Untermietvertrag gekündigt bekommen was nun?

  • Offene Fragen bzgl. UNTERMIETVERTRAG!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mwin Vater war Hauptmieter zwei seperater 1 Zimmer Wohnungen. Eine dieser Wohnungen hat er als Ferienwohnung genutzt die andere hat er an mich untervermietet. Nun hat er den Hauptmietvertrag (beide Wohnungen liefen in einem Vertrag) auf den 31.8 gekündigt (bis zum 30.11 sind die Wohnungen zu räumen). Ich bekam eine schriftliche Kündigung mit dem Inhalt dass sich eine Zweiwohnung für ihn nicht mehr rentiert und er auch mit dem Eigentümer Schwierigkeiten hat. Auszug:
    ... "Da das Mietverhältnis mit der Familie XY bwtreffend der zwei Dachwohnungen aufgelöst wurde, muss ich Dir nun ebenfalls die Wohnung zum 30.11.2015 kündigen.
    Ich bedauere diesen Schritt sehr, jedoch ist mit der Familie XY im Moment keine vernünftige Lösung der überhöhten Abrechnungen und eine weitere Zuammenarbeit in Aussicht gestellt. Zudem wird die Zwei-Wohnung für den Kostenaufwand von mir zu wenig genutzt."
    Nun habe ich bis dato aber keine neue Wohnung gefunden. Nun die Frage. MUSS ich trotzdem am 30.11 meine Wohnung räumen obwohl ich keine neue habe? Schließlich hatte ich ja einen Vertrag. Man kann mich doch nicht so einfach auf die Straße setzen? Oder hab ich da keine Chance und muss die Wohnung räumen? Die Eigentümer geben mir keinen Mietvertrag und auch keine Fristverlängerung. Die Wohnung war unmöbliert und wurde nur von mir bewohnt. Habe ich dann nur 3 Monate Kündigungsfrist? Ich lese im Internet immer 3 Monate plus 3. Habe aber keine Ahnung was nun stimmt und was ich machen kann. Ist die Kündigung die ich schriftlich von meinem Vater erhalten habe rechtskräftig. Ich sehe darin nicht unbedingt ein berechtigtes Interesse als Begründung dieser Kündigung. Ich möchte einfach wissen ob ich trotzdem die Wohnung räumen muss oder ob ich eine andere Möglichkeit habe länger darin zu bleiben (längere Kündigungsfrist oder evtl. Bis zur Räumungsklage hinaus zögern)
    Danke schon ein Mal im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen Sabrina

  • Moment mal, dein Vater hat die Wohnungen gekündigt und nicht der Vermieter. Wenn die Kommunikation in eurer Familie so schlecht ist, dann ist das kein mietrechtliches sondern ein familiäres Problem.

  • Das hilft mir jetzt nicht weiter. Ja der Vater hat die Wohnung aufgrund von Differenzen zwischen ihm und dem Eigentümer gekündigt. Mein Vater ist aber in diesem Falle mein Vermieter da ich ja mit ihm einen Untermietvertrag hatte und nicht mit dem Eigentümer. Und ja ist auch ein familiäres Problem aber in diesem Falle hauptsächlich ein mietrechtliches

  • Und ja ist auch ein familiäres Problem aber in diesem Falle hauptsächlich ein mietrechtliches


    Dann verlange von deinem Vater, dass er dir bis zum 30.11. eine entsprechende Wohnung besorgt. Und wenn er nicht spurt, dann geh ins Hotel und lass ihn bezahlen. Und dann wirst du feststellen, ob das Problem ein mietrechtliches ist, wenn du ihn auf Zahlung der Hotelrechnung verklagen musst.

  • Und dann wirst du feststellen, ob das Problem ein mietrechtliches ist, wenn du ihn auf Zahlung der Hotelrechnung verklagen musst.

    Ich hätte es besser nicht ausdrücken können. Dein Vater kann Dir die Wohnung nicht zu 30.11. kündigen.
    Der früheste Kündigungstermin wäre der 31.01.16. Da der Vermieter/Vater die Wohnung aber nicht zusammen mit Dir bewohnt hat, braucht er einen Kündigungsgrund nach § 573 BGB.

    Rechtlich gesehen, müsste er Dich also aus der Wohnung klagen, womit er aber keinen Erfolg haben wird. Da er - wie Du sagst - die Wohnung aus finanziellen Gründen nicht halten kann, wäre das also ein finanzielles Fiasko für ihn.

    Du hast also zwei Möglichkeiten:

    1. Du lässt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
    2. Du redest mit deinem Vater und ihr findet eine Lösung.

    Ich bin irrtiert, dass man überhaupt darüber nachdenkt, familiäre Differenzen über das Gericht klären zu müssen. In dem Fall wird es sich der Richter auch nicht nehmen lassen, Euch noch ein paar Takte dazu zu erzählen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei Kündigung durch den Vermieter?


    Nö, vom Vater.

    Nun hat er den Hauptmietvertrag (beide Wohnungen liefen in einem Vertrag) auf den 31.8 gekündigt (bis zum 30.11 sind die Wohnungen zu räumen).

  • Total falsch. Das Mietverhältnis wurde laut Eingangsbeitrag am 31.08. zum 30.11. gekündigt.

    Ja, das Hauptmietverhältnis zwischen Vater und Vermieter. Hier erkenne hier aber nicht, dass der Vater auch am 31.08.15 das Untermietverhältnis gekündigt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So jetzt..
    Ich hatte einen untermietvertrag mit meinem Vater. Dieser ist aber nicht Eigentümer dieser Wohnung. Eigentümer sowohl ich bekamen eine schriftliche Kündigung am 2.9 per Post. Sprich das Mietverhältnis wurde auf den 31.8 gekündigt. Heißt also 3 Monate Frist. Somit ist die Wohnung auf den 30.11 zu raumen. Hab mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt!

  • Zitat

    Hab mich vielleicht ein wenig unverständlich ausgedrückt!


    So ist das eben, wenn man die Grammatik nicht beherrscht.
    Es heisst nicht "auf den 31.8. gekündigt, wenn am 31.08. gekündigt wurde.

    Normalerweise sind Hauptmietverträge an Untermietverträge gekoppelt, und das ist meines Wissens nach rechtlich in Ordnung.
    D.h. wenn dein Vater gleichzeitig das Mietverhältnis mit seinem Vermieter und das Mietverhältnis mit dir kündigt, dann musst du Ende November ausziehen.
    Natürlich kann man dich nicht so einfach auf die Straße setzen, aber der "Obervermieter" könnte deinen Vater auf Räumung verklagen, und der muss dann schaun wie er dich aus der Wohnung bekommt. Zur Not auch mit Klage.
    Ob man sich das antun will................

  • Hallo,

    das ist ja wieder Denver-Clan.

    Wenn dein Vater die Wohnung, die er an dich untervermietet hat und dein Untermietverhältnis kündigt, dann musst du ausziehen. Soll jetzt der Vermieter euer internes Chaos ausbaden?

    Du kannst es natürlich auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Dann gewinnst du ordentlich Zeit. Du musst allerdings auch die Kosten des Verfahrens tragen, wenn du verlierst.

    Gruß
    H H

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