Mieterhöhung nach Modernisierung?

  • Hallo,
    zum Anfang des letzten Jahres wurde unsere Miete der Wohnung erhöht, bzw. an den Mietspiegel unserer Stadt angepasst. Zwar waren wir darüber nicht erfreut, haben uns damit aber abgefunden, weil gleichzeitig auch Modernisierungen des Hauses und den Wohnungen angekündigt wurden. Nun sind die Modernisierungen abgeschlossen worden, insbesondere die Hausfassade und die sanitären Anlagen der Wohnungen wurden neu gemacht, bzw. renoviert. Jetzt haben wir aber wieder eine Mieterhöhung erhalten, wobei sich nun unser Vermieter auf die Sanierungskosten bezieht. Ist diese Erhöhung denn in Ordnung, ist ja schon die Zweite in diesem Jahr?

  • Es ist absolut legitim, dass sich ein Vermieter bei Mieterhöhungen auf die Anhebung, bzw. Anpassung des Mietspiegels oder auf angefallene Sanierungskosten beruft. Unabhängig von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn er Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt hat. Diese beiden Erhöhungen können auch innerhalb eines Jahres vollzogen werden.

  • Das sollte genau geprüft werden.Wurden neue Fenster eingebaut, sind die
    Kosten für einen evtl. notwendigen Anstrich der alten Fenster abzuziehen.
    Waren die Fenster z.B. unreparabel verrottet, kann die Erneuerung nicht umgelegt werden.
    Auch die Kosten die für die Reparatur alter Bauteile, die nun durch die
    Erneuerung wegfallen.
    Was übrig bleibt, davon können 11 % der Kosten jählich : 12 = monatlich
    auf die miete aufgeschlagen werden.

  • Das sollte genau geprüft werden.Wurden neue Fenster eingebaut, sind die
    Kosten für einen evtl. notwendigen Anstrich der alten Fenster abzuziehen.
    Waren die Fenster z.B. unreparabel verrottet, kann die Erneuerung nicht umgelegt werden.
    Auch die Kosten die für die Reparatur alter Bauteile, die nun durch die
    Erneuerung wegfallen.
    Was übrig bleibt, davon können 11 % der Kosten jählich : 12 = monatlich
    auf die miete aufgeschlagen werden.


    Hallo Erlotan!

    Das ist alles richtig, aber dann müsste man den Betroffenen auch ein Verfahren nennen wie sie an diese Daten überhaupt drankommen können und das ist in der Regel leider nicht so ohne weiteres möglich, weil genau darin liegt ja die "Gewinnchance" der Eigentümer.

    Würde mich schon interessieren, ob es da auch Wege gibt OHNE Gerichtsverfahren - momentan sind mir keine bekannt, die erfolgversprechend sind. Umso interessanter wäre es für alle, wenn es doch Wege gäbe.

    Das ist ja die Perversität unseres Rechtssystems, dass immer nur die erste Hälfte im Gesetz behandelt wird und wenn es dann um die Umsetzung geht wird Asche aufs Haupt gestreut oder die Nichtzuständigkeit durch die üblichen Kann-Bestimmungen im Gesetzestext manisfestiert. Alle, die dann eigentlich dem Bürger helfen sollten, berufen sich erst einmal darauf und lassen das Ganze "gemütlich" über den Rechtsweg schmoren - im Mietrecht wie auch anderen wesentlichen Rechtsgebieten.

    Viele Grüße

    E. A l b u s

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