig rum. Sie könne die Abrechnung ja erst nach dieser Versammlung jetzt ausrechnen, vorher dürfe sie das nicht. Wobei ich mich frage, was hat die Abrechnung mit der Eigentümerversammlung zu tun?

    Jedenfalls wir fanden dieses Verhalten sehr komisch und haben unser Übergabeprotokoll mal rausgeholt. Haben dann leider feststellen müssen, dass die Zahlen nicht stimmen können. Denn bei Einzug waren wir im 200 er Bereich des Wasser und nun, Dezember 2015 sind wir bei 20. Nun gut, alles halb so schlimm dachten wir, sie wird halt die Komma Stellen falsch notiert haben. Kann ja vorkommen, sie ist über 70. Die Sache wäre mit einem Anruf eigentlich erledigt. Zumal sie ja auch noch bei der Ablese Firma sich erkundigen könnte. So denken jedenfalls wir.
    nun sind mehr als 6 Wochen vergangen und sie hat sich noch immer nicht bei uns gemeldet. Wir haben somit keinerlei Abrechnung von 2014. Wissen nicht, ob wir Geld nachzahlen müssen, oder ob wir Geld zurück bekommen.

    Nun tat sich noch folgendes. Wir waren das erste Advent Wochenende von Freitag bis Sonntag SpätAbend weg, denn wir fuhren zu meinen Eltern. Nun bin ich ein echter Putzteufel und habe natürlich Freitag vor der Abreise noch gestaubsaugt und gewischt, das ja alles sauber ist, wenn wir Sonntag heim kommen. Gut. Mein Mann hat leider den Fehler gemacht den Router auszutecken somit war unser Telefon das ganze Wochenende nicht zu erreichen. Wir kommen also Sonntag Abend heim und in meinem Flur direkt nach der Eingangstür ist ein großer dunkler Fleck am Boden. Wir ziehen unsere Schuhe draußen immer aus. Und ich hatte gewischt. Naja, eigentlich noch nichts weiter gedacht. Dann geht mein Mann im Laufe des Abends aufs Gäste WC. Er ruft mich ins Bad und fragt ob ich beim Putzen die Wasseruhren im Gäste WC ausversehen gedreht hätte. Ich verneinte das, erstens wusste ich gar nicht das man diese bewegen kann. Noch geh ich allerhöchstens mit dem Staubwedel drüber, da wir keine Kinder haben die irgendwas antatschen und somit Abdrücke hinterließen. Jedenfalls waren die Wasseruhren auf dem Kopf gestanden. (Und da ich was die Wohnung angeht, perfektionistisch veranlagt bin, hätte ich gegegebenenfalls, die Uhren nach dem Putzen wieder richtig gedreht. So das man sie auch lesen kann und nicht auf den Kopf stehen)

    Alles in allem sehr seltsam was sich bei uns tut. Ich habe daraufhin unseren Wohnungsordner herbei genommen und das Protokoll ein weiteres mal überprüft und festgestellt das die Schlüsselangaben auch nicht stimmen können. Für gewöhnlich hat jedes Schloss drei Original Schlüssel, wir haben 2 Original Schlüssel und zwei nachgemachte Schlüssel, diese haken nämlich im Schloss und sehen anders aus.

    Meine Frage nun, was soll ich tun?
    Wie soll ich mich verhalten?

    Darf ich mein Schloß wechseln?
    Soll ich das Schloß so lassen und eine Kamera aufstellen.
    Denn, wenn sie tatsächlich in der Wohnung war, dann mit Schlüssel, ich kanns nicht beweisen.
    Soll ich sie darauf ansprechen? Aber wenn sie mir eh schon nicht die Wahrheit sagt, warum sollte sie das zugeben?
    Darf sie einfach in meine Wohnung? Unangemeldet und ohne Absprache und vorallem ohne mein Beisein?

    Ich für mich jedenfalls, fühl mich seit Sonntag Nacht unwohl.

  • Zitat

    Meine Frage nun, was soll ich tun?

    Bitte stelle deine Fragen in einer knappen Form ohne das ganze Blabla drumherum. Diese ganze Geschichte kannst du eventuell vor Gericht vorbringen, wenn dich der Richter lässt.

