Kein Verteilungsschlüssel für Heizkosten im Mietvertrag

  • In meinem Mietvertrag ist kein Verteilungsschlüssel bezüglich der Heizkosten angegeben. Das Ganze darf sich ja nur zwischen 70:30 und 50:50 bewegen. Gibt es eine Vorgabe die angewandt werden muss wenn kein Schlüssel im Mietvertrag festgehalten wurde?

  • Vielen Dank, dann passt das wohl oder übel so wie's abgerechnet wird...

    Bei einer Dachwohnung, die ganz offensichtlich nicht gut isoliert ist, natürlich zum Nachteil des Mieters (30% Grund- und 70% Verbrauchsanteil). Wir müssen die Heizung dämmungsbedingt deutlich höher drehen um die 20°C zu halten, aber ok...

    ...und das bei einem Haus aus dem Jahr 2000.

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