Folgekosten Ausbau Schrankwand

  • Hallo!
    Ich bin mir unsicher, inwiefern mein Vermieter bzw ich die Kosten zu tragen haben.

    Situation:

    Wir haben eine eingebaute, massangefertigte massive Schrankwand über die komplette Flurseite. Dieser ist kaputt aufgrund Alter (Risse an Scharnieren etc) und auch durch meine Kinder beschädigt.
    Auf Nachfrage beim Vermieter durften wir ihn auf eigene Kosten entfernen. (Ich wollte kein Fass aufmachen, da meine Kinder tlw etwas kaputt gemacht hatten, obwohl ich der Meinung bin dass durch die altersbedingte Materialschwäche der Vermieter zuständig gewesen wäre)
    Schrank ist nun draussen, UNSER vom Vormieter übernommenes Laminat ebenfalls.

    Problem:

    Der Boden der darunter lag, wurde erst nach Einbau des Schrankes scheinbar gelegt. Nun habe ich an den Stellen wo der Schrank war blanken Betonboden, blanke Wände und Decke sowie nicht gestrichene tlw kaputte Türrähmen, da der Schrank direkt dort angebracht war.

    Mein Vermieter bietet an, einen TEIL der Kosten für Laminat zu bezahlen, aber nur einen Teil. Einbauen müssen wir, genau wie die Decke und Wände neu machen. Auf Nachfrage von mir, dass wir bei Auszug aber eigentlich verpflichtet sind den ursprünglichen Zustand herzustellen und das dann tlw ein Betonboden wäre, sagte er nur nochmal, dass ich die Kosten für den Laminat zusammenstellen soll und er dann prüft wieviel er bezahlt.

    Abgesehen davon, dass wir den Schrank mit kaputt gemacht haben und deshalb mit Erlaubnis auf eigene Kosten entfernten , ist nicht der Vermieter für einen ordentlichen Boden zuständig? Mit sowas konnte ja keiner rechnen. Hätte ich den Schrank über den Vermieter reparieren lassen oder ausbauen lassen hätte er doch auch die Folgekosten tragen müssen? Grenz das nicht sogar schon fast an bauliche Veränderung? Der Schrank war übrigens über 24 Jahre alt.

    Etwas verzwickte Situation, ich hoffe ihr könnt etwas helfen. Und Verzeihung dass es so ein langer Text wurde ;)

    Liebe Grüsse

    Calysettra

  • Hallo!
    Ich bin mir unsicher, inwiefern mein Vermieter bzw ich die Kosten zu tragen haben.

    Etwas verzwickte Situation, ich hoffe ihr könnt etwas helfen. Und Verzeihung dass es so ein langer Text wurde ;)

    Liebe Grüsse

    Calysettra

    Hallo,

    du hast aber einen netten verständnisvollen Vermieter der sich an den Kosten beteiligt, ich würde das Ganze als WINWIN Situation sehen und die konstruktive Situation dazu auszunutzen, das Verhältnis zum Vermieter beizubehalten und mit ihm alle weiteren Schritte und Kostentragungen aushandeln und schriftlich fixieren.

    Die Kosten der Beschädigung hättet ihr tragen müssen, der Vermieter hätte sich hierbei einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen müssen.

    Nun ist es so wie es ist, der Vermieter trägt einen Teil der Kosten und ihr, jetzt hier noch wegen Kleinigkeiten ein Fass auf zu machen halte ich für den komplett falschen Weg.

    Alles Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter, du verstehst!

    Gruß

    BHShuber

  • Aber das ist es ja, wir haben die Kosten des Schadens ja getragen. Den Schrank, der beschädigt war, haben wir auf unsere Kosten abgebaut und entsorgt. Nun ist aber unter dem Schrank einfach kein Boden, und zwar von vornherein (dort wo der Laminat war und kein Schrank ist ein netter Linoleum Boden drunter) , nicht weil wir das weg gemacht hätten. Gehört das nicht zur ordentlichen Vermietung, dass da ein Boden ist?
    Kleinigkeiten sind es leider auch nicht, wenn man Decke und Wände komplett neu machen muss (langer Flur). Und die Türrähmen? Ist doch nicht meine Schuld wenn der Schrank da so direkt darangebaut wurde. Und die Erlaubnis zum entfernen hatten wir doch.

