Heizungsbetriebskosten

  • Hallo!
    In meinem Mietvertrag steht:
    "Die Heizungsbetriebskosten werden wie folgt umgelegt:
    50% nach qm der Wohnun- und Nutzfläche und der Rest nach dem Ergebnis der Heizkostenverteiler."
    Ich bewohne das Obergeschoss. Die Wohnung unten ist nicht vermietet. An meinen Heizkörpern sind Zähler mit Flüssigkeitsröhrchen installiert. Diese wurden aber bisher nicht abgelesen (Einzug Sept. 2015). Vorher auch nicht, denn die Wohnung stand zwei Jahre lang leer.
    Wie funktioniert nun die Abrechnung? Ich zahle vom Gesamtverbrauch 50%? Wie wird das mit den qm verrechnet (qm stehen nicht im Mietvertrag)?? Und was ist mit meinem bisherigen Heizen, dass (bisher) nicht über die Verteiler abgelesen werden kann?

    Danke für die Hilfe.
    Grüße,
    Stony

    2 Mal editiert, zuletzt von stony2015 (15. November 2015 um 15:41)

  • Zitat

    Diese wurden aber bisher nicht abgelesen (Einzug Sept. 2015).

    Dann solltest Du darauf bestehen.

    Zitat

    Wie funktioniert nun die Abrechnung? Ich zahle vom Gesamtverbrauch 50%?

    Nein.

    50 % der Gesamtkosten der Heizungsanlage werden nach der Wohnfläche abgerechnet und die anderen 50 % nach Verbrauch.

  • Danke! Aber was bisher nicht abgelesen wurde muss ich doch auch nicht zahlen?


    Das kannste soo einfach nicht annehmen, denn es gibt auch andere zulässige Berechnungsarte, bspw. nach Heizgradtagen.
    Bei Mietbeginn sollte tunlichst ein Übernahmeprotokoll erstellt werden,in welchen auch diverse Zählerstände zu vermerken wären.

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