Einrohrheizung hohe Heizkosten - wie kann man doch über Quadratmeter abrechnen?

  • Hallo hoffentlich könnt Ihr uns weiterhelfen,
    Wir heizen sogut wie nie wegen der hohen Kosten, haben eine Einrohrheizung deren Zulaufrohre heiß sind aber es erfolgt keine Abnahme über die Heizkörper bei uns in der Wohnung sprich wir haben nur die nicht isolierten Rohre also Rohrwärmeabgabe die unsere Wohnung beheizt. Trotzdem haben wir einen viel höheren Verbrauch als die restlichen Mieteinheiten im Durchschnitt bzw. als die Gesamtheizkosten geteilt durch Gesamtquadratmeter.
    Wir empfinden das als Zwangsheizung zumal unser Zähler und auch das Absperrventil zu unserem Heizkreislauf nicht in unserer Wohnung sind. Was können wir tun?

    Die Messung erfolgt nach Wärmezählern. Die etwa 300 EUR im Jahr an Miete kosten.

    Eine Abrechnung pro Quadratmeter wäre für uns vorteilhafter obwohl wir eine der größten Mietparteien im Haus sind.
    Bisher konnten wir noch nicht feststellen ob bei einem anderen Mieter die Heizung nicht funktionierte wenn wir den Heizkreislauf abschalteten. Weil soweit ich weiß dann evtl eine Abrechnung nach qm in Frage kommt...oder?

    Da wir keinen direkten Zugang zu unserem Wärmezähler haben und immer den Vermieter oder andere Parteien im Haus nach dem Schlüssel fragen müssen ist es auch nicht immer möglich den Zähler zu erfassen bzw. evtl den Heizkreislauf unserer Wohnung abzuschalten. Die Frage ist auch, wer haftet wenn wir den Heizkreislauf zu unserer Wohnung abschalten und dann Schäden deswegen auftreten sollten?

    Außerdem ist noch die Frage was der Wärmezähler überhaupt messen kann wenn er zwar direkt angrenzend an unsere Wohnung aber nicht in der Wohnung angebracht ist? Laut meiner Info muss er die Temperatur bei Wohnungsein- bzw. -austritt messen.

    Haben wir eigentlich das Recht auf einen Schlüssel zu diesem Raum bzw. unbegrenzten Zugang zu diesem Raum mit unserem Wärmezähler?

    Was ist das eigentlich mit der Rohrwärmeabgabe, wann ist die zu hoch und wodurch wird das bestimmt?

    Es ist ja nicht so dass wir unsere Heizkosten nicht bezahlen wollen, aber mehr als der Durchschnitt bezahlen ohne die Heizkörper angeschaltet zu haben ist doch sehr viel verlangt finde ich!
    Zumal es noch nicht einmal sehr warm ist in der Wohnung. Müsste jetzt mal die genaue Temperatur messen. Was können wir tun?!
    Wenn wir nach Quadratmetern berechnet würden, wäre unsere Heizkostenrechnung um 1/3 geringer sprich 400 EUR mindestens. Es heißt doch immer die Umlage nur über Quadratmeter bei größeren Wohnungen in einem Haus wäre nachteiliger...

    Auch verstehe ich die Einsparung durch Wärmezähler hier nicht? Woran wird die "Einsparung" gemessen?
    Der Gesamtverbrauch über den Gaspreis- und -Verbrauch ist doch der gleiche? Klar theoretisch spart derjenige welcher sich abkoppelt vom Heizkreislauf aber das kann ja zulasten der anderen gehen, die dies nicht machen oder können... Also insgesamt wird doch gar nix gespart! Man weiß nur wieviel man verbraucht pro Mieteinheit... u daß man sich abkoppeln sollte wenns zu viel wird. Aber ob das im Sinne einer einwandfrei funktionierenden Heizung ist, ist ja vielleicht auch fraglich...? Und ich weiß nicht mal ob die Heizung darauf reagieren kann und dann weniger Energie verbraucht. So wie es aussieht eher nicht...

    Von anderen Mietparteien habe ich auch schon gehört dass sie den Zulauf Abschalten nur die haben ihre Zähler in der Wohnung und können sich vom Heizkreislauf sehr flexibel abkoppeln ...! Das wäre bzw. ist die einzige Möglichkeit Heizkosten zu sparen, was man eigentlich auch niemandem verdenken kann... Aber auf den Kosten sitzen bleiben bei nichtmal warmer Wohnung möchten wir auch nicht!!!

    Hoffentlich kann mir jemand von Euch helfen!