    Ich habe nichts dagegen meinen Teil beizusteuern, aber ich möchte auch nicht die komplette Arbeit meines Vermieters erledigen. Natürlich reden und handeln wir, vorher wollte ich einfach nur verschiedene Stimmen dazu hören, inwiefern nun wir oder die Vermieter in Rechenschaft gezogen werden.

  • Calysettra,
    im Gegenteil zu meiner Vorposter Meinung könnt Ihr doch ein prima Fass aufmachen mit Gutachten, Gegengutachten, Rechtsanwälten (welche sich kaputt lachen werden) und Gerichtskosten.
    Mindestens vierstelliges Erspartes habt Ihr ja wohl...

  • Aber das ist es ja, wir haben die Kosten des Schadens ja getragen. Den Schrank, der beschädigt war, haben wir auf unsere Kosten abgebaut und entsorgt.

    Und wo genau ist jetzt der Ersatz des Schadens? Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen als wenn der Schaden niemals entstanden wäre.


    Zitat

    Nun ist aber unter dem Schrank einfach kein Boden, und zwar von vornherein (dort wo der Laminat war und kein Schrank ist ein netter Linoleum Boden drunter) , nicht weil wir das weg gemacht hätten. Gehört das nicht zur ordentlichen Vermietung, dass da ein Boden ist?

    Dort war doch Boden zumindest sichtbar bis zum Schrank, aufgrund der Beschädigung und dem Ausbau ist jetzt hier kein Boden bis zur Wand, warum? Weil Mieter und Vermieter noch nicht fertig sind mit Beseitigung des Schadens.

    Zitat

    Kleinigkeiten sind es leider auch nicht, wenn man Decke und Wände komplett neu machen muss (langer Flur). Und die Türrähmen? Ist doch nicht meine Schuld wenn der Schrank da so direkt darangebaut wurde. Und die Erlaubnis zum entfernen hatten wir doch.

    Dann bitte doch den Vermieter sich die Angelegenheit Vorort anzusehen und verhandle weiter mit ihm, wie was und wie viel er dazuzahlt, ist das so schwer, er hat sich ja bisher nicht quer gestellt.


    Zitat

    Ich habe nichts dagegen meinen Teil beizusteuern, aber ich möchte auch nicht die komplette Arbeit meines Vermieters erledigen. Natürlich reden und handeln wir, vorher wollte ich einfach nur verschiedene Stimmen dazu hören, inwiefern nun wir oder die Vermieter in Rechenschaft gezogen werden.

    Und genau da ist doch dein Anspruchsdenken, zur Rechenschaft wird hier niemand gezogen, wenn du so in die Verhandlung gehst mit vorgefasster Meinung, dann würde ich jetzt als Vermieter den Sack zumachen.

    Gruß

    BHShuber


  • Abgesehen davon, dass wir den Schrank mit kaputt gemacht haben und deshalb mit Erlaubnis auf eigene Kosten entfernten , ist nicht der Vermieter für einen ordentlichen Boden zuständig? Mit sowas konnte ja keiner rechnen. Hätte ich den Schrank über den Vermieter reparieren lassen oder ausbauen lassen hätte er doch auch die Folgekosten tragen müssen? Grenz das nicht sogar schon fast an bauliche Veränderung? Der Schrank war übrigens über 24 Jahre alt.

    Etwas verzwickte Situation, ich hoffe ihr könnt etwas helfen. Und Verzeihung dass es so ein langer Text wurde ;)


    Hallo,

    was ist denn daran verzwickt? Deine Kinder haben den Schrank beschädigt und du hast diese Schäden zu reparieren. Bei einer Reparatur gibt es auch kein "Neu für Alt" Abzug.

    Sei doch froh, dass der Vermieter keinen Tischler bestellt hat, der den Schrank aufwendig repariert hätte. Dann hättest du immer noch einen alten Schrank. Statt dessen hast du jetzt die Möglichkeit deine Wohnung zu verschönern und der Vermieter zahlt sogar noch einen Teil der Kosten.

    Wo ist dein Problem?

    Gruß
    H H

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