Hilfe beim Verstehen meiner NK-Abrechnung

  • Hallo Forum,

    ich habe meine NK-Abrechnung erhalten und verstehe Sie nicht so ganz. Die Verwaltung und der Ablesedienst schieben sich gegenseitig das Erklären zu. Ich hoffe hier auf freundliche Hilfestellungen.

    Ich habe meine Wohnung am 01.12.2014 bezogen und am 31.03.2015 aufgrund von Baumängeln wieder verlassen. Ich habe diese Wohnung nicht einen Tag bewohnt und nur aufs nötigste Beheizt.

    Ich habe nun die NK-Abrechnung für das Jahr bzw. bei mir ja den Monat Dezember 2014 erhalten.
    Diese ergibt eine Nachzahlung von ca. 84€ ( mir geht es hier nicht um die Höhe der Nachzahlung an sich)
    Die Wohnung ist mit Verdunstungswärmezählern (Modell V91 / einheitliche Skala, B-Faktor wird später berechnet) ausgestattet. Ich habe bei der Wohnungsübergabe (Einzug) und Auzug Bilder dieser Zähler gemacht und mich im Internet belesen wie diese abgelesen werden. Die Einzugsstände stimmen , da "am 31.11.2014 und 01.12.2014 eine Ablesung durchgeführt wurde".
    Nun stimmen die Auszugszahlen nicht. Teilweise sind Abweichungen von 6.000 Einheiten abzulesen. Und diese Fotos sind ja nach meinem Auszug Ende März gemacht, sind also selbst für 4 Monate zu hoch.

    In der Abrechnung steht Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.14.
    Heißt das also, dass die tatsächlichen Werte uninteressant sind und einfach auf den Verbrauch meiner Nachmieterin umgerechnet wird? Das wäre für mich doch deutlich zum Nachteil?

    Außerdem steht in der Abrechnung dass die Röhrchen vom 01.12.2014 bis 26.05.2015 eingebaut waren.
    Nun habe ich die Wohnung das erste mal am 04.12.2014 betreten (Wohnungsübergabe am 01.12.14 war durch meine Freundin). Müsste das nicht bedeuten, dass die Röhrchen bis oben hin gefüllt sein müssten, wenn diese neu verbaut waren? Also einschließlich der Kaltverdunstung.

    (Anbei ein Bild: hier wurde beim Auzug ein Stand von 15.000 abgelesen )

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    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Auch per PN. Danke an alle....

    Einmal editiert, zuletzt von Paddy007 (30. November 2015 um 17:20)


  • Nun habe ich die Wohnung das erste mal am 04.12.2014 betreten (Wohnungsübergabe am 01.12.14 war durch meine Freundin).


    Die Zahlung der Heiz- und der übbrigen Betriebskosten beginnt mit Mietvertragsbeginn und endet mit dem Ende des Mietvertrage. Und nicht damit, wann du die Wohnung beim ersten und letzten Mal betreten hast.

    Den Rest deiner Frage schenke ich mir, das ist für mich nur Kokolores.

  • Danke trotzdem für deine Antwort. Schade, dass mein Beitrag für dich nur Unfug ist.
    Dass der Mietvertrag und damit die Zahlung der Miet- und Nebenkosten am 01.12.14 begann war mir klar.
    Ich wollte dadurch nur verdeutlichen, dass seit Mietbeginn und meinem Betreten keiner die Wohnung betreten hat und die Röhrchen doch eigentlich noch gefüllt sein müssten, wenn sie am 01.12. ausgetauscht wurden.
    Ich freue mich auf weitere Antworten.

  • Hallo Paddy007,

    die beiden Bilder zeigen dasselbe Gerät mit dem Wert 8. Wie Du auf 6000 kommst, ist mir schleierhaft; ebenso, wie Du auf zwei verschiedene Aufnahmedaten kommst.
    Die Firma A+S in Willich-Schiefbahn ist mir persönlich als zuverlässig arbeitend bekannt.

  • Hallo Benny,

    danke dir für deine Nachricht. Das eine Bild zeigt den Zähler beim Einzug und das andere Bild beim Auszug. Ich nehme an, dass die Werte mal 1000 genommen werden. Ich komme auf diesen Wert von 6 zu viel, da laut Abrechnung beim Einzug ein Wert von 8.000 registriert wurde und beim Auszug laut Abrechnung einen Wert von 15.000, welchen das Bild eindeutig nicht zeigt. Da ich beim Auszug laut Foto aufgerundet auf 9 habe, komme ich auf eine Differenz von 6 zwischen dem beim Auszug abgelesenen und dem was auf der Abrechnung steht.
    Die Firma zur Ablesung kam nach meinem Auszug bzw Mietende.

    Einmal editiert, zuletzt von Paddy007 (1. Dezember 2015 um 07:34)

  • Hallo Benny,

    danke dir für deine Nachricht. Das eine Bild zeigt den Zähler beim Einzug und das andere Bild beim Auszug. Ich nehme an, dass die Werte mal 1000 genommen werden. Ich komme auf diesen Wert von 6 zu viel, da laut Abrechnung beim Einzug ein Wert von 8.000 registriert wurde und beim Auszug laut Abrechnung einen Wert von 15.000, welchen das Bild eindeutig nicht zeigt. Da ich beim Auszug laut Foto aufgerundet auf 9 habe, komme ich auf eine Differenz von 6 zwischen dem beim Auszug abgelesenen und dem was auf der Abrechnung steht.
    Die Firma zur Ablesung kam nach meinem Auszug bzw Mietende.

    Hallo,

    man schaue doch einmal in seinen Mietvertrag was da so in Bezug auf die Heizkostenvorauszahlung vereinbart ist, auch auf der Heizkostenabrechnung solltest du sehen, dass die Heizkosten entweder 50% beheizbare Grundfläche und 50% Verbrauch oder 30% Grundfläche und 70% Verbrauch gerechnet wird.

    d. h. auch wenn du gar nicht in der Wohnung warst, kein einziger Heizkörper, Heizkostenverteiler einen Verbrauch anzeigt, hast du dennoch die Kosten aus der Berechnung des Anteiles aus der beheizbaren Grundfläche zu tragen und so kam es dann wohl auch zu dieser Nachzahlung.

    Ob nun die Vorauszahlung für Heizkosten zu hoch und zu niedrig angesetzt wurden können wir hier nicht sagen da wir das Objekt nicht kennen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    danke für deine Nachricht.
    Dass ich auch zahlen muss, auch wenn ich die Wohnung nicht bewohne habe ich verstanden. Auch dass es sich für mich eher zum Nachteil auswirkt.
    Was ich nicht verstehe ist, dass die Verbräuche angegeben werden, obwohl diese nicht stattgefunden haben.
    Aber ob nun 50% oder 70% muss der Verbrauch doch stimmen,denn dieser wird doch tatsächlich und so wie er entstanden ist berechnet,oder?
    Beispielsweise wurde der Stand eines wasserzählers um 3 Kubikmeter für den Monat Dezember 2014 angegeben als er in meinen ganzen 4 Monaten war.

    Einmal editiert, zuletzt von Paddy007 (1. Dezember 2015 um 11:34)

  • Das eine Bild zeigt den Zähler beim Einzug und das andere Bild beim Auszug. Ich nehme an, dass die Werte mal 1000 genommen werden. Ich komme auf diesen Wert von 6 zu viel, da laut Abrechnung beim Einzug ein Wert von 8.000 registriert wurde und beim Auszug laut Abrechnung einen Wert von 15.000, welchen das Bild eindeutig nicht zeigt. Da ich beim Auszug laut Foto aufgerundet auf 9 habe, komme ich auf eine Differenz von 6 zwischen dem beim Auszug abgelesenen und dem was auf der Abrechnung steht.


    Ich weiss nicht, was diese Zahlenspielereien sollen, und wenn der Provider da noch Nullen dranhängt, wäre das etwas, was mich (und sicherlich auch den Richter) nicht interessieren dürfte. Für mich zeigen beide Geräte einwandfrei denselben Wert (jeweils 8, meinetwegen auch 8000) an. Dass beim Abrechnungsmodus 30/70 ein Betrag aus der Mietfläche zu ermitteln ist, wurde bereits richtigerweise angedeutet.

  • Hallo,

    danke für deine Nachricht.
    Dass ich auch zahlen muss, auch wenn ich die Wohnung nicht bewohne habe ich verstanden. Auch dass es sich für mich eher zum Nachteil auswirkt.
    Was ich nicht verstehe ist, dass die Verbräuche angegeben werden, obwohl diese nicht stattgefunden haben.
    Aber ob nun 50% oder 70% muss der Verbrauch doch stimmen,denn dieser wird doch tatsächlich und so wie er entstanden ist berechnet,oder?

    Hallo,

    zu verstehen, auch wenn die Heizkostenverteiler keinen Verbrauch anzeigen, hast du trotzdem entweder 30% oder 50% beheizbaren Grundflächenanteil zu berappen, schau doch auf deine Heizkostenabrechnung das steht doch alles drin was du wissen musst, wenn du es gar nicht verstehst, dann stelle doch bitte die Abrechnung hier anonymisiert, damit auch wir wissen, von was du eigentlich sprichst!

