Eindringen des Vermieters ohne Zusage

  • Guten Abend zusammen,

    ich hätte ein paar Frage zum oben genannten Thema und hoffe dass mir jmd diese beantworten kann ;)

    Kurz zur Situation. Ich habe bis Ende Oktober mit meinem Kumpel in einer 2er WG gewohnt. Da wir beide relativ kurzfristig ausgezogen sind, haben wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass wir einen Nachmieter suchen und somit früher aus dem Mietvertrag rauskommen. Bis jetzt haben wir noch keinen Nachmieter gefunden und das liegt nicht dran dass wir nicht suchen, sondern das er kategorisch den Großteil ablehnt. Wir wohnen beide nicht mehr in der Wohnung, aber wohnen dennoch in der Nähe falls etwas sein sollte.
    Unser Vermieter ist vor kurzem ohne unsere Zustimmung mit einem interessierten Pärchen in unserer Wohnung gewesen. Er hat einen Zweitschlüssel, wovon wir über den Mietvertrag auch in Kenntnis gesetzt sind. (Zitat Mietvertrag: "Der Vermieter ist berechtigt, einen Wohnungschlüssel in Besitz zu behalten bzw. vom Mieter herauszuverlangen. Er verpflichtet sich, von dem Schlüssel nur in Ausnahme- / Notfällen Gebraucht zu machen.")

    So jetzt meine Fragen dazu.

    1. Ist das ein Fall von Hausfriedensbruch und können wir deswegen fristlos das Mietverhältnis kündigen?
    2. Inwiefern ist der zitierte Satz aus dem Mietvertrag rechtens? Und verneint das die Frage 1?
    3. Wie sind oben genannte Ausnahmen definiert?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  • Da wir beide relativ kurzfristig ausgezogen sind, haben wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass wir einen Nachmieter suchen und somit früher aus dem Mietvertrag rauskommen.
    Unser Vermieter ist vor kurzem ohne unsere Zustimmung mit einem interessierten Pärchen in unserer Wohnung gewesen. Er hat einen Zweitschlüssel, wovon wir über den Mietvertrag auch in Kenntnis gesetzt sind.


    Ich sehe hier eigentlich keinen Hausfriedensbruch. Was hat denn der VM gesagt, als Ihr ihm dieses Verhalten vorgeworfen hattet?

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Bis jetzt haben wir ihm nichts vorgeworfen. Bevor wir soweit gehen sollten, wollten wir uns vorher genau informieren.

    Wir wohnen zwar nicht mehr in der Wohnung, dennoch haben wir weiterhin in meinen Augen juristisch gesehen das Besitzrecht. Was heißt dass man ohne unsere Erlaubnis die Wohnung nicht betreten darf.

  • Bis jetzt haben wir ihm nichts vorgeworfen. Bevor wir soweit gehen sollten, wollten wir uns vorher genau informieren.
    Wir wohnen zwar nicht mehr in der Wohnung, dennoch haben wir weiterhin in meinen Augen juristisch gesehen das Besitzrecht. Was heißt dass man ohne unsere Erlaubnis die Wohnung nicht betreten darf.


    Ich dachte schon, Ihr wolltet schneller aus dem Mietvertrag 'raus...

  • Zitat

    1. Ist das ein Fall von Hausfriedensbruch und können wir deswegen fristlos das Mietverhältnis kündigen?

    Meiner Meinung nach liegt hier ein Hausfriedensbruch vor, da ihr immer noch Besitzer der Mietsache seid. Ob hier eine fristlose Kündigung möglich ist, kann Euch ein Anwalt verraten.

    Zitat

    2. Inwiefern ist der zitierte Satz aus dem Mietvertrag rechtens? Und verneint das die Frage 1?

    Das ist nicht rechtens.

    Zitat

    3. Wie sind oben genannte Ausnahmen definiert?

    Was meinst Du damit?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort.

    Frage 3 bezieht sich auf den den zitierten Satz aus demMietvertrag.

    Zitat Mietvertrag: "Der Vermieter ist berechtigt, einen Wohnungschlüssel in Besitz zu behalten bzw. vom Mieter herauszuverlangen. Er verpflichtet sich, von dem Schlüssel nur in Ausnahme- / Notfällen Gebraucht zu machen."

    Meine Frage ist hier genauer, ob es hier für den Begriff "Ausnahmen" eine klare Definition gibt? Im Mietvertrag steht nichts weiter dazu.
    Notfälle sind nach meinen Recherchen klar definiert (z.b. Wasserrohrbruch, Unfälle etc.)

  • Hallo,

    es ist doch ganz einfach, der Vermieter hätte die Wohnung nicht betreten dürfen. Aber ich verstehe den Aufriss aber nicht - ihr seid schon ausgezogen und würdet euch freuen, wenn die Wohnung eher vermietet wird. So gesehen ist euch doch gar kein Schaden entstanden. Im Gegenteil, der Vermieter wollte was für euch tun.

    Du kannst da jetzt eine Riesengeschichte draus machen, aber es wird zu nichts führen. Fristlos kündigen kannst du deshalb schon mal gar nicht.

    Wenn ihr wirklich darauf steht, dass ihr jedes Mal antanzen müsst, wenn Interessenten kommen, dann würde dem Vermieter sagen, dass ihr ab jetzt immer dabei sein wollt, wenn jemand kommt.

    Gruß
    H H

  • Hallo Philonaut,

    auch ich glaube nicht, dass ihr vor Gericht damit durchkommen wuerdet. Ihr wusstet, dass der Vermieter einen Schluessel hat und Ihr habt vereinbart, dass der Mietvertrag vorzeitig beendet wird, wenn ein Nachmieter gefunden wird. Darin wuerde ich jetzt eine konkludente Zustimmung zum Betreten der von Euch bereits verlassenen Wohnung eben fuer den Zweck sehen, einen Nachmieter zu finden.

    Waere also zumindest ein ziemliches Risiko, darauf zu spekulieren, dass man unter diesen Umstaenden mit einer fristlosen Kuendigung wegen Hausfriedensbruch durchkommt.

    cu
    Guenni

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