Nebenkostenabrechnung nicht erhalten

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.

    Ich bin im September 2010 in eine Mietwohnung bezogen und habe im Februar 2011 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Das war die einzige, bis heute. Nun hat mein Vermieter
    die Wohnung verkauft und ich wollte nun wissen, ob ich die Nebenkostenabrechnung rückwirkend bekommen kann und für die 4 Jahre nachzahlen muss? Ich habe schon im Internet nachgeschaut und dort wurde geschrieben, wenn ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, kann ich die Vorauszahlungen zurück verlangen. Stimmt das? Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat? Kann der neue Vermieter dies noch verlangen?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte...

  • Hallo,

    Zitat

    Ich habe schon im Internet nachgeschaut und dort wurde geschrieben, wenn ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, kann ich die Vorauszahlungen zurück verlangen. Stimmt das?

    Das funktioniert nur bei beendeten Mietverhältnissen. In deinem Fall also nicht.

    Zitat

    ich wollte nun wissen, ob ich die Nebenkostenabrechnung rückwirkend bekommen kann und für die 4 Jahre nachzahlen muss?

    Du hast Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann allerdings aus den Abrechnungen für 2012 und 2013 keine Nachforderungen mehr geltend machen. Dazu hätte er die Abrechnungen spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zustellen müssen.
    Auf der anderen Seite hast Du das Recht, eventuelle Guthaben bis zu 3 Jahren nach Abrechnungszeitraum geltend zu machen.

    Ich würde den Vermieter daher mal schleunigst auffordern, die Abrechnung zuzusenden.

    Zitat

    Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat?

    Wenn die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch ist, kann der Vermieter Dir noch bis zum 31.12.2015 eine Abrechnung zusenden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat?


    Ist eigentlich nebensächlich. Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist immer der im MV genannte VM, es sei denn, dass Dir der VM-Wechsel von altem und neuem VM schriftlich angezeigt wurde.

  • Hallo,


    Das funktioniert nur bei beendeten Mietverhältnissen. In deinem Fall also nicht.

    Ja, aber mein Vermieter hat ja jetzt verkauft und ich habe nen neuen.


    Zitat

    Du hast Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann allerdings aus den Abrechnungen für 2012 und 2013 keine Nachforderungen mehr geltend machen. Dazu hätte er die Abrechnungen spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zustellen müssen.
    Auf der anderen Seite hast Du das Recht, eventuelle Guthaben bis zu 3 Jahren nach Abrechnungszeitraum geltend zu machen.

    Ich würde den Vermieter daher mal schleunigst auffordern, die Abrechnung zuzusenden.

    Das mach ich dann aber erst zum Jahresende, sonst muss ich ja für 2014 noch ne Nachzahlung machen


    Zitat

    Wenn die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch ist, kann der Vermieter Dir noch bis zum 31.12.2015 eine Abrechnung zusenden.

    Dann wart ich da bis Januar...

  • Ist eigentlich nebensächlich. Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist immer der im MV genannte VM, es sei denn, dass Dir der VM-Wechsel von altem und neuem VM schriftlich angezeigt wurde.

    Das ist bis jetzt nicht der Fall

  • Zitat

    Ja, aber mein Vermieter hat ja jetzt verkauft und ich habe nen neuen.


    Hallo,

    das ist richtig, der neue Vermieter ist an die Stelle des alten Vermieters getreten und es ist dann so wie du vermutet hast, denn der alte Vermieter kann sich hier nicht aus der Verpflichtung zur Erstellung einer Abrechnung über Vorauszahlungen von Neben- Betriebs- und Heizkosten winden.

    Wenn der alte Vermieter nun nach schriftlicher Aufforderung weiterhin nicht abrechnet kann unter Umständen die vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen im Raum stehen.

    Das ist sehr komplex und ich rate hier einen Fachanwalt einzuschalten, dir kann nichts passieren, denn Nachforderungen für 2012 u. 2013 kann der Vermieter nicht mehr geltend machen.

    Das Versäumnis und damit eine Rechtsgrundlage für eine Klage besteht jetzt ausschließlich beim Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

  • ..., der neue Vermieter ist an die Stelle des alten Vermieters getreten und es ist dann so wie du vermutet hast, denn der alte Vermieter kann sich hier nicht aus der Verpflichtung zur Erstellung einer Abrechnung über Vorauszahlungen von Neben- Betriebs- und Heizkosten winden.
    Wenn der alte Vermieter nun nach schriftlicher Aufforderung weiterhin nicht abrechnet kann unter Umständen die vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen im Raum stehen.


    Richtig, Versäumnisse beim Eigentumsübergang der Immobilie können nicht auf Mieter's Rücken ausgetragen werden.

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