Provisionsfrage

  • Hallo ich habe ein größeres Problem und da ich mich Rechtlich nicht so auskenne wollte ich mal hier Nachfragen ob mir jemand ein paar Tipps geben kann.


    Folgendes hat sich zugetragen:

    Ich habe im II. Quartal eine Wohnung besichtigt bei der ein Makler anwesend war. Im Normalfall muss der Potenzielle neue Mieter dann vorab ein Schreiben Unterzeichnen, bei dem es um die Provisionszahlung geht. Zu der Besichtigung waren ich sowie zwei Bekannte anwesend. Meine Lebenspartnerin war Arbeiten. Ich muss dazu noch Schreiben, dass ich auf der Internetplattform ein Kurz Exposé der Wohnung heruntergeladen habe. Ddort drin stand alles über die Wohnung wie Qm, Miete warm/kalt, Kaution usw aber eben nichts über eine Provision. Ich habe kurz vor der Besichtigung eine Email vom Makler bekommen mit dem Hinweis, dass Details der Wohnung im Exposé im Anhang stehen. In der E-Mail direkt stand nichts. Da ich mir ja schon ein Exposé heruntergeladen hatte, wo ich alle Infos fand, Ignorierte ich den Anhang in dieser E-Mail. So zum Besichtigungstermin wie gesagt kein Schreiben wegen Provision und es wurde auch vom Makler nicht angesprochen. Wir bekamen letztendlich diese Wohnung, zahlten die Kaution und zogen ein. Nach etwa 2 Monaten kam dann auf einmal eine Rechnung über eine zu Zahlende Provision an den Makler. Wir Ignorierten und es kam etwas später eine erste Mahnung. Etwas später dann eine weitere mit dem Hinweis der weiteren Rechtlichen Schritte gegen uns. Daraufhin schrieb ich, dass wir damit nicht einverstanden wären und begründete dies auf den Fehlenden Hinweis bei der Besichtigung. Daraufhin kam ein Anwaltsschreiben, dem ich mit denselben Argumenten Antwortete. Schließlich kam ein Brief vom Gericht mit der Anzeige gegen uns. Wir Antworteten Form und Fristgerecht und vor kurzem kam die Antwort, dass eine mündliche Verhandlung angesetzt wurde. Dieser Termin ist vom Gericht als Güteverhandlung bestimmt worden.


    Nun meine Frage in die Runde:

    Welche Chancen bestehen aus dieser Runde als „Gewinner“ bzw Bestmöglich herauszukommen?

  • Ich sag mal so, ein Mensch mit durchschnittlicher Intelligenz weiß das Makler nicht für einen warmen Händedruck arbeiten.

    Da für Dich bzw. Euch vor dem 01.062015 tätig wurde hat er noch Anspruch auf die Provision.

    Chancen daher gegen NULL

  • Hallo,

    Zitat

    Da ich mir ja schon ein Exposé heruntergeladen hatte, wo ich alle Infos fand, Ignorierte ich den Anhang in dieser E-Mail.

    Frei nach dem Motto: "Ich lese nur das, was ich lesen will"? Kann es sein, dass im Anhang dieser E-Mail ein Exposé mit Provisionsvereinbarung zu finden war?

    Zitat

    So zum Besichtigungstermin wie gesagt kein Schreiben wegen Provision und es wurde auch vom Makler nicht angesprochen.

    Muss auch nicht sein. Die E-Mail könnte ausreichend sein. Der Vermieter muss allerdings nachweisen, dass die E-Mail Euch tatsächlich erreicht hat. Wenn Ihr in Eurem Widerspruch aber auch die E-Mail erwähnt hat, muss er das nicht mehr nachweisen.

    Zitat

    Welche Chancen bestehen aus dieser Runde als „Gewinner“ bzw Bestmöglich herauszukommen?

    Wenig bis gar keine.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo ich habe ein größeres Problem und da ich mich Rechtlich nicht so auskenne wollte ich mal hier Nachfragen ob mir jemand ein paar Tipps geben kann.

    Welche Chancen bestehen aus dieser Runde als „Gewinner“ bzw Bestmöglich herauszukommen?

    Hallo,

    II. Quartal ist ein wenig dürftig, wann genau wurde mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen?

    Vor dem 01.06.2015, dann würde es so aussehen, dass der Immobilienmakler lediglich einen Formfehler begangen hat in der Form, dass die zu zahlende Vermittlungscourtage nicht in seinem Angebot, sprich Anzeige, Unterlagen zur Wohnung usw. vermerkt war und nicht darauf hingewiesen wurde.

    Das könnte ihn aber unter Umständen den Provisionsanspruch gegen euch kosten, in der Regel sind die Richter da eher auf Seiten des Mieters.

    Hier wird der Richter entscheiden!

    Nach dem 01.06.2015 wäre der Fall eindeutig, zunächst müsste der Immobilienmakler zwingend in Textform von euch zur Suche nach einer Mietwohnung beauftragt worden sein und die vermittelte Immobilie dürfte sich nicht bereits in seinem Bestand befinden.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    wieder so ein Schlaumeier.

    Du bekommst eine Email mit Informationen zu einer Wohnung, die du mieten willst und weder du, noch deine Lebenspartnerin schaut sich diese Informationen an. Lächerlich, wer soll dir das denn glauben?

    Hier schreibst du auch ganz clever vom II. Quartal, obwohl du genau weiß, dass es wichtig wäre, ob vor dem 01.06. oder danach.

    Der Makler würde nicht klagen, wenn er nichts in der Hand hätte. Wahrscheinlich stand in der Email, der Besichtigungstermin, so dass es eindeutig ist, dass du sie bekommen hast, wenn du beim Termin warst. Ich würde mal davon ausgehen, dass sie dich vor Gericht richtig zerlegen. Dann zahlst du die Provision, das Verfahren und den Anwalt vom Makler.

    Vielleicht hast du aber auch Glück und der Makler hat einen Fehler gemacht, weil er euch vertraut hat.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    II. Quartal ist ein wenig dürftig, wann genau wurde mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen?

    Vor dem 01.06.2015, dann würde es so aussehen, dass der Immobilienmakler lediglich einen Formfehler begangen hat in der Form, dass die zu zahlende Vermittlungscourtage nicht in seinem Angebot, sprich Anzeige, Unterlagen zur Wohnung usw. vermerkt war und nicht darauf hingewiesen wurde.

    Das könnte ihn aber unter Umständen den Provisionsanspruch gegen euch kosten, in der Regel sind die Richter da eher auf Seiten des Mieters.

    Hier wird der Richter entscheiden!

    Nach dem 01.06.2015 wäre der Fall eindeutig, zunächst müsste der Immobilienmakler zwingend in Textform von euch zur Suche nach einer Mietwohnung beauftragt worden sein und die vermittelte Immobilie dürfte sich nicht bereits in seinem Bestand befinden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    muss mich selber zitieren, da ich überlesen hatte, dass der Anhang der E-Mail des Maklers nicht beachtet wurde.

    In diesem Fall, sollte im Anhang eben der Hinweis auf die Provision enthalten sein, dann habt ihr ganz schlechte Karten hier noch einen Blumentopf zu gewinnen.

    Gruß

    BHShuber

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