  • Hallo,

    ich befürchte, dass es so ist, dass euer Wärmezähler der Hauptwärmezähler ist. Eure Wärmemenge wird dann möglicherweise so ermittelt, dass die Wärmemengen der anderen Wohnungen abgezogen werden. Da diese den Wärmekreis allerdings abstellen, zeigen deren Wärmezähler sehr wenig (oder gar nichts) an.

    Wenn die Zuläufe nicht isoliert und schön heiß sind, hat dennoch jeder so einigermaßen Wärme.

    Da anteilig nach Verbrauch und Wohnfläche abgerechnet wird, habt ihr dann einen übermäßigen Anteil an den Heizkosten, weil die gesamte Rohrwärme auf eure Rechnung kommt.

    Du müsstest das allerdings in der Heizkostenabrechnung sehen können. Wenn euer Verbrauch über eine Differenzrechnung ermittelt wird und die Verbräuche der anderen extrem gering sind, dann wird es wohl so sein, wie ich vermute.

    Das ist so allerdings nicht zulässig und das "gemietet, wie besehen" gilt nicht. Ich würde der Abrechnung dann widersprechen und den Vermieter auffordern eine Installation gem. Heizkostenverordnung (d.h. dass euer Verbrauch über einen eigenen Zähler ermittelt wird). fordern.

    Gruß
    H H


    P.S. Mit der Einsparung von Heizkosten durch Wärmezähler hast du völlig recht; die Zähler sparen keine Energie. Allerdings heizen die Bewohner im allg. bewusster, wenn jeder seien Kosten selbst bezahlen muss.

  • Danke für die Antworten!

    Also in der Nebenkostenabrechnung ist nicht zu erkennen, dass der Verbrauch der anderen vom Gesamtverbrauch abgezogen wurde.
    Es wurden die Einheiten in Rechnung gestellt, die wir laut Wärmezähler verbraucht haben und zwar zu einem Verhältnis von 30% Grundfläche und 70% Verbrauch.
    Wir müssen wahrscheinlich Einsicht in die Nebenkosten der anderen fordern...
    Darf man hierbei fotografieren? Habe gelesen dass das geht aber datenrechtlich geschwärzte Fotokopien nicht erstellt werden müssen vom Vermieter.

    Ob wir den Zähler am Hauptstrang haben weiß ich auch nicht, das ist nicht zu erkennen oder eher unwahrscheinlich. Es könnte höchstens sein, dass wir die Nachbarwohnung noch mit Heizenergie versorgen, aber selbst mit Wärmebildkamera ließ sich das nicht wirklich nachweisen vtl aber auch weil zuviele Möbel etc. im Weg standen was ja letztlich nicht viel aussagt.
    Seltsam ist nur, dass in dem Jahr wo wir uns schonmal beschwert hatten über den hohen Verbrauch, sich der Verbrauch auf einmal um die Hälfte reduziert hatte. Danach sind die Kosten bzw. der Verbrauch wieder ziemlich stark angestiegen jedes Jahr etwas mehr. Zudem ist in dem Jahr auch der Zähler getauscht worden genauso wie dieses Jahr weil er nicht mehr geeicht war...

    Die Frage ist, haben wir das Recht auf einen eigenen Zähler, der womöglich noch in der Wohnung sein muss oder ist es rechtens dass wir als einzige Mietpartei den Zähler nicht in der Wohnung haben und zudem noch der einzige Schlüssel zu dem Raum mit dem Zähler bei einer anderen Nachbarin im Haus ist, (mit der wir leider nicht das beste Verhältnis haben).
    Laut Mieterlexikon muss ein Wärmezähler bei Wohnungsein- bzw. -austritt die Temperatur des Heizwassers messen. Wie weit der Zähler von der Wohnung entfernt sein darf steht hier nicht, obwohl er ja im direkt angrenzenden raum befindlich ist...

    Zudem herrscht sowieso ein eher angespanntes Klima im Haus. Der eine will im Sommer heißen der andere nicht...
    Dem anderen ist das Gras zu kurz oder der Müll nicht richtig getrennt...schwierig halt.

    Laut Heizkostenverordnung §11 ist verbrauchsabhängig nicht abzurechnen wenn:
    -die Verbrauchserfassung unwirtschaftlich ist oder nicht möglich ist. Hier muss der Aufwand durch die Energieeinsparung erwirtschaftet werden in einem Zeitraum von 10 Jahren.
    - wenn der Mieter den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann. z.B. wenn eine Möglichkeit der Drosselung oder zum Abstellen der Heizung an den Heizkörpern fehlt. --->Frage: fehlt die Einstellung zum Abschalten auch wenn man nur auf Frostschutz schalten aber nicht auf 0 abschalten kann an den Heizkörpern?
    -außerdem wenn bei Einrohrheizungen der erste Mieter seine Heizung nicht abschalten kann, ohne dass damit zugleich die dahinterliegende Heizung eines Mieters mit abgeschaltet wird. (das wissen wir bei uns nicht)

    Meine Quelle ist das Mieterlexikon vom Deutschen Mieterschutzbund aber wie genau dieser Paragraph bei uns greifen kann ist halt die Frage.

