Guten Tag leibe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zu dem Vorgehen meines Vermieters bezüglich der Renovierung der Wohnung über mir.
Dort soll das Badezimmer neu gemacht werden und in diesem Zuge auch die Dusche von A nach B verlegt werden. Dadurch muss die Rohrleitung umgelegt werden und dafür muss in meinem Badezimmer (liegt genau unter dem Bad der Wohnung über mir) ordentlich gearbeitet werden.
Wie läuft das nun eigentlich ab? Muss mich der Vermieter um Erlaubnis bitten oder darf er das auch ohne meine Zustimmung als "notwendige Reparatur" durchführen? In meinen Augen ist so ein Wunsch die Dusche zu versetzen eine Designfrage und keine Notfallreparatur. Ich habe keine Lust für die optischen Ansprüche meines Nachbarn oben drüber mein Badezimmer zwei Tage zur Baustelle erklären zu lassen ehrlich gesagt.
Darf der Vermieter nun also die Baumaßnahmen veranlassen? Oder muss ich eine gewisse Vorlaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigung oder so bekommen? Heute wurde ich informiert und Montag soll es losgehen.
Wie wäre der Fall gelagert, wenn die Rohre erneuert werden müssten, egal wo die Dusche steht, ist es dann eine nötige Reparatur?
Habe ich da rechtliche Grundlagen nun, mich gegen diese Maßnahmen zu wehren (Mietminderung oder verweigern des Eintritts?)
Ich fühle mich einerseits von der Vermietung nicht ausreichend informiert, bisher haben nur die Handwerker mir erklärt was getan werden soll, ich finde aber die können mir erstmal vieles erzählen, ich will sowas von der Vermietung erklärt bekommen.
Weiterhin möchte ich nicht auf meine "Kosten" bzw. auf meinen Aufwand einfach so die Reparaturen ertragen weil oben die Dusche lieber woanders hin soll. Schließlich habe ich dann Handwerker in meiner Wohnung rumlaufen, und da möchte ich dann auch Zuhause sein, muss also meine Termine anpassen. Und die Lärmbelastung etc. möchte ich eigentlich nicht "kostenlos" erdulden.
Ich hoffe ihr könnt mir meine Situation etwas aufklären.
Viele Grüße,
Hannes