Hallo, gehen wir davon aus, dass es folgende Situation geben könnte:
Eine Wohngemeinschaft, bei deren alle Mietparteien in einem Mietvertrag als Hauptmieter/Schuldner stehen. In dieser möchte einer kündigen und hat dem Vermieter eine Kündigung zum 31.09 nur durch seine Unterschrift gegeben (am 03.07). Die anderen Mietparteien haben mündlich das Ok zur Kündigung gegeben. Dieser sieht aber nicht ein für den Monat August und September seine Miete gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zu zahlen. Der Raum wird durch die anderen Mietparteien, seit Anfang August benutzt. Ein Nachmieter des Zimmers ist nicht geplant. Hat die Wg nun ein Anspruch auf die gesetzliche Kündigungsfrist oder nicht? Es wurde vorher nie darüber gesprochen, nur einvernehmlich erklärt, dass er aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann.