Wasserschaden ohne Eigenverschulden

  • Schönen guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum,


    nach meinem knapp zwei Wöchigen Urlaub muss ich beim betreten meiner Wohnung feststellen, dass sich in der Küche so wie im anliegenden Wohnzimmer Wasser ausgebreitet hat. Dieses ist durch das Fallrohr welches mehrere Mitwohnungen verbindet, durch meinen Abwasseranschluss über das Waschbecken eingedrungen. Es stand also mehrere Tage teilweise 1-2cm hoch auf dem Parket in Küche und Wohnzimmer.
    Während meiner Abwesenheit, wurde in der Wohnung -welche sich über mir befindet- eine Rohrreinigung vorgenommen. Dabei müssen laut Aussage der Hausverwaltung aber alle betroffenen Mieter Anwesend sein. In diesem Zug wurde meine Wohnung regelrecht überschwemmt. Des weiteren, lief das Wasser in meiner Küche leider immer noch nicht ab. Aktuell scheint es so, als würde die Handwerkerfirma den Fehler eingestehen und daraus folgend die Küche, Boden etc. von diesen -oder deren Versicherung- gezahlt werden. Meine Frage ist, wie sieht es mit meinem Möbilar aus? Ich habe einen Schaden von zirka 2500€ an Couch, Tischen etc. Ich selbst habe, noch, keine Hausratversicherung, verstehe aber auch nicht, warum diese den Schaden begleichen sollte, obwohl mich keinerlei Schuld trifft.


    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag,

    Moritz

  • Schönen guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum,


    Meine Frage ist, wie sieht es mit meinem Möbilar aus? Ich habe einen Schaden von zirka 2500€ an Couch, Tischen etc. Ich selbst habe, noch, keine Hausratversicherung, verstehe aber auch nicht, warum diese den Schaden begleichen sollte, obwohl mich keinerlei Schuld trifft.


    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag,

    Moritz

    Hallo,

    hast du den Schaden der an deinem Mobiliar entstanden ist bereit irgend jemanden gemeldet?

    Wenn nicht, dann sollte man das tunlichst nachholen, nachdem du schon weist wer der Schuldige ist, richtest du deine Forderung an die Handwerkerfirma.

    Gruß

    BHShuber

  • Guten Tag,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Schaden zunächst mit unzähligen Fotos dokumentiert und danach am gleichen Abend direkt meinen Vermieter sowie den Hausmeisterservice informiert. Erst dann habe ich angefangen, das wichtigste zu retten.

  • Guten Tag,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Schaden zunächst mit unzähligen Fotos dokumentiert und danach am gleichen Abend direkt meinen Vermieter sowie den Hausmeisterservice informiert. Erst dann habe ich angefangen, das wichtigste zu retten.

    Hallo,

    die Forderung stellst du aber nicht an den Vermieter oder Hausmeister-------------> sondern an den Schädiger___________ Handwerkerfirma.

    Gruß

    BHShuber

  • Okay, vielen Dank. Das würde für mich bedeuten, dass ich meine Schadensmeldung direkt an die Handwerkerfirma schicke, sobald diese den Schaden angenommen hat.

    Vielen Dank,

    Moritz

  • Okay, vielen Dank. Das würde für mich bedeuten, dass ich meine Schadensmeldung direkt an die Handwerkerfirma schicke, sobald diese den Schaden angenommen hat.

    Vielen Dank,

    Moritz

    Hallo,

    zuerst versucht man herauszufinden wo der Handwerker versichert ist, dann zeigt man schriftlich die Schadenersatzforderung bei der Handwerkerfirma an, die müssen das an den Versicherer weiterleiten, dann bekommt man wenn alles richtig läuft, ein Schreiben von der Versicherung in dem man anzeigt, was wann wo wieviel.

    Unter Umständen werden vom Versicherer die Schäden begutachtet also nichts wegwerfen, dann entscheidet der Versicherer ob Zahlung oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

  • Super! Vielen Dank! Dann werde ich genau so vorgehen!

    Hallo,

    bedenke im Leben, was man nicht selber macht ist nicht gemacht, der Vermieter wird sich um seinen Schaden an der Wohnung kümmern und nicht um deinen, wenn man sich auf Andere verlässt ist man verlassen.

    Gruß

    BHShuber

  • die Forderung stellst du aber nicht an den Vermieter oder Hausmeister-------------> sondern an den Schädiger___________ Handwerkerfirma.


    Bist Du da sicher? Mit der hat er doch keinen Vertrag. Ausserdem hätte sein VM doch vor der Aktion feststellen müssen, ob unser Fragesteller auch daheim war. Alsi ist m.E. sei VM sein Anbrechpartner.

  • Bist Du da sicher? Mit der hat er doch keinen Vertrag. Ausserdem hätte sein VM doch vor der Aktion feststellen müssen, ob unser Fragesteller auch daheim war. Alsi ist m.E. sei VM sein Anbrechpartner.

    Hallo Berny,

    ja da bin ich mir vollkommen sicher, der Vermieter ist nicht der Schädiger, Schadenersatzansprüche muss der Geschädigte an die ausführende Handwerksfirma stellen.

    Die Handwerksfirma hätte sich vor Arbeitsbeginn davon überzeugen müssen, dass alle betroffenen Bewohner anwesend, selbst dann hätte man das Schadenereignis nicht verhindern können.

    Dies ist auch kein mietrechtliches Problem sondern eine privatrechtliche Schadenersatzforderung an die Handwerksfirma, die hier offensichtlich "Schei.e gebaut hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Die Handwerksfirma hätte sich vor Arbeitsbeginn davon überzeugen müssen, dass alle betroffenen Bewohner anwesend, selbst dann hätte man das Schadenereignis nicht verhindern können.
    Dies ist auch kein mietrechtliches Problem sondern eine privatrechtliche Schadenersatzforderung an die Handwerksfirma, die hier offensichtlich "Schei.e gebaut hat.


    Ich schätze, da hast Du recht...:o Danke für die Info.

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