Wir hatten vor einigen Wochen unserer Hausverwaltung gemeldet, dass fünf unserer Fenster undicht wären.
Nachdem der Tischler die Dichtung bei allen fünf Fenstern erneuert hatte, Kostenpunkt ca. 180 Euro inkl. MwSt, erhielten wir gestern von unserer Hausverwaltung eine Rechnung für die angefallenen Reparaturkosten. Innerhalb dieser Rechnung wurden jedoch nur zwei, von ursprünglich !fünf! reparierten Fenster aufgelistet, mit der zusätzlichen Anmerkung, dass wir die Kosten dieser zwei reparierten Fenster (ca.72 Euro) selbst tragen müssten, da die Summe noch in die Kleinreperaturklausel fällt.
Die Nachfrage beim Tischlerunternehmen, bezüglich der nur zwei aufgelisteten Fenster ergab, dass die Hausverwaltung auf eigenen Wunsch hin, die Rechnung der Gesamtreparatur in zwei seperate Rechnungen aufteilen ließ.
Meine Frage: Handelt es sich hierbei nicht offensichtlich um einen Betrusgversuch meiner Hausverwaltung, um die verpflichtende Kostenübernahme der knapp 180 Euro zu umgehen? Und muss ich die Dichtung für die zwei in Rechnung gestellten Fenster nun selbst tragen, obwohl der Gesamtbetrag die Kleinreperaturklausel meines Mietvertrages von 75 Euro ganz klar überschreitet?
Hausverwaltung splittet Rechnung um die Kleinreparaturklausel durchzusetzen
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John Wood -
11. November 2015 um 13:30 -
Erledigt
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Hallo,
nach meiner Meinung und nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.01.2011 – 210 C 324/10 sind die Dichtungen der Fenster nicht Bestandteil der Kleinreparaturklausel weil diese nicht dem ständigen Zugriff wie z. B. Fenstergriff des Mieters unterliegen.
Das reine Benutzen, bzw. öffnen und schließen von Fenstern gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch die Instandhaltungspflicht der Fenster mitsamt Dichtungen obliegt alleine dem Vermieter.
Entscheidend ist der Inhalt des Mietvertrages und ob es zu den Fensterdichtungen eine Individualvereinbarung gibt.
Gruß
BHShuber
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Meine Frage: Handelt es sich hierbei nicht offensichtlich um einen Betrusgversuch meiner Hausverwaltung,
Das würde doch wohl eher die Staatsanwaltschaft bzw. der Strafrichter entscheiden. Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorproster an. -
Zitat
Handelt es sich hierbei nicht offensichtlich um einen Betrusgversuch meiner Hausverwaltung, um die verpflichtende Kostenübernahme der knapp 180 Euro zu umgehen?
Nicht alles, was unrecht ist, muss ein Betrug sein.
Der Vorposter schrieb ja schon, dass die Reparatur keine Kleinstreparatur ist, die abgewälzt werden kann. Ich würde die Rechnung einfach zurückweisen.
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Vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt!
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Vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt!
Komplizierte Probleme werden sofort gelöst, einfachere dauern etwas ...
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