Fristgerechte Kündigung durch Vermieter

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt: Meine Frau und ich sind 2014 im September in ein Haus gezogen. Es ist eine private Vermietung. Wir haben bis Ende September diesen Jahres immer unsere Miete bezahlt, leider aber sehr oft unpünktlich. Oftmals konnten wir die Miete erst knapp 2-3 Wochen später zahlen, da meine Frau und ich Probleme mit den unpünktlichen Zahlung unseres Arbeitgebers hatten. Wir standen auch immer in Kontakt mit der Vermieterin und haben oftmals Abschläge zu den offenen Mieten gezahlt weil wir wussten, dass die Vermieterin von den Mieteinnahmen lebt. Wir haben uns immer bemüht das sie ihr Geld schnellst möglich bekommt.

    Sie hat uns auch mündlich zugesagt das wir in Zukunft am 15. zahlen können (das war ca im Frühling/Sommer 2015). das hat manchmal geklappt aber oftmals auch nicht. Zu keinem Zeitpunkt war mehr als die aktuelle Miete offen, bis dann im September ein Teilbetrag von 250 aus August und zusätzlich die aktuelle Miete offen war (Kaltmiete beträgt 950€) . Dies hat die Vermieterin dann genutzt um uns fristlos zu kündigen und hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2015 unter Bezugnahme des offenen Rückstandes. In dieser Kündigung hat Sie (bzw. Haus und Grund) sich nun ausschließlich auf den Zahlungsrückstand bezogen. Es wurde in keinem Satz unsere unregelmäßigen Zahlungen auch nur erwähnt.

    Da ich einen neuen solideren Job zwischenzeitlich im September angetreten hatte, war es uns dann sehr leicht möglich, alle Rückstände auszugleichen. Seit nunmehr 3 Monaten (Oktober, November und Dezember) haben wir unsere Miete pünktlich bezahlt.

    Heute kam nochmals ein Schreiben von Haus und Grund, in dem sie den Zahlungseingang bestätigen und auch mitteilen, dass die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung erloschen sei, nicht aber die fristgerechte. Uns wurde die Zwangsräumung angedroht.

    Meine Frau ist nun der Meinung, dass in der Begründung der Kündigung die unregelmäßigen Zahlungen als Kündigungsgrund hätten angegeben werden müssen. Nachträglich könne die Vermieterin dann nicht mehr die unregelmäßigen Zahlungen als fristgerechten Kündigungsgrund hinzufügen. Ist dies soweit richtig? Wir haben Widerspruch gegen diese Kündigung eingelegt und und auch den Härtefall begründen können. Meine Frau ist stark Übergewichtig und kann keine Treppen steigen(wir wohnen in einem Bungalow), so dass man wir einen barrierefreien ebenerdigen Wohnraum brauchen. Wir können uns weder einen Umzug leisten noch körperlich bewerkstelligen. Außerdem hat meine Frau ein laufendes Insolvenzverfahren das schon vor Mietvertrag bestand, dass die Wohnungssuche fast unmöglich macht (Schufaprüfung). Wir besitzen 3 Katzen und der Wohnungsmarkt gibt auch kaum vergleichbare Objekte her. Dies alles sind Gründe die ja für uns sprechen oder? Uns ist bewusst, das die fristgerechte Kündigung nicht durch Zahlung des Betrages unwirksam wird. Hier wird dann im Sinne der Sozialklausel entschieden. Ist das soweit richtig?

    Ich habe auch zwischenzeitlich mit der Vermieterin gesprochen und Ihre größte Sorge scheint die Unsicherheit zu sein, dass wir auch in Zukunft so pünktlich zahlen wie in den letzten 3 Monaten. Auch hat Sie mir gegenüber geäußert, dass sie die Schnauze voll hat von der Vermietung und wohl verkaufen will. Dies geht aber schlechter wenn das Haus noch bewohnt ist.

    Jetzt haben meine Frau und ich ein fürchterliches Gefühl kurz vor Weihnachten. Wir wollen doch nur in Frieden wohnen und können dies doch auch gewährleisten.

    Meine abschließende Frage ist: Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?

    Bei uns wird es wohl so sein dass wenn der Termin im im Januar oder Februar stattfindet, seit 4 bzw 5 Monaten pünktlich bezahlt wurde. Es ist einfach so schwer vorstellbar, dass der Vorsitzende bei Gericht sich den Fall anschaut und ein Ehepaar einfach vor die Tür setzt, obwohl seit fast einem halben Jahr nichts zu beanstanden ist. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand.

    Hier steht einfach das "Unbehagen" der Vermieterin gegen den Verlust des Wohnraumes der Mieter.

    Vielleicht kann uns ja jemand von euch Hoffnung geben mit seiner Ansicht der Dinge.

    Ich danke euch.

