Halten auf Privatzuwegung vom Vermieter

  • Sehr geehrter Damen und Herren!
    wir wohnen zur Miete mit unserem Vermieter unter einem Dach. Im Mietvertrag enthalten sind u.a. ein Kellerraum und 2 zugewiesene Stellplätze, welche nicht genau orthografisch benannt sind. Der Vermieter hat uns allerdings 2 Stellplätze geschaffen, welche wir bereits seit längeren nutzen. (Einvernehmen)
    Diese Stellplätze befinden sich von der Strasse aus gesehen vor dem Haus. An den Stellplätzen vorbei führt seine eingezäunte Zufahrt hinter das Haus zu seinen Garagen.

    Nun zur Frage:
    Darf ich auf der Zuwegung zu seinen Stellplätzen kurz zum Be- und Entladen halten, wenn ich einen sofortigen Zugriff auf das Fahrzeug gewährleisten kann? Bzw. Darf mein Bruder dies zum Be- und Entladen, oder ist dies nicht rechtens?

  • Hallo,

    warum stellt man sich denn nicht auf seinen zugewiesenen Stellplatz um zu Be- und Entladen??

    Und überhaupt ist die Frage nicht an irgend ein Forum zu richten, der Ansprechpartner ist der Vermieter!

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    Zitat

    Darf ich auf der Zuwegung zu seinen Stellplätzen kurz zum Be- und Entladen halten, wenn ich einen sofortigen Zugriff auf das Fahrzeug gewährleisten kann? Bzw. Darf mein Bruder dies zum Be- und Entladen, oder ist dies nicht rechtens?

    Ich bin irritiert...
    Woher sollen wir denn wissen, ob Du kurzzeitig auf dem Weg deines Vermieters stehen darfst?

    Du fragst uns doch auch nicht, ob Du nach dem Feierabend noch kurz in die Kneipe gehen darfst.

    Der einzige, der diese Frage beantworten kann, ist dein Vermieter. Es ist ja schließlich sein Grundstück.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,


    Ich bin irritiert...
    Woher sollen wir denn wissen, ob Du kurzzeitig auf dem Weg deines Vermieters stehen darfst?

    Du fragst uns doch auch nicht, ob Du nach dem Feierabend noch kurz in die Kneipe gehen darfst.

    Der einzige, der diese Frage beantworten kann, ist dein Vermieter. Es ist ja schließlich sein Grundstück.

    Hallo Leipziger,

    ich glaub das versteht er nicht, er wollte jetzt hier ein höchstrichterliches Urteil mit entsprechenden Paragraphen und Begründung warum ein Mieter die Zuwegung aus Faulheit der hinteren Garagen zustellen darf.

    Gruß

    BHSHuber

  • Zitat

    Im Mietvertrag enthalten sind u.a. ein Kellerraum und 2 zugewiesene Stellplätze, welche nicht genau orthografisch benannt sind.

    Das finde ich aber gerade viel interessanter :D

    Es könnte sich demnach auch um Stelpläze oder auch Ställplezze handeln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo eddieman85,
    wenn Du Deinem Vermieter eine Weihnachtsgans schenkst, darfste auch mal öfters auf seinem Garagenzufahrtsweg zum Be- und Entladen halten.
    Aber nicht länger als 180 Sekunden, denn das wäre dann schon als Parken zu werten.:mad:

  • Die Meinung Ihres Vermieters haben Sie mit keinem Wort erwähnt.
    Stattdessen fragen Sie hier wildfremde Leute nach Ihrer Meinung wegen solch Pippifax.
    Trotzdem eine Gute Nacht!

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