Beiträge von Gorbard

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt: Meine Frau und ich sind 2014 im September in ein Haus gezogen. Es ist eine private Vermietung. Wir haben bis Ende September diesen Jahres immer unsere Miete bezahlt, leider aber sehr oft unpünktlich. Oftmals konnten wir die Miete erst knapp 2-3 Wochen später zahlen, da meine Frau und ich Probleme mit den unpünktlichen Zahlung unseres Arbeitgebers hatten. Wir standen auch immer in Kontakt mit der Vermieterin und haben oftmals Abschläge zu den offenen Mieten gezahlt weil wir wussten, dass die Vermieterin von den Mieteinnahmen lebt. Wir haben uns immer bemüht das sie ihr Geld schnellst möglich bekommt.

    Sie hat uns auch mündlich zugesagt das wir in Zukunft am 15. zahlen können (das war ca im Frühling/Sommer 2015). das hat manchmal geklappt aber oftmals auch nicht. Zu keinem Zeitpunkt war mehr als die aktuelle Miete offen, bis dann im September ein Teilbetrag von 250 aus August und zusätzlich die aktuelle Miete offen war (Kaltmiete beträgt 950€) . Dies hat die Vermieterin dann genutzt um uns fristlos zu kündigen und hilfsweise fristgerecht zum 31.12.2015 unter Bezugnahme des offenen Rückstandes. In dieser Kündigung hat Sie (bzw. Haus und Grund) sich nun ausschließlich auf den Zahlungsrückstand bezogen. Es wurde in keinem Satz unsere unregelmäßigen Zahlungen auch nur erwähnt.

    Da ich einen neuen solideren Job zwischenzeitlich im September angetreten hatte, war es uns dann sehr leicht möglich, alle Rückstände auszugleichen. Seit nunmehr 3 Monaten (Oktober, November und Dezember) haben wir unsere Miete pünktlich bezahlt.

    Heute kam nochmals ein Schreiben von Haus und Grund, in dem sie den Zahlungseingang bestätigen und auch mitteilen, dass die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung erloschen sei, nicht aber die fristgerechte. Uns wurde die Zwangsräumung angedroht.

    Meine Frau ist nun der Meinung, dass in der Begründung der Kündigung die unregelmäßigen Zahlungen als Kündigungsgrund hätten angegeben werden müssen. Nachträglich könne die Vermieterin dann nicht mehr die unregelmäßigen Zahlungen als fristgerechten Kündigungsgrund hinzufügen. Ist dies soweit richtig? Wir haben Widerspruch gegen diese Kündigung eingelegt und und auch den Härtefall begründen können. Meine Frau ist stark Übergewichtig und kann keine Treppen steigen(wir wohnen in einem Bungalow), so dass man wir einen barrierefreien ebenerdigen Wohnraum brauchen. Wir können uns weder einen Umzug leisten noch körperlich bewerkstelligen. Außerdem hat meine Frau ein laufendes Insolvenzverfahren das schon vor Mietvertrag bestand, dass die Wohnungssuche fast unmöglich macht (Schufaprüfung). Wir besitzen 3 Katzen und der Wohnungsmarkt gibt auch kaum vergleichbare Objekte her. Dies alles sind Gründe die ja für uns sprechen oder? Uns ist bewusst, das die fristgerechte Kündigung nicht durch Zahlung des Betrages unwirksam wird. Hier wird dann im Sinne der Sozialklausel entschieden. Ist das soweit richtig?

    Ich habe auch zwischenzeitlich mit der Vermieterin gesprochen und Ihre größte Sorge scheint die Unsicherheit zu sein, dass wir auch in Zukunft so pünktlich zahlen wie in den letzten 3 Monaten. Auch hat Sie mir gegenüber geäußert, dass sie die Schnauze voll hat von der Vermietung und wohl verkaufen will. Dies geht aber schlechter wenn das Haus noch bewohnt ist.

    Jetzt haben meine Frau und ich ein fürchterliches Gefühl kurz vor Weihnachten. Wir wollen doch nur in Frieden wohnen und können dies doch auch gewährleisten.

    Meine abschließende Frage ist: Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?

    Bei uns wird es wohl so sein dass wenn der Termin im im Januar oder Februar stattfindet, seit 4 bzw 5 Monaten pünktlich bezahlt wurde. Es ist einfach so schwer vorstellbar, dass der Vorsitzende bei Gericht sich den Fall anschaut und ein Ehepaar einfach vor die Tür setzt, obwohl seit fast einem halben Jahr nichts zu beanstanden ist. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand.

    Hier steht einfach das "Unbehagen" der Vermieterin gegen den Verlust des Wohnraumes der Mieter.

    Vielleicht kann uns ja jemand von euch Hoffnung geben mit seiner Ansicht der Dinge.

    Ich danke euch.

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