Kostenerhöhung wegen reduzierung des Gewerbeflächenanteils

  • Liebes Forum,

    Meine Frau und ich sind ziemlich verzweifelt. Unsere HV hat stillschweigend den Gewerbeflächenanteil unseres Objektes reduziert wobei der Wohnflächenanteil gestiegen ist, inklusive der Betriebskosen.

    Ist das rechtens?

    Folgenden Brief wollen wir an die HV schicken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für die Zusendung der Betriebskostenabrechnung.

    Mit großer sorge haben wir beobachtet, wie sich unsere Betreibs- und Heizkosten Abrechnung zu unserem finanziellem Nachteil entwickelt hat. Wo wir 2011 noch ein Guthaben von c. 1.200 EUR hatten, hatten wir in 2012 einen Rückstand von c. der gleichen Höhe, also eine Differenz von 2.400 EUR!

    Scheinbar ist es darauf zurückzuführen, dass der Gewerbeflächenanteil zwischen 2011 und 2012 um zwei Drittel reduziert wurde, wodurch die Wohnfläche anteilig größer geworden ist, mit der einhergehenden Erhöhung der Betriebskosten.

    Wir bitten sie um Aufklärung:
    Warum wurde der Gewerbeflächenanteil reduziert?
    Wo ist die Gewerbefläche hin?
    Warum wurden wir mieter nicht über diese tiefgreifende Änderung informiert?

    Wir freuen uns über ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

  • Liebes Forum,

    Meine Frau und ich sind ziemlich verzweifelt. Unsere HV hat stillschweigend den Gewerbeflächenanteil unseres Objektes reduziert wobei der Wohnflächenanteil gestiegen ist, inklusive der Betriebskosen.

    Ist das rechtens?

    Folgenden Brief wollen wir an die HV schicken:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für die Zusendung der Betriebskostenabrechnung.

    Mit großer sorge haben wir beobachtet, wie sich unsere Betreibs- und Heizkosten Abrechnung zu unserem finanziellem Nachteil entwickelt hat. Wo wir 2011 noch ein Guthaben von c. 1.200 EUR hatten, hatten wir in 2012 einen Rückstand von c. der gleichen Höhe, also eine Differenz von 2.400 EUR!

    Scheinbar ist es darauf zurückzuführen, dass der Gewerbeflächenanteil zwischen 2011 und 2012 um zwei Drittel reduziert wurde, wodurch die Wohnfläche anteilig größer geworden ist, mit der einhergehenden Erhöhung der Betriebskosten.

    Wir bitten sie um Aufklärung:
    Warum wurde der Gewerbeflächenanteil reduziert?
    Wo ist die Gewerbefläche hin?
    Warum wurden wir mieter nicht über diese tiefgreifende Änderung informiert?

    Wir freuen uns über ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen


    Auch wir sehen der Antwort mit Interesse entgegen.

  • Wir freuen uns über ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    antworten kann man geben, wenn die richtigen Fragen gestellt werden!

    Lies mal das hier:

    Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über die Notwendigkeit des Vorwegabzugs bei preisfreiem Wohnraum gibt es nicht. Sie kann aber aus Sinn und Zweck des § 556a Abs. 1 BGB entnommen werden. Der dortige Begriff der „Wohnfläche“ wird dahin ausgelegt, dass damit Gewerbe- oder anderweitige Nutzflächen nicht in die Abrechnung mit einbezogen werden dürfen (LG Aachen WuM 05, 720). Ein Vorwegabzug ist stets erforderlich, wenn durch die Gewerbeeinheiten ein Mehrverbrauch entstanden ist (Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556a BGB Rn. 8).

    Nun gilt es herauszufinden ob dies in der Tat der Fall ist, bzw. ein Vorwegabzug stattgefunden hat, wenn ja, dann hast du mit Gewerbeflächen und deren Größe schon mal in deiner Abrechnung gar nichts am Hut.

    Zudem ist der dein Vermieter der Ansprechpartner, Gegebenheiten der Gemeinschaft der Eigentümer gehen dich nichts an und die HV wird hier auch keine Auskunft geben.

    Noch eine Frage die in Nachhinein auftritt ist, weist du in der TAT, dass Gewerbeflächen nicht tatsächlich in Wohnflächen umgewandelt wurden und auch als solche genutzt werden und vor allem woher?????

    Gruß

    BHShuber

  • Wenn die Gesamtfläche gleich bleibt ist es doch wurscht wie viel davon als Gewerbe- und Wohnraum genutzt wird.


    Nicht unbedingt. Bei meiner Immobilie ist es in der Tat egal, da eine Wohnung als Büro genutzt wird.
    Bei anderen Immobilien ist jedoch eine Vorabtrennung der einzelnen Kosten zwangsläufig.

  • Ich habe nun 2 Seiten aus unseren Betriebskosten abfotografiert, einmal für 2011 und einmal für 2014 . Die Abrechnung für 2013 ist gleich der von 2014, die für 2012 fehlt leider.

    Zu bemerken ist, dass wir in 2011 eingezogen sind, daher nur 261 Tage gewohnt wurden.

    VG Caspar

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  • Ich habe nun 2 Seiten aus unseren Betriebskosten abfotografiert, einmal für 2011 und einmal für 2014 . Die Abrechnung für 2013 ist gleich der von 2014, die für 2012 fehlt leider.

    Zu bemerken ist, dass wir in 2011 eingezogen sind, daher nur 261 Tage gewohnt wurden.

    VG Caspar


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    Hallo,

    die Differenz ist unerklärlich aber für dich nicht ausschlaggebend, denn wie Wohnfläche blieb ja gleich und es steht auch drauf, dass ein Vorwegabzug des Gewerbeflächenanteiles berücksichtigt ist.

    Vielleicht hat hier jemand falsche Daten eingegeben, das kommt mal vor, niemand ist vor dem Fehlerteufel gefeit oder es wurde Teile der Gewerbeflächen verkauft, abgetrennt, keine Ahnung, sollte die Hausverwaltung wissen.

    Der Gesamtwohnflächenanteil ist gleichgeblieben und dein Wohnflächenanteil ist auch gleichgeblieben, somit hast du mit den vorweg abgezogenen Anteilen aus den Gewerbeflächen überhaupt nichts zu tun und wirkt sich auch auf deine Abrechnung nicht aus.

    Gruß

    BHShuber

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