Beiträge von luigina

    Hallo,


    Das funktioniert nur bei beendeten Mietverhältnissen. In deinem Fall also nicht.

    Ja, aber mein Vermieter hat ja jetzt verkauft und ich habe nen neuen.


    Zitat

    Du hast Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann allerdings aus den Abrechnungen für 2012 und 2013 keine Nachforderungen mehr geltend machen. Dazu hätte er die Abrechnungen spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zustellen müssen.
    Auf der anderen Seite hast Du das Recht, eventuelle Guthaben bis zu 3 Jahren nach Abrechnungszeitraum geltend zu machen.

    Ich würde den Vermieter daher mal schleunigst auffordern, die Abrechnung zuzusenden.

    Das mach ich dann aber erst zum Jahresende, sonst muss ich ja für 2014 noch ne Nachzahlung machen


    Zitat

    Wenn die Abrechnungsperiode mit dem Kalenderjahr identisch ist, kann der Vermieter Dir noch bis zum 31.12.2015 eine Abrechnung zusenden.

    Dann wart ich da bis Januar...

    Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.

    Ich bin im September 2010 in eine Mietwohnung bezogen und habe im Februar 2011 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Das war die einzige, bis heute. Nun hat mein Vermieter
    die Wohnung verkauft und ich wollte nun wissen, ob ich die Nebenkostenabrechnung rückwirkend bekommen kann und für die 4 Jahre nachzahlen muss? Ich habe schon im Internet nachgeschaut und dort wurde geschrieben, wenn ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe, kann ich die Vorauszahlungen zurück verlangen. Stimmt das? Und wie ist das mit der Nebenkostenabrechnung für 2014, wenn mein Vermieter jetzt (01.11.) verkauft hat? Kann der neue Vermieter dies noch verlangen?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!