Freche Kündigung WG-Zimmer mit Berufung auf §573c

  • Guten Tag,

    meine Mitbewohnerin (Untermieterin) hat mir (Hauptmieter) am 31.10 die folgende Kündigung in die Hand gedrückt und ist am gleichen Tag ausgezogen. Ich fühle mich mit der Kündigung auf den Arm genommen:

    "Mit diesem Schreiben kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Untermietvertrag fristgemäß zum 30.11.2015. Da das angemietete Zimmer sich in einem teilmöblierten Zustand während der gesamten Mietdauer befand, beträgt die Kündigungsfrist gem. §573c BGB 15 Tage zum Ende des Monats. Ich, als Untermieter hatte keine Möglichkeit, das Zimmer unmöbliert zu mieten, sodass die gesetzliche Kündigungsfrist hiermit eingehalten wird."

    Im Zimmer stand während der Mietdauer nur 1 Sofa. Mehr nicht. Das ist doch kein teilmöblierter Zustand. Zudem ist im abgeschlossenen Untermietvertrag (Kündigungsfrist 3 Monate) kein teilmöblierter Zustand dokumentiert. Sie hat mir Anfang November noch einmal die Kaltmiete überwiesen. Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen? Ich fühle mich um zwei Kaltmieten betrogen, oder zumindest um eine, da ich frühestens zu Januar jemanden für das Zimmer habe.

    Ich bin sehr dankbar für eine Antwort.

    Gruß, Andreas

  • Ein Sofa macht ein Zimmer nicht zum möblierten Zimmer.

    Zitat

    Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen?

    Machen könntest Du schon was. Nur ist das mit viel Zeit und Geld verbunden.

    Mein Rat, das ganze unter Lehrgeld verbuchen, das Sofa aus dem Zimmer räumen und im neuen Vertrag vermerken das das Zimmer unmöbliert ist.

    Anderer Rat, das Zimmer komplett möblieren, mindestens Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, dann als möbliert (im Vertrag vermerkt) vermieten und als Kündigungsfrist schlicht "die gesetzliche" in den Vertrag schreiben.

  • Zitat

    Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen?

    Doch, der Mieterin mitteilen, dass es sich hierbei nicht um möblierten Wohnraum handelt und auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.
    Alternativ kann man die Forderung sicher mittels Mahn-, Vollstreckungsbescheid titulieren, aber sobald die Mieterin widerspricht, macht es wenig Sinn, die Geschichte vor Gericht auszutragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Tag,

    meine Mitbewohnerin (Untermieterin) hat mir (Hauptmieter) am 31.10 die folgende Kündigung in die Hand gedrückt und ist am gleichen Tag ausgezogen. Ich fühle mich mit der Kündigung auf den Arm genommen:

    "Mit diesem Schreiben kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Untermietvertrag fristgemäß zum 30.11.2015. Da das angemietete Zimmer sich in einem teilmöblierten Zustand während der gesamten Mietdauer befand, beträgt die Kündigungsfrist gem. §573c BGB 15 Tage zum Ende des Monats. Ich, als Untermieter hatte keine Möglichkeit, das Zimmer unmöbliert zu mieten, sodass die gesetzliche Kündigungsfrist hiermit eingehalten wird."

    Im Zimmer stand während der Mietdauer nur 1 Sofa. Mehr nicht. Das ist doch kein teilmöblierter Zustand. Zudem ist im abgeschlossenen Untermietvertrag (Kündigungsfrist 3 Monate) kein teilmöblierter Zustand dokumentiert. Sie hat mir Anfang November noch einmal die Kaltmiete überwiesen. Ist Sie jetzt fein raus und ich kann nichts dagegen machen? Ich fühle mich um zwei Kaltmieten betrogen, oder zumindest um eine, da ich frühestens zu Januar jemanden für das Zimmer habe.

    Ich bin sehr dankbar für eine Antwort.

    Gruß, Andreas

    Hallo,

    ganz pfiffig die Kleine, dennoch solltest du dich nicht verscheißern lassen, wenn der Untermietvertrag nicht auf Zeit oder vorübergehenden Gebrauch geschlossen wurde!

    Siehe hierzu folgenden Link und unterscheide zwischen Mieter und Vermieterkündigungsfristen!!!:

    http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

    http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

    Ansonsten überlege man sich, ob man sich mit der Mieterin streiten möchte Kosten- Nutzenausgleich.

    Gruß

    BHShuber

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