Umstellung von Kabel Deutschland auf SAT-Anlage

  • In dem Wohnkomplex, in dem ich seit Februar 2014 Mieterin bin, wird demnächst von der vorhandenen Kabel Deutschland-Anlage auf SAT umgestellt. D.h. es müssen in 3 Häusern mit jeweils 20 Parteien komplett neue Kabel verlegt werden usw.!

    Informiert wurde ich darüber Anfang letzter Woche 2. November 2015 von der Kabelfirma, die die Umstellungsarbeiten vornimmt. Ende dieser Woche fand ich einen Brief von einem der vielen Eigentümer in meinem Briefkasten, der nun auf die Idee kam, sich nun doch mal über die Folgen der Umstellung zu informieren.
    Darunter fällt auch, dass Folgekosten entstehen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Außerdem gibt es bei SAT-Anlagen ein Standardvolumen, welches für diesen großen Wohnkomplex nicht ausreichen wird, und dann fallen wieder Zusatzkosten an.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Es fallen kosten an und ich habe nicht mal die TV-Sender, die ich möchte und nicht die Interntegeschwindigkeit, die ich möchte.

    Beschlossen wurde diese Umstellung bereits 2012. Hätte mich mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht über eine solche Umstellung schon bei meinem Einzug informieren müssen?

    Vielen Dank schon mal

  • Yupidu:

    "In dem Wohnkomplex, in dem ich seit Februar 2014 Mieterin bin, wird demnächst von der vorhandenen Kabel Deutschland-Anlage auf SAT umgestellt."
    - Welche Begründung?

    "Ende dieser Woche fand ich einen Brief von einem der vielen Eigentümer in meinem Briefkasten, der nun auf die Idee kam, sich nun doch mal über die Folgen der Umstellung zu informieren."
    Dein Ansprechpartner ist Dein Mietbertragspartner.

    "Darunter fällt auch, dass Folgekosten entstehen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen."
    - Spekulation.

    "Außerdem gibt es bei SAT-Anlagen ein Standardvolumen, welches für diesen großen Wohnkomplex nicht ausreichen wird,"
    - Nix verstehe.

    "und dann fallen wieder Zusatzkosten an."
    - Begründung?

    "Beschlossen wurde diese Umstellung bereits 2012. Hätte mich mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht über eine solche Umstellung schon bei meinem Einzug informieren müssen?"
    -Ich würde sagen: Ja.

  • Darunter fällt auch, dass Folgekosten entstehen, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Außerdem gibt es bei SAT-Anlagen ein Standardvolumen, welches für diesen großen Wohnkomplex nicht ausreichen wird, und dann fallen wieder Zusatzkosten an.

    Wäre zu hinterfragen, ob das Gebot der Wirtschaftlichkeit mit diesem vorgehen eingehalten wird.
    Evtl. mal die anderen Mieter fragen, was die davon halten und ggf. gemeinsam Widerspruch gegen diese Umstellung erheben.

    2 Mal editiert, zuletzt von timo_81 (27. November 2015 um 17:07)

  • In dem Wohnkomplex, in dem ich seit Februar 2014 Mieterin bin, wird demnächst von der vorhandenen Kabel Deutschland-Anlage auf SAT umgestellt. D.h. es müssen in 3 Häusern mit jeweils 20 Parteien komplett neue Kabel verlegt werden usw.!

    Beschlossen wurde diese Umstellung bereits 2012. Hätte mich mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht über eine solche Umstellung schon bei meinem Einzug informieren müssen?

    Vielen Dank schon mal

    Hallo,

    zunächst, sind ja dem Mieter hier keine Kosten entstanden, durch die Umstellung werden dem Mieter auch keine Kosten entstehen durch das Anbringen und Installieren der SAT-Anlage, warum? nicht umlagefähig!

    Da es sich um einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft handelt hat der Mieter hier nichts zu melden, doch ist der einzelne vermietende Eigentümer durchaus gehalten, seinen Mieter zu informieren, denn, jetzt kommt es, er durch die Umstellung sich ein oder mehrere Receiver kaufen muss, damit er Fernsehen kann.

    Wenn dem so ist, sollte man den Vermieter hier versuchen in die Pflicht zu nehmen uns sich kundig machen, ob hier Forderungen gegen den Vermieter im Raum stehen.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    zunächst, sind ja dem Mieter hier keine Kosten entstanden, durch die Umstellung werden dem Mieter auch keine Kosten entstehen durch das Anbringen und Installieren der SAT-Anlage, warum? nicht umlagefähig!

    Sehe ich auch so.

    Ihr geht es, denke ich, um:
    "Außerdem gibt es bei SAT-Anlagen ein Standardvolumen, welches für diesen großen Wohnkomplex nicht ausreichen wird,"

    Also Internet via SAT.
    Fiktiv: Angenommen ein Vertrag beinhaltet 10GB Datenvolumen pro Monat. Alles was darüber hinaus an Datenvolumen verbraucht wird, muß extra bezahlt werden. Denke mal, das sie darauf hinaus wollte.

  • Hallo,

    zunächst, sind ja dem Mieter hier keine Kosten entstanden, durch die Umstellung werden dem Mieter auch keine Kosten entstehen durch das Anbringen und Installieren der SAT-Anlage, warum? nicht umlagefähig!

    Ist das rechtssicher der Fall?
    Meine Vermieter berechnet nämlich jedes Jahr die Kosten für die SAT Anlage- für Installation und Wartung.

  • Ist das rechtssicher der Fall?
    Meine Vermieter berechnet nämlich jedes Jahr die Kosten für die SAT Anlage- für Installation und Wartung.


    Klar ist das rechtssicher, dass Wartungskosten umlagefähig sind. Es fallen aber garantiert keine wiederkehrenden Installationskosten an. Und eine Umstellung von Kabel auf SAT ist auch nicht umlagefähig, weil die auch nur einmal und nicht wiederkehrend anfällt.

  • Klar ist das rechtssicher, dass Wartungskosten umlagefähig sind. Es fallen aber garantiert keine wiederkehrenden Installationskosten an. Und eine Umstellung von Kabel auf SAT ist auch nicht umlagefähig, weil die auch nur einmal und nicht wiederkehrend anfällt.

    Ich sehe schon, ich sollte mal dringend Belegeinsicht fordern. Danke.

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