Probleme mit Vermieter

  • Hallo,

    folgende Situation: Ich wohne seit dem 19.09.2015 in einer Wohngemeinschaft (in der normalerweise jeder Hauptmieter ist), ziehe aber bereits morgen wieder aus, da sich diese WG auflöst. Das hat mehrere Gründe, welche ich erst nach Einzug erfahren habe. Zum einen gibt es ausgebliebene Mietzahlungen seit Februar diesen Jahres und der Vermieter hatte anfang Oktober abgemahnt und mit Kündigung gedroht. Ich habe beim Einzug keinen Mietvertrag o.ä. unterschrieben. Mir wurde eine Mietzusatzvereinbarung vorgelegt, welche ich aber nicht unterschrieben habe, sondern lediglich pünktlich meine Miete bezahlt habe. Der Vermieter wusste das, hat aber von sich aus nichts unternommen trotz Schreiben&Anrufe, um diesen Zustand zu ändern. Wenn ich das richtig recherchiert habe, besteht ein sogenanntes mündliches Vertragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage.

    Folgendes Problem: Ich habe anfang November fristgerecht gekündigt und laut gesetzlicher Kündigungsfrist, muss ich weiterhin Miete zahlen bis zum 31.01.2015, sofern das korrekt ist. Der Vermieter fordert die ausbleibenden Mietzahlungen ab Februar von allen Mietern (und teilweise Vormietern). Des weiteren fordert er, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Wenn wir auf diese Forderungen eingehen sollte, möchte er lediglich von mir die Miete für den Dezember haben. An den Streicharbeiten würde er sich natürlich nicht beteiligen. Nach meiner kurzen Recherche habe ich gelesen, dass bei einem Mietvertrag auf gesetzlicher Grundlage der Mieter nicht für "Schönheitsreperaturen" oder Renovierungen zuständig ist.

    Folgende Frage/n: Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich die gesetzlichen Fristen einhalten? Kann ich ab Dezember einen "Nachmieter" besorgen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen? Oder besteht sogar die Möglichkeit auf den nicht existenten Mietvertrag zu verweisen und gar nichts mehr zu zahlen? Ist der Vermieter rechtlich gesehen im Nachteil?

    Ich hoffe, dass meine Ausführungen verständlich waren. Rückfragen versuche ich soweit es geht zu beantworten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    LG,
    olmanro

  • Hallo olmanro,

    "Wenn ich das richtig recherchiert habe, besteht ein sogenanntes mündliches Vertragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage."
    - Richtig.

    "Ich habe anfang November fristgerecht gekündigt und laut gesetzlicher Kündigungsfrist, muss ich weiterhin Miete zahlen bis zum 31.01.2015, sofern das korrekt ist."
    - Naja, bis zum 31.01.2016.

    "Der Vermieter fordert die ausbleibenden Mietzahlungen ab Februar von allen Mietern (und teilweise Vormietern)."
    - Welches Jahr und warum?

    "Des weiteren fordert er, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Wenn wir auf diese Forderungen eingehen sollte, möchte er lediglich von mir die Miete für den Dezember haben."
    - Basar...?

    "Nach meiner kurzen Recherche habe ich gelesen, dass bei einem Mietvertrag auf gesetzlicher Grundlage der Mieter nicht für "Schönheitsreperaturen" oder Renovierungen zuständig ist."
    - Richtig.

    "Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich die gesetzlichen Fristen einhalten?"
    - Ja.

    "Kann ich ab Dezember einen "Nachmieter" besorgen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?"
    - Nein.

    "Oder besteht sogar die Möglichkeit auf den nicht existenten Mietvertrag zu verweisen und gar nichts mehr zu zahlen?"
    - Nein.

    "Ist der Vermieter rechtlich gesehen im Nachteil?"
    - Ansichtssache...

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