Offene Fragen bzgl. UNTERMIETVERTRAG!
Sehr geehrte Damen und Herren,
mwin Vater war Hauptmieter zwei seperater 1 Zimmer Wohnungen. Eine dieser Wohnungen hat er als Ferienwohnung genutzt die andere hat er an mich untervermietet. Nun hat er den Hauptmietvertrag (beide Wohnungen liefen in einem Vertrag) auf den 31.8 gekündigt (bis zum 30.11 sind die Wohnungen zu räumen). Ich bekam eine schriftliche Kündigung mit dem Inhalt dass sich eine Zweiwohnung für ihn nicht mehr rentiert und er auch mit dem Eigentümer Schwierigkeiten hat. Auszug:
... "Da das Mietverhältnis mit der Familie XY bwtreffend der zwei Dachwohnungen aufgelöst wurde, muss ich Dir nun ebenfalls die Wohnung zum 30.11.2015 kündigen.
Ich bedauere diesen Schritt sehr, jedoch ist mit der Familie XY im Moment keine vernünftige Lösung der überhöhten Abrechnungen und eine weitere Zuammenarbeit in Aussicht gestellt. Zudem wird die Zwei-Wohnung für den Kostenaufwand von mir zu wenig genutzt."
Nun habe ich bis dato aber keine neue Wohnung gefunden. Nun die Frage. MUSS ich trotzdem am 30.11 meine Wohnung räumen obwohl ich keine neue habe? Schließlich hatte ich ja einen Vertrag. Man kann mich doch nicht so einfach auf die Straße setzen? Oder hab ich da keine Chance und muss die Wohnung räumen? Die Eigentümer geben mir keinen Mietvertrag und auch keine Fristverlängerung. Die Wohnung war unmöbliert und wurde nur von mir bewohnt. Habe ich dann nur 3 Monate Kündigungsfrist? Ich lese im Internet immer 3 Monate plus 3. Habe aber keine Ahnung was nun stimmt und was ich machen kann. Ist die Kündigung die ich schriftlich von meinem Vater erhalten habe rechtskräftig. Ich sehe darin nicht unbedingt ein berechtigtes Interesse als Begründung dieser Kündigung. Ich möchte einfach wissen ob ich trotzdem die Wohnung räumen muss oder ob ich eine andere Möglichkeit habe länger darin zu bleiben (längere Kündigungsfrist oder evtl. Bis zur Räumungsklage hinaus zögern)
Danke schon ein Mal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Sabrina