Beiträge von olmanro

    Das geht m.E. nicht.

    Im untermietvertrag steht unter paragraph 3 "Bezugnahme auf den hauptmietvertrag":
    "Die sich aus dem hauptmietvertrag ergebenden rechte und Pflichten gelten auch für den untermietvertrag, soweit vorliegend nichts gegenteiliges vereinbart wird. Der hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des hauptmietvertrages."

    Aufteilung der BK mietflächenanteilig wird vom § 556 Abs. 3 BGB gestützt.

    Das ist mir klar, Steht auch so im Hauptmietvertrag. Das Problem ist: es ergeben sich Betriebskosten, die von der Wohnung gezahlt werden muessen. Der hauptmieter hat aber den Fehler gemacht, auch diese Betriebskosten auf die einzelnen Zimmer der Mitbewohner nach Quadratmeter aufzuteilen und nicht gleichmäßig nach köpfen aufzuteilen, wie er eigentlich wollte. Somit hat jeder Mieter einen unterschiedlichen Anteil an den Betriebskosten gehabt. Jetzt möchte der hauptmieter diese Differenz ausgezahlt bekommen.

    Guten Abend,

    im Untermietvertrag ist zu den Betriebskosten folgendes geregelt:

    "Der Mietzins beträgt monatlich: Nettomiete: 340 €
    Nebenkostenvorauszahlung/-pauschale: ..............
    Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen.
    Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen in Höhe von ings. 340 € ist monatlich...."

    Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).

    Jetzt möchte er vom Untermieter das Geld haben, was er für ihn quasi jeden Monat übernommen hat. Der Untermieter sich das nicht ein, da es sich um ein Kalkulationsfehler und keine Erhöhung der Betriebskosten o.ä. handelt.

    Wer hat recht?:confused:

    Besten Gruß

    Hallo,

    folgende Situation: Ich wohne seit dem 19.09.2015 in einer Wohngemeinschaft (in der normalerweise jeder Hauptmieter ist), ziehe aber bereits morgen wieder aus, da sich diese WG auflöst. Das hat mehrere Gründe, welche ich erst nach Einzug erfahren habe. Zum einen gibt es ausgebliebene Mietzahlungen seit Februar diesen Jahres und der Vermieter hatte anfang Oktober abgemahnt und mit Kündigung gedroht. Ich habe beim Einzug keinen Mietvertrag o.ä. unterschrieben. Mir wurde eine Mietzusatzvereinbarung vorgelegt, welche ich aber nicht unterschrieben habe, sondern lediglich pünktlich meine Miete bezahlt habe. Der Vermieter wusste das, hat aber von sich aus nichts unternommen trotz Schreiben&Anrufe, um diesen Zustand zu ändern. Wenn ich das richtig recherchiert habe, besteht ein sogenanntes mündliches Vertragsverhältnis auf gesetzlicher Grundlage.

    Folgendes Problem: Ich habe anfang November fristgerecht gekündigt und laut gesetzlicher Kündigungsfrist, muss ich weiterhin Miete zahlen bis zum 31.01.2015, sofern das korrekt ist. Der Vermieter fordert die ausbleibenden Mietzahlungen ab Februar von allen Mietern (und teilweise Vormietern). Des weiteren fordert er, dass die Wohnung frisch gestrichen übergeben wird. Wenn wir auf diese Forderungen eingehen sollte, möchte er lediglich von mir die Miete für den Dezember haben. An den Streicharbeiten würde er sich natürlich nicht beteiligen. Nach meiner kurzen Recherche habe ich gelesen, dass bei einem Mietvertrag auf gesetzlicher Grundlage der Mieter nicht für "Schönheitsreperaturen" oder Renovierungen zuständig ist.

    Folgende Frage/n: Was für Möglichkeiten habe ich? Muss ich die gesetzlichen Fristen einhalten? Kann ich ab Dezember einen "Nachmieter" besorgen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen? Oder besteht sogar die Möglichkeit auf den nicht existenten Mietvertrag zu verweisen und gar nichts mehr zu zahlen? Ist der Vermieter rechtlich gesehen im Nachteil?

    Ich hoffe, dass meine Ausführungen verständlich waren. Rückfragen versuche ich soweit es geht zu beantworten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    LG,
    olmanro

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