    Gruß

    BHShuber

  • Ich weiss nicht, was diese Zahlenspielereien sollen, und wenn der Provider da noch Nullen dranhängt, wäre das etwas, was mich (und sicherlich auch den Richter) nicht interessieren dürfte. Für mich zeigen beide Geräte einwandfrei denselben Wert (jeweils 8, meinetwegen auch 8000) an. Dass beim Abrechnungsmodus 30/70 ein Betrag aus der Mietfläche zu ermitteln ist, wurde bereits richtigerweise angedeutet.

    Das ist auch gar kein Problem und verstehe ich auch. Ich sehe auch , dass beide fast 8 anzeigen.
    Es geht mir nur darum, warum bei der Ablesung 15.000 steht.


  • ..... wenn du es gar nicht verstehst, dann stelle doch bitte die Abrechnung hier anonymisiert, damit auch wir wissen, von was du eigentlich sprichst!

    Gruß

    BHShuber

    Das werde ich machen sobald ich zuhause bin. Danke dir.

    Edit:

    Es geht mir um die kleine Tabelle unter D wo ich die Zahlen vermerkt habe.
    Als Bilder hatte ich ja den Zähler mit der Nummer 3 hochgeladen. Hier lese ich einen Ablesestand von 15.000
    Und mich wundert der Satz Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014

    Hoffentlich ist es jetzt verständlich.

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Paddy007 (1. Dezember 2015 um 12:09) aus folgendem Grund: Bild hinzugefügt

  • Hier das Bild

    Es geht mir um die kleine Tabelle unter D wo ich die Zahlen vermerkt habe.
    Als Bilder hatte ich ja den Zähler mit der Nummer 3 hochgeladen. Hier lese ich einen Ablesestand von 15.000
    Ich sehe jetzt erst, dass es ein Komma und kein Punkt ist. Also 15, aber das ist ja nebensächlich.
    Und mich wundert der Satz Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014

    Hoffentlich ist es jetzt verständlich.

    Viele Grüße

  • Es geht mir um die kleine Tabelle unter D wo ich die Zahlen vermerkt habe.
    Als Bilder hatte ich ja den Zähler mit der Nummer 3 hochgeladen. Hier lese ich einen Ablesestand von 15.000
    Ich sehe jetzt erst, dass es ein Komma und kein Punkt ist. Also 15, aber das ist ja nebensächlich.
    Und mich wundert der Satz Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014
    Hoffentlich ist es jetzt verständlich.


    Nöö, isses nicht: Auf der Abrechnung stehen zwar bei 3) SZ als Ablesung 15,000 (wann??) und 8,000: aber das ist für mich nicht nachvollziehbar. Es ist Angelegenheit des Vermieters (Deines Vertragspartners), dies abzuklären mit A+S (seinem Vertragspartner) und Dir das Resultat mitzuteilen.
    Wie verhält es sich denn mit den anderen drei HKVs?

  • Verständlicher ist es für mich auch nicht , aber vielleicht ein wenig klarer durch das Bild :)
    Ja als Ablesung steht 15,000. Diese soll, wie unten in der Abrechnung geschrieben steht, am 26.05.2014 gewesen sein.
    Das war aber fast 2 Monate nach Mietende. Und selbst die Werte sind ja zu hoch und sollen nur einen Monat darstellen , obwohl ich in den ganzen 4 Monaten nicht so viel verbraucht habe.
    Soll nicht nach mieterwechsel abgelesen werden. Nicht, dass der Hausmeister bei seinen sanierungsarbeiten schön alles angemacht hat. Ein Glück Habe ich die Bilder.
    Deswegen wundert mich ja dieses "Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014".

    Alle HKV sind falsch. 2x 6,000 zu viel. 1x 1,000 zu viel und einmal 2,000 zu viel.
    Bei den Wasseruhren ist es teilweise auch so ~3 Kubikmeter.
    Mir geht es auch nicht um die paar Euro , sondern um das Prinzip und dass ich durch die Bruchbude viel ärger hatte, weil die Verwaltung nichts macht und der Hausmeister genauso.

  • Hier das Bild

    Es geht mir um die kleine Tabelle unter D wo ich die Zahlen vermerkt habe.
    Als Bilder hatte ich ja den Zähler mit der Nummer 3 hochgeladen. Hier lese ich einen Ablesestand von 15.000
    Ich sehe jetzt erst, dass es ein Komma und kein Punkt ist. Also 15, aber das ist ja nebensächlich.
    Und mich wundert der Satz Ablesung vom 26.05.15 wurde umgerechnet auf den 31.12.2014

    Hoffentlich ist es jetzt verständlich.