    5 Mal editiert, zuletzt von Gorbard (2. Dezember 2015 um 02:16)


  • Oftmals konnten wir die Miete erst knapp 2-3 Wochen später zahlen, da meine Frau und ich Probleme mit den unpünktlichen Zahlung unseres Arbeitgebers hatten.


    Quatsch! Schuld sind in der BRD immer Andere.
    Man legt die Miete in solchen Fällen bereits bei Lohnzahlung für den nächsten Monat zur Seite und Sie haben nie Terminprobleme.

    Zitat

    Wir haben uns immer bemüht das sie ihr Geld schnellst möglich bekommt.


    Bemühen allein genügt nicht. Davon wird Ihre Vermieterin nicht satt.

    Zitat

    Dies hat die Vermieterin dann genutzt um uns fristlos zu kündigen und hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2015 unter Bezugnahme des offenen Rückstandes.
    ......
    Seit nunmehr 3 Monaten (Oktober, November und Dezember) haben wir unsere Miete pünktlich bezahlt.

    Heute kam nochmals ein Schreiben von Haus und Grund, in dem sie den Zahlungseingang bestätigen und auch mitteilen, dass die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung erloschen sei, nicht aber die fristgerechte. Uns wurde die Zwangsräumung angedroht.


    Soweit, so gut!

    Zitat

    Wir besitzen 3 Katzen und der Wohnungsmarkt gibt auch kaum vergleichbare Objekte her. Dies alles sind Gründe die ja für uns sprechen oder?


    Die Haltung von 3 Katzen sind jedenfalls kein Grund für Sie, geschweige denn die Inanspruchnahme der Sozialklausel.

    Zitat

    Ich habe auch zwischenzeitlich mit der Vermieterin gesprochen und Ihre größte Sorge scheint die Unsicherheit zu sein, dass wir auch in Zukunft so pünktlich zahlen wie in den letzten 3 Monaten. Auch hat Sie mir gegenüber geäußert, dass sie die Schnauze voll hat von der Vermietung und wohl verkaufen will.


    Bei solchen Mietern hat sie mein vollstes Verständnis.

    Zitat

    Wir wollen doch nur in Frieden wohnen und können dies doch auch gewährleisten.


    Das wollen wir alle! Und um das zu gewährleisten, muß man auch unangenehme Pflichten erfüllen.

    Zitat

    Meine abschließende Frage ist: Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?

    Aber vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand.


    Sie sagen es.

  • Hier steht einfach das "Unbehagen" der Vermieterin gegen den Verlust des Wohnraumes der Mieter.

    Vielleicht kann uns ja jemand von euch Hoffnung geben mit seiner Ansicht der Dinge.

    Ich danke euch.

    Hallo,

    das Unbehagen ist ja wohl berechtigt, in dieser Situation solltet ihr die Feiertage dazu nutzen alle 7 Sachen zu packen und schnellstens eine neue Bleibe suchen!

    Zitat:
    Gerät der Mieter in ausreichenden Zahlungsverzug, sollte nicht nur die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erklärt werden, sondern unbedingt hilfsweise auch immer eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Gleicht nämlich der Mieter nach Erhebung der Räumungsklage sämtliche Zahlungsrückstände aus, kann dadurch die fristlose Kündigung geheilt werden. Der Vermieter, der dann weiterhin Räumung verlangt, kann diese nur noch auf eine hilfsweise erklärte ordentliche, fristgemäße Kündigung stützen. Dabei wird es dann darauf ankommen, ob den Mieter ein ausreichendes Verschulden an den Zahlungsrückstände trifft. Zitat Ende

    Wenn es euch nicht gelingt den Vermieter hier umzustimmen, dann sieht es nicht gut aus, sich jetzt wieder zurück zu lehnen und mal warten was passiert ist genau der falsche Weg, im Schatten einer Räumung sollte man umgehend den Arsch hoch reissen und alles erdenkliche tun um nicht auf der Straße zu landen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo Gorbard,

    Romane kommen hier erfahrungsgemäss immer "sehr gut" an...:mad:

    Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?


    Das entscheidet letztendlich ... der Richter.

  • Hallo,

    das ist doch mal ein Härtefall - die Frau ist so übergewichtig, dass sie keine Treppen mehr steigen kann und drei Katzen. Zudem ist man in einer finanziell prekären Situation. Wenn solche selbst verschuldeten Dinge ein Härtefall wären, dann würde es in dieser Republik keine Räumungen mehr geben.

    Ihr habt es über 2 Jahre nicht hinbekommen eure Miete pünktlich zu zahlen, obwohl ihr wusstet wie wichtig diese Wohnung für euch ist. Und jetzt willst du dich feiern lassen, weil du drei Monate pünktlich bezahlt hast - unglaublich.

    Sucht euch eine neue Bleibe und macht alles, damit es nicht zu einem Räumungsverfahren kommt. Das wird nicht nur unangenehm, sondern auch noch teuer.

    Euer grundsätzliches Problem, dass es für euch schwer ist eine neue Wohnung zu finden, kann hier keiner lösen.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!