Räumungsklage trotz Härtefall

  • Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Meine Eltern leben über 700km entfernt von mir und haben jetzt eine Räumungsklage erhalten.

    Vor 8 Wochen kam erstmalig ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters mit Kündigung auf den 31.12.2015. Daraufhin haben wir ein Fortsetzungsverlangen an den Vermieter gesendet per Einschreiben. Da mein Vater an einem Gehirntumor erkrankt ist dieses Jahr und laut Ärzte nur noch einige Wochen zu leben hat ist dies wohl ein Härtefall. Er hat auch Pflegestufe 1. Ebenfalls haben meine Eltern nun ein geringes Einkommen und erhalten Sozialhilfe, da mein Vater nicht mehr arbeiten kann. Ein weiterer Härtegrund ist, dass sie bereits über 60 sind.

    Nun kam allerdings diese Woche ein Schreiben vom Amtsgericht - Räumungsklage. Wir haben wieder ein Schreiben an das Amtsgericht gesendet mit der Aufzählung der Härtefälle und das Schreiben an den Vermieter beigelegt (das Schreiben an den Vermieter wurde fristgerecht gesendet!).

    Ist es sinnvoll nun einen Anwalt einzuschalten? Zahlt das Sozialamt einen Anwalt? Was können wir tun? Meine Eltern sind im Moment nicht in der Lage dieses Problem auch noch zu bewältigen - mein Vater baut stark ab und dieses Thema "Räumungsklage" ist wirklich das letzte was wir jetzt noch brauchen zu diesem Schicksalschlag.

    Ich bin dankbar um alle Informationen und Ratschläge die ich erhalte von euch. Auf diese Entfernung kann ich leider nur mit Dokumenten meinen Eltern helfen.

    Vielen Dank!

  • Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Meine Eltern leben über 700km entfernt von mir und haben jetzt eine Räumungsklage erhalten.

    Vor 8 Wochen kam erstmalig ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters mit Kündigung auf den 31.12.2015.

    Wie lange wohnen die beiden denn schon in der Wohnung und welche Begründung gibt der Vermieter hier an???? 8 Wochen mit Frist zum 31.12.2015 dürfte hier schon der erste Fehler des Vermieters sein!

    Zitat

    Nun kam allerdings diese Woche ein Schreiben vom Amtsgericht - Räumungsklage. Wir haben wieder ein Schreiben an das Amtsgericht gesendet mit der Aufzählung der Härtefälle und das Schreiben an den Vermieter beigelegt (das Schreiben an den Vermieter wurde fristgerecht gesendet!).

    Das ist schon mal gut so, habt ihr Einspruch gegen die Räumungsklage eingelegt????

    Zitat

    Ist es sinnvoll nun einen Anwalt einzuschalten? Zahlt das Sozialamt einen Anwalt? Was können wir tun?
    Ich bin dankbar um alle Informationen und Ratschläge die ich erhalte von euch. Auf diese Entfernung kann ich leider nur mit Dokumenten meinen Eltern helfen.

    Aber unbedingt solltet ihr sofort einen Anwalt einschalten und zwar einen Fachanwalt für Mietrecht.
    Solltet ihr oder die Eltern das nicht leisten können, dann soll der Anwalt bei Gericht eine sog. Gerichtskostenbeihilfe beantragen, die bekommt ihr sicherlich nachdem was du da berichtest!

    Also sofort und die Betonung liegt auf SOFORT zum Anwalt, ok.

    Gruß

    BHShuber

  • Wie lange wohnen die beiden denn schon in der Wohnung und welche Begründung gibt der Vermieter hier an???? 8 Wochen mit Frist zum 31.12.2015 dürfte hier schon der erste Fehler des Vermieters sein!

    Die beiden wohnen seit knapp 5 Jahren in dem Häuschen. Der Vermieter gibt als Grund Eigenbedarf an und Verzug der Mietzahlung. Der "Verzug" wurde allerdings mündlich (Fehler meiner Eltern, hätte schriftlich sein müssen!!!) vereinbart. Seit diesem Jahr durften sie die Miete im Folgemonat zahlen.

    Wir haben an das Amtsgericht ein Schreiben gesendet mit dem Betreff "Klageerwiderung" und dieses per Einschreiben gesendet.

  • Die beiden wohnen seit knapp 5 Jahren in dem Häuschen. Der Vermieter gibt als Grund Eigenbedarf an und Verzug der Mietzahlung. Der "Verzug" wurde allerdings mündlich (Fehler meiner Eltern, hätte schriftlich sein müssen!!!) vereinbart. Seit diesem Jahr durften sie die Miete im Folgemonat zahlen.

    Wir haben an das Amtsgericht ein Schreiben gesendet mit dem Betreff "Klageerwiderung" und dieses per Einschreiben gesendet.


    Gerne kannste mal den Text anonymisiert hier einstellen.

  • Die beiden wohnen seit knapp 5 Jahren in dem Häuschen. Der Vermieter gibt als Grund Eigenbedarf an und Verzug der Mietzahlung. Der "Verzug" wurde allerdings mündlich (Fehler meiner Eltern, hätte schriftlich sein müssen!!!) vereinbart. Seit diesem Jahr durften sie die Miete im Folgemonat zahlen.

    Wir haben an das Amtsgericht ein Schreiben gesendet mit dem Betreff "Klageerwiderung" und dieses per Einschreiben gesendet.

    Hallo,

    soweit ok, jetzt kommt es irgendwann nachdem das Gericht geprüft hat zu einer mündlichen Güteverhandlung, spätestens hier solltet ihr anwaltlichen Beistand haben.

    Google mal Gerichtskostenbeihilfe, die kann ein Rechtsanwalt für die Eltern beantragen, ich rate euch nochmal die Sache aus Bequemlichkeit selber in die Hand zu nehmen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ich denke auch, dass deine Eltern einen Anwalt brauchen. Ich bin ja kein Richter, aber für mich würde es merkwürdig klingen, wenn ich zu hören kriege, dass die Mieter die Miete plötzlich rückwirkend zahlen sollen.

    Sind denn die Mietrückstände inzwischen beglichen? Das sollte als allererstes geschehen, dann ist die fristlose Kündigung ohnehin vom Tisch. Wenn der Vermieter nicht gleichzeitig fristgerecht gekündigt hat, besteht das Mietverhältnis fort. Deine Eltern müssen dann aber pünktlich und vollständig die Miete zahlen.

    Härtefall hin oder her, die Miete muss rechtzeitig bezahlt werden. Wenn man das nicht hinbekommt, muss man sich rechtzeitig Hilfe suchen.

    Gruß
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (21. November 2015 um 06:14)

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