    Tatsache ist , dass wir trotz Nicht-Heizen das Doppelte pro qm nämlich 11,67 EUR zahlen während der Rest der Mieter ohne unsere Wohnfläche nur 5,95 EUR pro qm zahlt, im Schnitt wohlgemerkt. Aber wir haben alle Heizkörperventile auf Frostschutz abgesenkt und heizen nur mit Rohrwärmeabgabe. Die Preise sind natürlich ohne Warmwasser.

    Ich glaube unser Haus wurde nach 1981 gebaut...falls das wichtig ist.

    Achja und der Heizkostenschlüssel ist im Mietvertrag nicht angegeben, habe gehört das kann auch ausschlaggebend sein.

    Wisst Ihr da was zu?

  • Noch eine frage ist auch:
    Wann kann man den Verteilerschlüssel von 30/70 der im Moment genutzt wird auf 50/50 runterschrauben wenn schon eher nicht nach qm abgerechnet werden darf?

  • Noch eine frage ist auch:
    Wann kann man den Verteilerschlüssel von 30/70 der im Moment genutzt wird auf 50/50 runterschrauben wenn schon eher nicht nach qm abgerechnet werden darf?


    Schaue Dir einmal § 7 HeizkVO an, ich denke, den 2. Satz.

  • Wenn dir die Heizkostenverordnung nicht helfen kann, dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt für Mietrecht. Für die technische Seite der Geschichte solltest du dich mit den Experten der Verbraucherzentralen kurz schließen. Aber das wurde dir an anderer Stelle bereits geraten.

    Zitat

    Ich glaube unser Haus wurde nach 1981 gebaut...falls das wichtig ist.


    Das hätte nur Einfluss, wenn im Westen gebaut. In den neuen Bundesländern galten damals andere Vorschriften.

  • Schaue Dir einmal § 7 HeizkVO an, ich denke, den 2. Satz.

    (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind (könnte bei uns der Fall sein), sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt(bei uns sind nur die in der Wand o dem Boden liegende Leitungen ungedämmt weswegen wir auch schonmal gefragt werden ob wir Fußbodenheizung haben...)sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, (bei uns wird auch der Verbrauch erfasst durch Wärmezähler)kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.
    (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse. Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Entwicklung der Kosten für die Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben.

    Hieße das also wir können keine Verteilung von 50/50 fordern?
    Das empfinde ich jetzt subjektiv als eher ungerecht.

    Uns wäre ja auch schon geholfen wenn wir den Zugang zu unserem WMZ fordern könnten und den Zulaufregler, den wir gegebenfalls im Sommer und Übergangszeit abschalten könnten. Das würde ja unseren Heizkostenverbrauch stark senken.
    Zumal die anderen Mietparteien im Haus den Zähler in der Wohnung haben.
    Wir haben nur bedingten Zugang zu dem Zähler, weil wir den Schlüssel zu dem Zählerraum nicht haben.
    Da sind wir auf das Gutdünken der anderen Mieterin angewiesen die den Schlüssel für sich beansprucht.(das Hausklima ist leider nicht immer das Beste u.a. wegen der hohen Nebenkosten, nicht nur bei uns, sondern auch bei anderen Mietern)


    Gibt es da ein Gesetz zur Gleichbehandlung oder eine gesetzliche Angabe zu der Anbringung von Wärmezählern?
    Muss ich da bei dem Gesetz MessEV nachschauen oder wo könnte kann ich eine Antwort evtl finden?
    Habe nur in meinem Mieterlexikon den Satz gefunden, dass der WMZ die Temperatur des Heizwassers bei Wohnungsein- bzw. Austritt messen soll. Aber ich habe jetzt keine genauere Angabe gefunden in welchem Gesetz das steht und ob es da Normen und Abstände für gibt. Das wäre noch interessant oder die Stecknadel im Heuhaufen...