    Viele Grüße

    Hallo,

    erst mal Danke für das Einstellen.

    Jetzt wissen wir was du meintest, es ist in der Tat so, dass 50%/50% Fläche u. Verbrauch abgerechnet wird.

    So, nun, stimmt das Datum der Ablesung nicht, der abgelesene Wert stimmt auch nicht, wie die dann auf den Verbrauch kommen, weis kein Mensch.

    Vielleicht ein Fehler bei der Abrechnung, bzw. Übertragung der Ablesewerte in das Abrechnungsprogramm, das kommt schon mal vor.

    Du solltest der Heizkostenabrechnung schriftlich beim Vermieter widersprechen, weise ihn darauf hin, dass die Ablesung 2 Monate nach deinem Auszug stattgefunden hat Bilder mitschicken, dass bei deinem Auszug das Verdunsterröhrchen einen Stand von 8.000 anzeigte.

    Der Vermieter hat die Heizkostenabrechnung auf Plausibilität zu prüfen, so wie Berny das schon geschrieben hatte.

    Wenn gar nichts geht, dann musst du abwägen, was für sich am besten ist und juristischen Rat bei einem Anwalt einholen und diesen mit der Sache beauftragen.

    Gruß

    BHShuber

  • erst mal Danke für das Einstellen.
    Jetzt wissen wir was du meintest, es ist in der Tat so, dass 50%/50% Fläche u. Verbrauch abgerechnet wird.
    So, nun, stimmt das Datum der Ablesung nicht, der abgelesene Wert stimmt auch nicht, wie die dann auf den Verbrauch kommen, weis kein Mensch.
    Du solltest der Heizkostenabrechnung schriftlich beim Vermieter widersprechen, weise ihn darauf hin, dass die Ablesung 2 Monate nach deinem Auszug stattgefunden hat Bilder mitschicken, dass bei deinem Auszug das Verdunsterröhrchen einen Stand von 8.000 anzeigte.


    Das kann ja alles vorne und hinten nicht stimmen. Ich bezweifele, dass der A+S-Ableser (überhaupt richtig) abgelesen hat, oder, ob nicht sonstwer an A+S diese "Werte" mitgeteilt hat:
    Komisch, dass bspw. der SZ-HKV am 01.12.14 8,000, am 31.03.15 8,000, am 26.05.15 15,000 angezeigt haben soll.
    Wenn der angebliche Wert am 26.05.15 auf das Ende des Abrechnungszeitraums 31.12.14 zurückgerechnet worden wäre, so hätte der Zählerstand am 31.12.14 11,288 sein müssen. Das haut also alles vorne und hinten nicht hin.
    So, jetzt haste genügend Argumente, um der HK-Abr. erfolgreich widersprechen zu können. Berücksichtige doch auch noch die anderen drei HKVs, denn die wirste sicherlich wohl auch fotografiert haben.

  • Ja, hab alles fotografiert. Ich danke euch für die Hilfe, auch wenn es etwas holprig anfing. Sorry dafür.
    Ich werde dem widersprechen und dann die Sache darlegen, dass die Zählerstande nicht stimmen können. Muss ich noch deren Arbeit machen.
    Kann man denn die Verbräuche einfach so zurück rechnen?
    Reicht es per Mail, oder soll ich es per Einschreiben senden?


  • Kann man denn die Verbräuche einfach so zurück rechnen?


    Aber sicher! Die Ableser können doch unmöglich zum Stichtag 31.12. alle Liegenschaften aufsuchen und die Zählerstände notieren. Da kann es dann schon zu großen Abständen zwischen Ablesung und Abrechnung kommen. Da diese Diskrepanz aber in jedem Jahr aufs neue eintritt, ist die Fehlerquote verschwindend gering.

  • Paddy007:

    "Ja, hab alles fotografiert."
    - Möglichst mit Datumsangabe.

    "Ich werde dem widersprechen und dann die Sache darlegen,"
    - Bitte tabellarisch knapp separat für jeden HKV.

    "dass die Zählerstande nicht stimmen können. Muss ich noch deren Arbeit machen."
    - Ohne Fleiss kein ...

    "Kann man denn die Verbräuche einfach so zurück rechnen?"
    - Der Provider muss da können.

    "Reicht es per Mail, oder ..."
    - Ausschliesslich per Einwurfeinschreiben!
    ... uns uns auf dem Laufenden halten.

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