    Zitat

    Ich für mich jedenfalls, fühl mich seit Sonntag Nacht unwohl.


    Und das ist z.B. mietrechtlich völlig uninteressant.

  • die Fragen stehen knapp da. (netter Umgangston)
    Nochmals für dich, ohne BlaBla obwohl es wie gesagt drin steht.

    Darf ich mein Schloß wechseln?
    Darf der Vermieter ohne mein Besein meine Wohnung unangemeldet betreten?
    Wie lange darf sich ein Vermieter mit einer Abrechnung Zeit lassen?

    noch knapper geht nicht

  • Darf ich mein Schloß wechseln?

    Ja, und beim Auszug wieder das alte einsetzen.

    Darf der Vermieter ohne mein Besein meine Wohnung unangemeldet betreten?

    Nein! Schon mal was von Hausfriedensbruch gehört/gelesen?

    Wie lange darf sich ein Vermieter mit einer Abrechnung Zeit lassen?

    Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, diesen Zeitraum kenne ich aber nicht.

    noch knapper geht nicht

    Zur Beantwortung deiner Fragen aber völlig ausreichend

  • die Fragen stehen knapp da. (netter Umgangston)
    Nochmals für dich, ohne BlaBla obwohl es wie gesagt drin steht.

    Darf ich mein Schloß wechseln?
    Darf der Vermieter ohne mein Besein meine Wohnung unangemeldet betreten?
    Wie lange darf sich ein Vermieter mit einer Abrechnung Zeit lassen?

    noch knapper geht nicht

    Hallo,

    zunächst zu deiner Zwischenfrage, was hat die Eigentümerversammlung mit der Abrechnung zutun, sehr viel, denn ist die Hausgeldabrechnung und Heizkostenabrechnung nicht von den Eigentümern genehmigt und beschlossen, weil sich hier Fehler eingeschlichen haben, würde der Vermieter diese Fehler vorher dir berechnen!

    Ja, du darfst dein Schloss wechseln und es bei Auszug wieder zurück bauen.

    Nein der Vermieter begeht Hausfriedensbruch wenn er ohne dein Wissen und ohne dein Beisein die Wohnung betritt.

    Bis zu 12 Monate des Folgejahres nach Anrechnungszeitraum, d. h. wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, müsste die Abrechnung für 2014 bis 31.12.2015 zugegangen sein.

    Zur Wasseruhr und den Zählerständen, jede Wette, in deiner Abwesenheit wurde die Wasseruhr getauscht, wechsle das Schloss aus und warte auf die Abrechnung, sollte diese nicht bis 31.12 da sein müsst ihr keine Nachzahlungen leisten, Rückerstattungen kannst du aber bis 3 Jahre nach Abrechnungszeitraum verlangen und so lange keine Abrechnung vorliegt unter Umständen die Vorauszahlungen unter Vorbehalt bezahlen oder ganz einstellen.

    Vorher aber den Vermieter schriftlich auffordern eine Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung vorzulegen, gilt auch erst nach Ablauf der Abrechnungspflicht des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

  • Danke für die Antwort,
    aber die Uhren haben doch eine Zählernummer, nebst dem Zählerstand und die Zählernummer die die Uhr ausweist, ist immer noch die Gleiche, also komplett ausgetauscht wurden sie denke ich nicht.

    Ich habe jedoch die Vermutung, das aufgrund der falschen Zählerstände, sie eventuell der Annahme ist, wir hätten an den Uhren rumgespielt um sie zu betrügen und das sie deshalb sich die Uhren ansah und vergessen hat sie wieder richtig hinzudrehen.
    Aber okay, Anzeigen werde ich sie nicht, ich will eigentlich nur in Ruhe wohnen, aber das Vertrauen ist weg.
    Das heißt nächstes Jahr wird ein Umzug stattfinden.

  • Danke für die Antwort,
    aber die Uhren haben doch eine Zählernummer, nebst dem Zählerstand und die Zählernummer die die Uhr ausweist, ist immer noch die Gleiche, also komplett ausgetauscht wurden sie denke ich nicht.