  • Der Gesamtgasverbrauch des Hauses wird ja schon durch den Gaszähler erfasst, es gibt keine Warmwasserversorgung über Gas. Nur die Verteilung auf die einzelnen Mietparteien bzw. Erfassung des jeweiligen Verbrauchs findet per WMZ statt. Klingt jetzt erstmal allgemein doppelt gemoppelt aber das ist ja auch vorteilhaft, für Mieter die den Verbrauch wirklich beeinflussen können und sparsam sind...ja sogar wenn jemand viel heizt müssen die anderen nicht darunter leiden wenn alles wirklich richtig angeschlossen ist und von der Wärmedämmung und den evtl. vorhandenen Wärmeverlusten mal abgesehen. Das gilt solange man eine wirkliche Kontrolle über den Heizungsverbrauch hat...

  • Hast du mal Google nach deinem Problem befragt? Bei der Suche nach "Heizkostenverordnung bei Einrohrheizung" habe ich jede Menge Treffer gefunden. Vor allen Dingen solche, die das Problem in den neuen Bundesländern angehen, denn im Westen ist diese Frage zu vernachlässigen.

  • Hieße das also wir können keine Verteilung von 50/50 fordern?
    Das empfinde ich jetzt subjektiv als eher ungerecht.


    Wie Du etwas empfindest, ist unerheblich. Das Gesetz bzw. die Rechtsvorschriften kennen keine Sentimentalitäten.

  • Also ja ich hab das schon so ähnlich gegoogelt.
    Wir wohnen im Westen. Das Haus ist eher mittleren Alters ca.20-30Jahre alt genaues Alter weiß ich nicht. Nur die Einrohrheizung ist ja eher Technik von Vorgestern und erhält vtl noch das Raumklima angenehm, darüber lässt sich streiten aber prinzipiell ist es für den Erbauer eine kostengünstige Heizungsart, für den Mieter aber eher mit Vorsicht zu genießen wie wir ja bemerkt haben.

    Die meisten Probleme bei der Heizkostenverordnung beziehen sich ja auf die Erfassung durch Heizkostenverteiler nicht durch Wärmezähler. Hier ist ja eine genauere Erfassung gegeben, nur wird hier auch erfasst was nicht sein muss wenn die Rohre im Estrich gedämmt wären oder vtl die Vorlauftemperatur geringer wäre oder ich weiß es nicht wie man das verbessern kann. Man könnte auch froh sein fast eine Fußbodenheizung zu haben...

    Nur wollen manche Mieter eine warme Wohnung manche wollen eher sparen und sind auch mit geringeren Temperaturen zufrieden...
    Wenn jetzt der Mieter der es wärmer haben will am Ende des Heizstrangs liegt und der welcher es kälter haben kann am Anfang ist das Dilemma anscheinend groß weil alles letztlich durch ein Rohr läuft. Wie wählt man da die Vorlauftemparatur richtig?
    Und wie vermeidet man dass der eine Mieter für den anderen zuviel mitzahlen muss?

    Meine Antwort wäre, den Heizstrang des Wenigheizers abdrehen, aber da kenn ich mich technisch nicht sogut aus, dass ich sagen kann ob dann der Vielheizer am Ende des Heizstrangs noch genug Wärme bekommt zumal die Wärme ja auch in den wahrscheinlich ungedämmten Rohren unterwegs schon verpufft. Außerdem muss der Vermieter eine gewisse Temperatur gewährleisten, wie ist zwar egal, aber er muss...
    Eine Lösung wäre wir könnten den Schlüssel bekommen zu dem Zählerraum und dem Absperrventil und zumindest zukünftig Heizenergie sparen wie es wohl die anderen Mieter im Haus schon machen die nicht schwitzen wollen oder sich stattdessen eben mal wärmer anziehen.
    Schwierig würde es wenn die Heizungsrohre oder die Anlage da nicht mitspielt.
    Haftet der Vermieter oder der Mieter? Wer hat die Nachweispflicht und wer muss bezahlen?
    Der Vermieter oder auch Erbauer der diese Anlage gewählt hat oder der der sie (ggf. dem System nach falsch) nutzt?
    Der Vermieter muss ja eine funktionierende Heizung (oder nur funkionierende Heizkörper?) oder Mindesttemperatur gewährleisten?
    Zählt dazu auch, dass man sie ganz Abstellen kann?
    Wir haben nur eine Frostabsenkung am Heizkörper, wohl aber einen Temperaturfühler für die Heizung glaube ich.
    Aber der Vielheizer wollte auch im Sommer heizen, wohnt in einer wahrscheinlich nicht so gut gedämmten Wohnung unter dem Dach...

    Ja alles Fragen mit denen wir wohl auch nochmal zur Verbraucherschutzzentrale oder/und evtl. zum Mieterbund gehen sollten.
    Nur wäre es gut wenn wir da auch die richtigen Fragen stellen.

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