Unerlaubte Parkplatznutzung

  • Hallo,

    ich bewohne ein 6-Parteien Haus mit davorliegenden,nummerierten Stellplätzen.
    Da ich Auto und Motorrad besitze,habe ich 2 Parkplätze angemietet.
    Im Winter steht das Motorrad bei einem Bekannten in der Garage und mein Stellplatz (für den ich auch im Winter zahle) ist "frei".

    Jeder Mieter hat von der Hausverwaltung (HV) ein Schreiben bekommen,in dem die Besucherparkplätze und die noch frei Verfügbaren aufgelistet sind.

    Seit mein Motorrad eingewintert ist,musste ich des öfteren feststellen,das mein "ungenutzter" Parkplatz vom Besuch der anderen Mieter ungefragt verwendet wird.

    Ein Anruf bei der HV brachte nichts....
    Aussage der HV: Da müsst ihr euch selbst drum kümmern oder die Polizei rufen.

    Da es sich um "nichtdeutsche,der Sprache kaum mächtig sind" handelt,blieb eine Diskusion erfolgslos.
    Sagten zu allem "Jaja" und 2 Tage später war es wieder so.


    Meine Frage:
    Welche Rechte habe ich,bzw. welche Pflichten hat in diesem Fall die HV?

    Danke schon mal im Vorraus......

    Schbuggy

  • Welche Rechte habe ich,bzw. welche Pflichten hat in diesem Fall die HV?


    Hallo, ich meine, dass die HV ihre Arbeit gemacht hat.
    Es ist Deine Sache, wie Du mit Deinem Parkplatz umgehst.

  • Schon mal gesehen, wie man mit einer Kette, bzw. einem klappbaren Poller seinen Parkplatz "schützen" kann.

    Das ändert aber nichts an meiner Meinung, dass ich so etwas lächerlich finde, wenn man einen freien Parkplatz verteidigt. Auch wenn man Miete dafür bezahlt.

  • ....ich zahle die Miete
    ....ich muss ihn sauberhalten
    ....ich bin für entstandene Ölflecke verantwortlich

    mehr gibts da nicht zu sagen


    Doch: Ich verteidige ihn.:rolleyes:

  • ....ich zahle die Miete
    ....ich muss ihn sauberhalten
    ....ich bin für entstandene Ölflecke verantwortlich

    mehr gibts da nicht zu sagen

    Doch! Dann bitte durch entsprechende Vorrichtungen dafür sorgen, dass Ihre Mietsache nicht von anderen Personen (Autofahrer) genutzt werden kann. Wenn Sie die Tür zu Ihrer Wohnung sperrangelweit offen stehen lassen, dürfen Sie sich nicht wundern, dass Fremde durch die Wohnung laufen.

  • Hmm was soll die Hausverwaltung denn unternehmen - Einen Wachposten aufstellen?

    Die 'Sicherung' des Parkplatzes liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Wenn für Außenstehende erkennbar ist, dass der Parkplatz reserviert ist, so haben Sie die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. Sie dürfen Fremdparker auf eigene Kosten abschleppen lassen und sich nachher mit dem Fremdparker um die Kostenerstattung streiten.

    Im Endeffekt kommen wir dann wieder zu den von Mainschwimmer vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese sollten Sie sich allerdings von der Hausverwaltung genehmigen lassen.

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