Eigenbedarfskündigungsschutz

  • Hallo zusammen,
    Als wir vor über einem Jahr unseren Mietvertrag
    Unterschrieben haben wurde auf dem Beiblatt zu paragraph 11 sonstige Vereinbarungen vereinbart das der Vermieter ab Beginn des Mietverhältnisses für die nächsten 10 Jahre auf die Geltendenmachung des Eigenbedarfs verzichtet.
    Jetzt teilte mir die Vermieterin mit das sie den Vertrag hat prüfen lassen und dabdiese Vereinbarung handschriftlich erfasst wurde wäre diese nicht gültig.
    Ist das korrekt?

  • Hallo MelS,

    der Teufel liegt im Detail: Es fehlen Datum und Unterschriften, um als gültige Individualvereinbarung anerkannt zu werden.
    Ist das Beiblatt jedoch physikalisch fest mit dem MV verbunden, sehe ich es als Teil des MV und damit gültig.

  • Hallo Berny,
    danke für deine Antwort.
    Das Beiblatt ist Bestandteil des Mietvertrags und auch von allen Beteiligten unterschrieben.

    Hallo,

    ich sehe das genau so wie Berny, da es auch keine Formularmäßig vorgefertigte Vereinbarung ist, sollte diese Vereinbarung als Bestandteil des Mietvertrages Geltung haben.

    Gruß

    BHShuber

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