Also ja ich hab das schon so ähnlich gegoogelt.
Wir wohnen im Westen. Das Haus ist eher mittleren Alters ca.20-30Jahre alt genaues Alter weiß ich nicht. Nur die Einrohrheizung ist ja eher Technik von Vorgestern und erhält vtl noch das Raumklima angenehm, darüber lässt sich streiten aber prinzipiell ist es für den Erbauer eine kostengünstige Heizungsart, für den Mieter aber eher mit Vorsicht zu genießen wie wir ja bemerkt haben.
Die meisten Probleme bei der Heizkostenverordnung beziehen sich ja auf die Erfassung durch Heizkostenverteiler nicht durch Wärmezähler. Hier ist ja eine genauere Erfassung gegeben, nur wird hier auch erfasst was nicht sein muss wenn die Rohre im Estrich gedämmt wären oder vtl die Vorlauftemperatur geringer wäre oder ich weiß es nicht wie man das verbessern kann. Man könnte auch froh sein fast eine Fußbodenheizung zu haben...
Nur wollen manche Mieter eine warme Wohnung manche wollen eher sparen und sind auch mit geringeren Temperaturen zufrieden...
Wenn jetzt der Mieter der es wärmer haben will am Ende des Heizstrangs liegt und der welcher es kälter haben kann am Anfang ist das Dilemma anscheinend groß weil alles letztlich durch ein Rohr läuft. Wie wählt man da die Vorlauftemparatur richtig?
Und wie vermeidet man dass der eine Mieter für den anderen zuviel mitzahlen muss?
Meine Antwort wäre, den Heizstrang des Wenigheizers abdrehen, aber da kenn ich mich technisch nicht sogut aus, dass ich sagen kann ob dann der Vielheizer am Ende des Heizstrangs noch genug Wärme bekommt zumal die Wärme ja auch in den wahrscheinlich ungedämmten Rohren unterwegs schon verpufft. Außerdem muss der Vermieter eine gewisse Temperatur gewährleisten, wie ist zwar egal, aber er muss...
Eine Lösung wäre wir könnten den Schlüssel bekommen zu dem Zählerraum und dem Absperrventil und zumindest zukünftig Heizenergie sparen wie es wohl die anderen Mieter im Haus schon machen die nicht schwitzen wollen oder sich stattdessen eben mal wärmer anziehen.
Schwierig würde es wenn die Heizungsrohre oder die Anlage da nicht mitspielt.
Haftet der Vermieter oder der Mieter? Wer hat die Nachweispflicht und wer muss bezahlen?
Der Vermieter oder auch Erbauer der diese Anlage gewählt hat oder der der sie (ggf. dem System nach falsch) nutzt?
Der Vermieter muss ja eine funktionierende Heizung (oder nur funkionierende Heizkörper?) oder Mindesttemperatur gewährleisten?
Zählt dazu auch, dass man sie ganz Abstellen kann?
Wir haben nur eine Frostabsenkung am Heizkörper, wohl aber einen Temperaturfühler für die Heizung glaube ich.
Aber der Vielheizer wollte auch im Sommer heizen, wohnt in einer wahrscheinlich nicht so gut gedämmten Wohnung unter dem Dach...
Ja alles Fragen mit denen wir wohl auch nochmal zur Verbraucherschutzzentrale oder/und evtl. zum Mieterbund gehen sollten.
Nur wäre es gut wenn wir da auch die richtigen Fragen stellen.