Beiträge von Philonaut

    Danke für die Antwort.

    Frage 3 bezieht sich auf den den zitierten Satz aus demMietvertrag.

    Zitat Mietvertrag: "Der Vermieter ist berechtigt, einen Wohnungschlüssel in Besitz zu behalten bzw. vom Mieter herauszuverlangen. Er verpflichtet sich, von dem Schlüssel nur in Ausnahme- / Notfällen Gebraucht zu machen."

    Meine Frage ist hier genauer, ob es hier für den Begriff "Ausnahmen" eine klare Definition gibt? Im Mietvertrag steht nichts weiter dazu.
    Notfälle sind nach meinen Recherchen klar definiert (z.b. Wasserrohrbruch, Unfälle etc.)

    Danke für die schnelle Antwort.

    Bis jetzt haben wir ihm nichts vorgeworfen. Bevor wir soweit gehen sollten, wollten wir uns vorher genau informieren.

    Wir wohnen zwar nicht mehr in der Wohnung, dennoch haben wir weiterhin in meinen Augen juristisch gesehen das Besitzrecht. Was heißt dass man ohne unsere Erlaubnis die Wohnung nicht betreten darf.

    Guten Abend zusammen,

    ich hätte ein paar Frage zum oben genannten Thema und hoffe dass mir jmd diese beantworten kann ;)

    Kurz zur Situation. Ich habe bis Ende Oktober mit meinem Kumpel in einer 2er WG gewohnt. Da wir beide relativ kurzfristig ausgezogen sind, haben wir mit dem Vermieter ausgemacht, dass wir einen Nachmieter suchen und somit früher aus dem Mietvertrag rauskommen. Bis jetzt haben wir noch keinen Nachmieter gefunden und das liegt nicht dran dass wir nicht suchen, sondern das er kategorisch den Großteil ablehnt. Wir wohnen beide nicht mehr in der Wohnung, aber wohnen dennoch in der Nähe falls etwas sein sollte.
    Unser Vermieter ist vor kurzem ohne unsere Zustimmung mit einem interessierten Pärchen in unserer Wohnung gewesen. Er hat einen Zweitschlüssel, wovon wir über den Mietvertrag auch in Kenntnis gesetzt sind. (Zitat Mietvertrag: "Der Vermieter ist berechtigt, einen Wohnungschlüssel in Besitz zu behalten bzw. vom Mieter herauszuverlangen. Er verpflichtet sich, von dem Schlüssel nur in Ausnahme- / Notfällen Gebraucht zu machen.")

    So jetzt meine Fragen dazu.

    1. Ist das ein Fall von Hausfriedensbruch und können wir deswegen fristlos das Mietverhältnis kündigen?
    2. Inwiefern ist der zitierte Satz aus dem Mietvertrag rechtens? Und verneint das die Frage 1?
    3. Wie sind oben genannte Ausnahmen definiert?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

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