    Ich habe jedoch die Vermutung, das aufgrund der falschen Zählerstände, sie eventuell der Annahme ist, wir hätten an den Uhren rumgespielt um sie zu betrügen und das sie deshalb sich die Uhren ansah und vergessen hat sie wieder richtig hinzudrehen.
    Aber okay, Anzeigen werde ich sie nicht, ich will eigentlich nur in Ruhe wohnen, aber das Vertrauen ist weg.
    Das heißt nächstes Jahr wird ein Umzug stattfinden.

    Hallo,

    aber zwischenzeitlich das Schloss auswechseln, wobei ich die Kameraidee sehr gut finde, gerade das Gesicht hätte ich gerne gesehen, wenn man den Vermieter damit konfrontiert.

    Gruß

    BHShuber

  • ich glaube in meiner Wohnung zur Tür gerichtet, darf ich es anbringen. Vor meiner Tür darf ich glaub rechtlich keine Kamera anbringen. Bin mir noch unschlüssig, jedenfalls vor Weihnachten muss Sicherheitstechnisch was geschehen, ich fahr nicht nochmal weg in dem Wissen das jemand Zutritt hat.
    Trotzdem Danke für die Aufklärung.

  • ich glaube in meiner Wohnung zur Tür gerichtet, darf ich es anbringen. Vor meiner Tür darf ich glaub rechtlich keine Kamera anbringen. Bin mir noch unschlüssig, jedenfalls vor Weihnachten muss Sicherheitstechnisch was geschehen, ich fahr nicht nochmal weg in dem Wissen das jemand Zutritt hat.
    Trotzdem Danke für die Aufklärung.

    Kamera ist innerhalb der Wohnung anzubringen, nicht in öffentlich zugänglichen Raum da sonst unter Umständen Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich habe jedoch die Vermutung, das aufgrund der falschen Zählerstände, sie eventuell der Annahme ist, wir hätten an den Uhren rumgespielt um sie zu betrügen und das sie deshalb sich die Uhren ansah und vergessen hat sie wieder richtig hinzudrehen.


    Erzähl' mal, wie soll sowas vonstatten gehen...?

  • ich weiß nicht wie so was geht, ich nehme an, das dass ihre Vermutung war und sie deswegen die Uhren selbst begutachten wollte.
    Ich selbst wusste ja nicht mal, das man die um 180° drehen kann, so dass sie auf dem Kopf stehen.

  • ich weiß nicht wie so was geht, ich nehme an, das dass ihre Vermutung war und sie deswegen die Uhren selbst begutachten wollte.
    Ich selbst wusste ja nicht mal, das man die um 180° drehen kann, so dass sie auf dem Kopf stehen.


    Dadurch ändern sich die angezeigten Werte in keiner Weise.

  • das ist mir auch klar, man kann an den Uhren nichts verstellen!!!
    aber sie ist nunmal 73 Jahre alt und ihre Abrechnung der Warmwasser kann nicht stimmen, weil sie eben am Anfang schon die Kommazahlen falsch abnotiert haben muss.
    Ich sagte doch, sie wird sich überzeugt haben, mit eignen Augen, dass man dort nichts basteln kann um das Ergebnis zu fälschen.
    Fakt ist, die Uhren standen auf den Kopf und das taten sie bei uns in einem Zeitraum von über einem Jahr NIE, warum sollten sie sich genau in denen drei Tagen umstellen, wenn wir nicht da sind?
    Ergibt ja keinen Sinn.

  • ..., weil sie eben am Anfang schon die Kommazahlen falsch abnotiert haben muss.
    Fakt ist, die Uhren standen auf den Kopf und das taten sie bei uns in einem Zeitraum von über einem Jahr NIE, warum sollten sie sich genau in denen drei Tagen umstellen, wenn wir nicht da sind?


    Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, Betrug, .....?

