Beiträge von John Wood

    Wir hatten vor einigen Wochen unserer Hausverwaltung gemeldet, dass fünf unserer Fenster undicht wären.
    Nachdem der Tischler die Dichtung bei allen fünf Fenstern erneuert hatte, Kostenpunkt ca. 180 Euro inkl. MwSt, erhielten wir gestern von unserer Hausverwaltung eine Rechnung für die angefallenen Reparaturkosten. Innerhalb dieser Rechnung wurden jedoch nur zwei, von ursprünglich !fünf! reparierten Fenster aufgelistet, mit der zusätzlichen Anmerkung, dass wir die Kosten dieser zwei reparierten Fenster (ca.72 Euro) selbst tragen müssten, da die Summe noch in die Kleinreperaturklausel fällt.
    Die Nachfrage beim Tischlerunternehmen, bezüglich der nur zwei aufgelisteten Fenster ergab, dass die Hausverwaltung auf eigenen Wunsch hin, die Rechnung der Gesamtreparatur in zwei seperate Rechnungen aufteilen ließ.
    Meine Frage: Handelt es sich hierbei nicht offensichtlich um einen Betrusgversuch meiner Hausverwaltung, um die verpflichtende Kostenübernahme der knapp 180 Euro zu umgehen? Und muss ich die Dichtung für die zwei in Rechnung gestellten Fenster nun selbst tragen, obwohl der Gesamtbetrag die Kleinreperaturklausel meines Mietvertrages von 75 Euro ganz klar überschreitet?

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