Sehr geehrter Damen und Herren!
wir wohnen zur Miete mit unserem Vermieter unter einem Dach. Im Mietvertrag enthalten sind u.a. ein Kellerraum und 2 zugewiesene Stellplätze, welche nicht genau orthografisch benannt sind. Der Vermieter hat uns allerdings 2 Stellplätze geschaffen, welche wir bereits seit längeren nutzen. (Einvernehmen)
Diese Stellplätze befinden sich von der Strasse aus gesehen vor dem Haus. An den Stellplätzen vorbei führt seine eingezäunte Zufahrt hinter das Haus zu seinen Garagen.
Nun zur Frage:
Darf ich auf der Zuwegung zu seinen Stellplätzen kurz zum Be- und Entladen halten, wenn ich einen sofortigen Zugriff auf das Fahrzeug gewährleisten kann? Bzw. Darf mein Bruder dies zum Be- und Entladen, oder ist dies nicht rechtens?