  • Das eine Frau die über 70 ist, bei der sich eigentlich immer der Mann um alles gekümmert hat, mal einen menschlichen Fehler macht und die Zahlen falsch notiert, ist für mich noch kein Betrug. Das kann einfach passieren - dafür gibts aber Lösungen im Sinne von der Firma der Ablesung und etc. Oder man vergleicht die Abrechnungen mit dem Vormieter, oder man einigt sich. Das setzt vorraus das man miteinander kommuniziert.
    Aber sich Zutritt in Abwesenheit zu beschaffen, das ist für mich nicht verzeihlich. Ich hab kein Vertrauen mehr. Aber ich hab eben nur Indizien, keine Beweise.

  • Hallo,

    ein Fleck im Flur, verdrehte Wasseruhren.... und du geht's sofort davon aus, dass deine Vermieterin in der Wohnung war, weil Sie "merkwürdig" benimmt, denn sie wusste beim letzten Besuch nicht mehr, wie eure Möbel aussahen.

    Dann das mit der Abrechnung. Die kann in der Tat erst dann erstellt werden, wenn die Gemeinschaft die Abrechnung genehmigt hat.
    Jetzt denkst du über ein neues Schloss und eine Kamera nach (warum nicht noch ein Fangeisen im Flur).

    Für mich klingt das eher nach paranoider Wahnvorstellung. Warum sollte denn deine Vermieterin die Wasseruhren auf den Kopf drehen, um sie abzulesen?

    Die alte Dame tut mir richtig leid. Du machst sie bestimmt total fertig mit deinem Misstrauen und dem Druck den du auf sie ausübst.

    Wechsel das Schloss, wenn du es nicht lassen kannst und gut ist. Aber höre auf deine Vermieterin zu quälen. Die ist 73 Jahre alt, da nimmt man gefälligst etwas Rücksicht.

    Gruß
    H H

  • ein Fleck im Flur, verdrehte Wasseruhren.... und du geht's sofort davon aus, dass deine Vermieterin in der Wohnung war, weil Sie "merkwürdig" benimmt, denn sie wusste beim letzten Besuch nicht mehr, wie eure Möbel aussahen.

    Dann das mit der Abrechnung. Die kann in der Tat erst dann erstellt werden, wenn die Gemeinschaft die Abrechnung genehmigt hat.
    Jetzt denkst du über ein neues Schloss und eine Kamera nach (warum nicht noch ein Fangeisen im Flur).

    Für mich klingt das eher nach paranoider Wahnvorstellung. Warum sollte denn deine Vermieterin die Wasseruhren auf den Kopf drehen, um sie abzulesen?

    Die alte Dame tut mir richtig leid. Du machst sie bestimmt total fertig mit deinem Misstrauen und dem Druck den du auf sie ausübst.

    Wechsel das Schloss, wenn du es nicht lassen kannst und gut ist. Aber höre auf deine Vermieterin zu quälen. Die ist 73 Jahre alt, da nimmt man gefälligst etwas Rücksicht.


    So kann man es auch sehen, muss ich ehrlich zugeben...:rolleyes:

  • Fakt 1.
    Ich habe bis heute, meine Vermieterin nicht darauf angesprochen - weil ich einfach keinen Beweis habe!!
    Ich übe keinerlei Druck auf sie aus, weil sie von meiner Vermutung gar nichts weiß!
    Fakt 2.
    Ich habe mich hier lediglich erkundigt, was man für den Fall, das sich der Verdacht irgendwann bestätigt, tun könnte!
    Ich wollte wissen, bis wann ich eine Abrechnung haben muss.

    Ich weiß nur, die Wasseruhren standen noch nie auf den Kopf und wir waren nur 3 Tage nicht da.
    Wer solls sonst gewesen sein? Der Hausgeist Hugo?

    Und nochmal zu erwähnen, ich warte ab, bis die Dame auf MICH zugeht. Ich von mir aus werde nichts tun. Denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, ich zahle überpünktlich Miete, die Wohnung ist immer sauber, bei uns gibts keine Beschwerden seitens der Nachbarn. Nichts. Im Gegenteil, bei allem was mit der Hausverwaltung zu tun hatte, wo sie nicht durch kam, habe ich für sie alles durchgeboxt.

    Ich muss mir nichts ankreiden lassen und ich übe defintiv auch keinen Druck aus, womit denn? Mit Schweigen und Warten??

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